Viel Steuern nachzahlen bei Beamten?

6 Antworten

Das kommt durch die berücksichtigte Mindestvorsorgepauschale zustande. Du hast gerade als Beamtenanwärter in der privaten Krankenversicherung einen deutlich günstigeren Tarif - im Vergleich zum normalen Tarif. Dadurch sind deine tatsächlich als Sonderausgaben zu berücksichtigenden Aufwendungen wahrscheinlich niedriger als die vom Arbeitslohn abgezogene Mindestvorsorgepauschale in Höhe von 12 %.

Ergo fällst du unter Umstände unter die Pflichtveranlagung des § 46 (2) Nr. 3 EStG und die Lohnsteuer wird höchst wahrscheinlich zu niedrig sein, was nach Anrechnung eine Nachzahlung zur Folge hat.

Du musst also schauen, dass du über weitere Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen evtl. trotzdem nichts nachzahlen musst, aber das hängt dann natürlich von deiner persönlichen Situation ab.

Die Abrechnungsstelle des AG berücksichtigt scheinbar die nicht vorhandenen KK/PHV Belastungen (da Freie Heilfürsorge) nicht in der Abrechnung, damit ist der LSt-Einbehalt schlicht zu gering. Ob das nun nur bei den Anwärtern so gehandhabt wird? Stichwort "Mindestvorsorgepauschale". Eine Rückfrage bei der zuständigen Abrechnungsstelle dürfte die schnellste Lösung sein.

Ansonsten: Ja, die Nachzahlungspflicht ist durchaus real.

Klingt als hätte entweder dein Arbeitgeber die Steuer falsch abgeführt oder bei der Berechnung der Rückzahlung ist was schiefgelaufen. Hast du sie selber gemacht und eventuell etwas falsch ausgefüllt?

Das der Freistaat Sachsen die Steuern falsch abführt, halte ich für recht unwahrscheinlich.
Die Steuererklärung habe ich selber gemacht und anschließend einen befreundeten Steuerberater gezeigt, welcher nicht wirklich etwas zu beanstanden hatte.

Das Problem haben viele Anwärter, wenn sie eine Steuererklärung abgeben. Die steuerrechtlichen Hintergründe kenne ich aber nicht genau. Meines Wissens ist das aber kein Fehler, sondern kommt durch ein Versehen (zumindest denke ich, dass das bei Anwärtern nicht gewollt war) des Gesetzgebers zustande und hängt mit den Vorsorgeaufwendungen (PKV) zusammen.

(Da ich in der Heilfürsorge Sachsen versichert bin, habe ich keinerlei Krankenkassenkosten, welche ich in der Steuer absetzten könnte)

= Grund für die Nachzahlung!

in der Lohnsteuertabelle sind Aufwendungen für Krankenversicherung eingerechnet.