Umziehen mit hartz 4 zu Partner

5 Antworten

Sein Gehalt wird dir angerechnet, wenn du gut argumentierst, dass es erst mal ein Zusammenleben auf Probe ist, dann im ersten Jahr noch nicht, aber spätestens danach. Seine Unterhaltsverpflichtungen werden aber auf alle Fälle angerechnet und abgezogen. Beim Haus wird es schon schwieriger. Wenn es nicht zu gross ist und die Abzahlung nicht viel mehr als die Miete, die für eine angemessene Wohnung zu zahlen wäre, dann könnte das klar gehen, aber wenn nicht, dann könnten sie verlangen, dass das Haus verkauft und verwertet wird, bzw. dass die Raten nicht vollständig angerechnet werden. Ihr seid spätestens nach dem Jahr eine Bedarfsgemeinschaft und auch dein Freund wird dann zum Alg2 Empfänger.

Einen Zusammenzug sollte man sich wirklich gut überlegen, so lange man noch nicht für sich selbst aufkommen kann. Es gibt so Alg2 Beratungsvereine, dort solltest du dich genau informieren vorher.

es wird erst nach einem Jahr zusammege"würfelt". Auf dieses Jahr solltest Du bestehen.

Danach werdet Ihr zusammen berechnet und es kann sein, dass sie bei Dir abziehen was er "zuviel" hat.

Stell Deine Frage mal hier ein: www.tacheles-sozialhilfe.de

im Forum. Die kennen sich gut aus.

Hole Dir auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Dort ist man zum Thema Arbeitslosigkeit (ALG I + ALG II / Hartz IV) sehr erfahren.

Rechnen die das an das er das haus noch abbezahlen muss und unterhalt bezahlen muss, oder is das egal?

Ja es wird Dir abgezogen. Frage beim Amt dann weißt Du es exakt.

AntiKnecht2005  12.04.2014, 20:15

Du glaubst ja nicht ernst, dass die ehrlich bei solchen Dingen antworten?