Spülmaschine Austausch oder Reparatur; Wer entscheidet und wie bei einer Mängelanzeige in einer Mietwohnung?
Hallo allerseits,
Ich hoffe, dass mir jemand bei einer Frage zum korrekten Umgang mit einer Mängelanzeige weiterhelfen kann.
Zum Sachverhalt, die längere Version:
Am 23. Juni habe ich meine Vermieter darauf aufmerksam gemacht, dass der Schließmechanismus an meiner Spülmaschine defekt ist. Sie ist damit unbenutzbar geworden. Ich habe sie ganz normal eingeräumt und als ich sie schließen wollte, gab es kurzes knacken (ich nehme an es ist etwas in der Tür gebrochen und nun geht sie eben nicht mehr zu/ rastet nicht mehr ein)
Als Antwort kam, dass ein Austausch, den sie für wahrscheinlich notwendig halten aus organisatorischen Gründen nicht "kurzfristig realisierbar" sei. Sie würden sich aber melden. Nun, das ist jetzt zwei Wochen her und mein Verständnis von "kurzfristig" scheint nicht ganz das gleiche zu sein wie das meiner Vermieter.
Um meine eigenen Interessen gewahrt zu sehen bin ich nun dabei ein Schreiben inkl. Frist zur Mängelbehebung aufzusetzen. Dabei habe ich den 23. Juli als Frist gesetzt. Das ist dann ein Monat nach der eigentlichen Mängelanzeige und sollte ausreichen um der Instandhaltungspflicht nachzukommen.
In dem Schreiben fordere ich meine Vermieter auch auf einen Termin zu vereinbaren, wenn sie sich selbst von dem Schaden überzeugen wollen.
Für alle, die nicht viel lesen wollen hier ist die Frage:
Ich setze gerade ein Schreiben an meiner Vermieter auf, da meine Spülmaschine defekt ist. Darin fordere ich meine Vermieter ja ganz allgemein dazu auf den Mangel zu beseitigen. Weiterhin weise ich darauf hin, dass ich, sollten sie ihrer Pflicht nicht nachkommen, nach (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB) den Mangel selbst beheben werde. Ist es nun ratsam gleich darauf hinzuweisen, dass ich einen Austausch vornehmen werde? Wer und wie entscheidet man denn ob eine Reparatur möglich ist bzw. ein Austausch notwendig? Da das Ding schon etwas älter ist (Baujahr kann ich leider nicht bestimmen, da die Seriennummer nicht sichtbar ist) und die Spülleistung nicht gerade grandios ist, bin ich natürlich eher für einen Austausch. Da ich Null Ahnung von Spülmaschinen habe, kann ich das aber auch nicht beurteilen.
Ich freue mich sehr, wenn mir hier jemand weiter helfen kann!
Danke schon mal für alle Antworten!
Lg Susan
5 Antworten
Reagiert der Vermieter nicht auf die Mängelanzeige, kannst Du um einen geringen Prozentsatz die Miete Mindern und Ersatzvornahme veranlassen.
Das bedeutet aber zunächst, dass Du einen Fachhandwerker damit beauftragst, sich die Maschine anzusehen.
Am besten der Werkskundendienst (Angebot für Anfahrt und Prüfung vorab machen lassen), denn damit bist Du automatisch fast zu 100 Prozent über der Kleinreparaturgrenze. Beauftragst Du den Handwerker vom E-Geschäft um die Ecke, könnte es sein, dass er ein günstiges Ersatzteil auftreibt und für wenige Euro repariert. Die Reparatur käme dann unter die Grenze von Kleinreparaturen und wäre von Dir selbst zu bezahlen.
Entscheidet der Handwerker, dass es kein Ersatzteil mehr gibt und daher die Maschine ausgetauscht werden muss, kannst du natürlich selbst eine neue Maschine kaufen, aber die musst Du dann auch selbst bezahlen. Du kannst sie aber dann beim Auszug wieder mitnehmen und die defekte wieder einbauen.
Die Entscheidung ob eine neue und welche bei wem angeschafft wird, ist allein Vermietersache. Da man auch Geschirr ohne Spülmaschine spülen kann, liegt kein Notfall vor, der es rechtfertigen würde, hier eigenmächtig zu handeln.
Danke für die Auszeichnung.
So etwas kann man nur SCHRIFTLICH mit Terminsetzung in die Wege leiten. Erst wenn dieser Termin versäumt ist, hast du ein Recht, die Miete zu kürzen, oder auch selbst einen Handwerker zu bestellen.
Um genau dieses Schreiben ging es doch in der Frage. Aber danke für die Antwort!
Ob Reparatur oder gleichwertigen Ersatz -- das entscheidet der Vermieter bzw. hilfsweise der Elektrofachmann. Du hast da kein Mitspracherecht. Natürlich kann man mit dem V. eine Vereinbarung treffen, dass der Mieter (du) eine Zuzahlung leistest um enge modernere oder bessere SM zu installieren.
Danke für die Antwort, auch für die Klarstellung der Ablaufs oben! :)
gerne. enge soll natürlich eine heißen
Du entscheidest.
Außer! Deine Entscheidung hängt mit unverhältnismäßigen Kosten zusammen.
Dann kann er deine Entscheidung verweigern und muss die andere Alternative nehmen.
Nö, das entscheidet der Vermieter.
Nein tut er nicht.
Die Maschine ist ja Eigentum des Vermieters, der entscheidet. Wenns nicht reparabel wäre, z.B. mangels Ersatzteil oder Reparatur zu teuer, müsste er eh neu kaufen. Du kannst zu deiner Frist 23.7. auch noch eine Mietkürzung von 5% androhen.
Hi,
Danke für die Antwort.
Vom Grundsatz ist mir klar, dass i.d.R. der Vermieter entscheidet. Aber was passiert, wenn der Vermieter nicht tätig wird und ich mich um Reparatur/ Ersatz kümmern muss. Hole ich dann jeweils Kostenvoranschläge für Reparatur/ Ersatz ein bzw. wie kann ich gegenüber meinem Vermieter belegen ( wenn er sich den defekt nicht selbst anschaut) ob ein Ersatz notwendig ist?
Ich hoffe mal, dass es nicht dazu kommt, aber ich möchte die Formulierung im Schreiben korrekt haben, damit mir hinterher kein Strick aus einer unklaren Formulierung gedreht werden kann.
Du konsultierst einen einschlägigen Fachmann. Der prüft ob reparabel oder nicht. Wenn nicht, darfst du ein gleichwertiges Gerät (bei Verfristung) einbauen und ab übernächstem Monat die Kosten mit der Miete aufrechnen. All das wäre zu dokumentieren zusammen mit der Diagnose und der Originalrechnung dem Vermieter zuzustellen (per EInwurfeinschreiben!).
Was heißt hier "androhen"? Die Miete kann sofort ab Zugang der Mängelanzeige beim Vermieter gekürzt werden. Leider hast du hier den Termin verpasst (3. WT Juli 2015). Sollte am 3. WT August der Mangel nicht behoben worden sein, dann kannst du tagfertig die Miete bis zur Mangelbehebung kürzen.
Danke für die Info!
Vielen dank für die ausführliche Auskunft!