Steuererklärung: Ich sollte Kirchensteuer nachzahlen, aber als Angesteller bin ich nicht verpflichtet, Steuererklärung einzureichen. Muss ich das tun?

4 Antworten

ob du verpflichtet bist, da bin ich mir nicht sicher. Aber die wissen ja, dass du noch was nachzuzahlen hast und irgendwann kommen die auf dich zu und du wirst ja später auch mal eine Erklärung machen wollen in einigen Jahren.

Und du musst ja auch nur 3 Monate nachzahlen, wenn du noch ein paar Kilometer abzusetzen hast, ist das vielleicht gar nicht so viel und hast es hinter dir und alles ist geklärt.

Auch als Angestellter kannst du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sein, die entsprechende Vorschrift ist § 46 Einkommensteuergesetz.

Als Angestellter führt aber dein Arbeitgeber für dich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer für dich ab. Wieso du für 2015 Kirchensteuer nachzahlen musstest und wieso du befürchtest, das wäre für 2016 genauso, ist mit unklar.

Danke für die Antwort. Ich muss dann prüfen ob ich verpflichtet bin. Ich bin war erst in Deutschland fehlerhaft als ohne Religion angemeldet. Also erst mit der Austritt habe ich in Deutschland zugegeben, dass ich im anderen Land in der Kirche war. Deswegen musste ich selbst in Finanzamt gehen um die Steuern nachzahlen. Sie wollten dann aber nur die bis 2015 und von 2016 sollte ich jetzt mit der Steuererklärung zahlen, ich glaube. Normalerweise müsste ich aber die Erklärung nicht machen. Aber in so eine Situation wahrscheinlich schon. Deswegen wollte ich noch nachfragen.

ein anruf beim FA bringt dich weiter.

du musst bis april vermutlich anteilig zahlen.

Man ist überhaupt nicht verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen, egal, ob man Kirchenmitglied ist oder nicht.

Absoluter Unsinn. Hast du noch nie gearbeitet oder gehörst du keiner der 2 großen Kirchen an?