Bekomme ich trotzdem noch Hartz 4?

7 Antworten

Das wird schwierig .. weil .. Hartz 4 wird vorgezahlt .. der Lohn nachgezahlt. Also bekommst Du normal kein Geld mehr im August .. weil es Dir nicht mehr zusteht für den Monat. Ruf Deinen Bearbeitet an und versuch das zu klären .. frag nach nem Darlehn oder so .. und lass schauen ob Dir vielleicht noch Geld zu steht, weil Dein Einkommen geringer als Dein Bedarf ist.

Puppe9126 
Fragesteller
 30.07.2014, 16:32

Aber müssen die nicht so lange zahlen, wie ich bedürftig bin ?

XXungerechtXX  30.07.2014, 16:40
@Puppe9126

Ja, stimmt....aber ab 01.08 bist du nicht mehr bedürftig, sondern bekommst ein Geld durch ARBEIT! Du hättest längst Anträge stellen müssen für BAB, Wohngeld....

VirtualSelf  30.07.2014, 19:35
@Puppe9126
Aber müssen die nicht so lange zahlen, wie ich bedürftig bin ?

NICHT, wenn der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II greift.

ALG II wird immer für den kommenden Monat gezahlt. Da der Juli aber morgen vorbei ist, bekommst du heute oder morgen für August das Geld, was dann mit deinem kommenden Ausbildungsgeld verrechnet wird.

Vereinbare kleine Raten mit dem Amt.

Wenn du schon ALG - 2 bekommst,dann musst du auch einen Aufhebungsbescheid bekommen haben und was steht da drin ?

Durch deinen Ausbildungsbeginn wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit von ALG - 2 Leistungen ausgeschlossen sein,deshalb würde für dich nur ein zinsloses Darlehn in Betracht kommen,was du natürlich beantragen musst und spätestens nach deiner Ausbildung zurück zahlen musst.

Du hättest schon längst BAB - oder Bafög - beantragen müssen und bei deinen Eltern Unterhalt einfordern müssen,wenn es sich hierbei um deine Erstausbildung handelt und du noch keine 25 bist.

Dein Kindergeld stünde dir auch zu,wenn du noch keine 25 bist und deine Eltern nicht wenigstens Unterhalt in Höhe des Kindergeldes an dich zahlen.

Puppe9126 
Fragesteller
 30.07.2014, 19:52

Ich kann kein BAB beantragen, dass ist nur eine 1-jährige Ausbildung (Krankenpflege Assistenz) und diese Ausbildung ist meine 2. Ausbildung (vorher hab ich Verkäuferin gelernt). Und da is es ja unwahrscheinlich das man es noch mal bewilligt bekommt. Meine Eltern können nicht zahlen, wurde vor einem Jahr schon geprüft von JC. Und Kindergeld beantrage ich morgen, vorher ging es nicht weil es mir nicht Zustand (bin 22) und man bekommt es ja nur weiter wenn man in der Ausbildung ist und unter 25j, was ja ab August der Fall ist

isomatte  30.07.2014, 20:09
@Puppe9126

Kindergeld hätte dir auch schon zugestanden,wenn du der Familienkasse deine ernsthaften Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachgewiesen hättest,also durch Bewerbungen bzw. Absagen !

Das hätte dir aber auch nicht viel gebracht,denn das Kindergeld hätte man dir bis auf max.30 € Versicherungspauschale auf deine ALG - 2 Leistungen angerechnet.

Wenn das schon eine abgeschlossene Ausbildung hast,würden dir deine Eltern nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sein.

Käme bei dir der Leistungsausschluss nicht zum tragen,dann stünde dir auch weiterhin ALG - 2 zu,was dann aber nach dem Eingang deines Einkommens auf deinem Konto ( im August ) mit deinen Leistungen verrechnet würde.

Du müsstest dann auch bei einem evtl.Nebenjob aufpassen,den du nach deiner regulären Ausbildungszeit ausüben möchtest. Wenn du nämlich eine abgeschlossene Erstausbildung hast,würde eine Nebentätigkeit,neben der Ausbildung,die durchschnittlich 20 Wochenstunden überschreiten würde,Kindergeldschädlich sein.

Der Verdienst hingegen,spielt schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,du kannst sowohl in der Ausbildung,als auch in einem Nebenjob,verdienen was du willst.

BAB - würde ich trotzdem beantragen,damit du einen Ablehnungsbescheid bekommst,der könnte verlangt werden.

Dein Geld für Juli hast du schon bekommen ... und zwar Ende Juni.

Für August könnte es übel aussehen, denn möglicherweise greift ab 01.08. der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II. Leistungsausschluss bedeutet, dass Hilfebedürftigkeit im Grundsatz keine Rolle spielt.

Wie sieht es mit BAB aus?

Du kannst ein Darlehen nach § 27 Abs. 4 SGB II beantragen, das gem. § 42a Abs. 5 SGB II erst nach der Ausbildung zu tilgen wäre. Nur: du musst es schon beantragen und die Bearbeitung wird nicht von jetzt auf gleich gehen.

Puppe9126 
Fragesteller
 30.07.2014, 19:45

BAB geht nicht weil ich eine 1 jährige Ausbildung mache (Krankenpflegeassistentin)

Puppe9126 
Fragesteller
 30.07.2014, 19:45

BAB geht nicht weil ich eine 1 jährige Ausbildung mache (Krankenpflegeassistentin)

Du kannst freundlich anfragen und eine Rückzahlung vereinbaren. Normalerweise bekommst du nur noch im Juli HarztIV und ab 1.08. dann nicht mehr.

Deine Ausbildungvergütung bekommst du erst am Monatsende und die Miete muss am Monatsanfang bezahlt werden. Sprich auch mit deinem Vermieter!