Spülmaschine Austausch oder Reparatur; Wer entscheidet und wie bei einer Mängelanzeige in einer Mietwohnung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Reagiert der Vermieter nicht auf die Mängelanzeige, kannst Du um einen geringen Prozentsatz die Miete Mindern und Ersatzvornahme veranlassen.

Das bedeutet aber zunächst, dass Du einen Fachhandwerker damit beauftragst, sich die Maschine anzusehen.

Am besten der Werkskundendienst (Angebot für Anfahrt und Prüfung vorab machen lassen), denn damit bist Du automatisch fast zu 100 Prozent über der Kleinreparaturgrenze. Beauftragst Du den Handwerker vom E-Geschäft um die Ecke, könnte es sein, dass er ein günstiges Ersatzteil auftreibt und für wenige Euro repariert. Die Reparatur käme dann unter die Grenze von Kleinreparaturen und wäre von Dir selbst zu bezahlen.

Entscheidet der Handwerker, dass es kein Ersatzteil mehr gibt und daher die Maschine ausgetauscht werden muss, kannst du natürlich selbst eine neue Maschine kaufen, aber die musst Du dann auch selbst bezahlen. Du kannst sie aber dann beim Auszug wieder mitnehmen und die defekte wieder einbauen.

Die Entscheidung ob eine neue und welche bei wem angeschafft wird, ist allein Vermietersache. Da man auch Geschirr ohne Spülmaschine spülen kann, liegt kein Notfall vor, der es rechtfertigen würde, hier eigenmächtig zu handeln.

susicute 
Fragesteller
 07.07.2015, 19:18

Vielen dank für die ausführliche Auskunft!

bwhoch2  08.07.2015, 10:29
@susicute

Danke für die Auszeichnung.

So etwas kann man nur SCHRIFTLICH mit Terminsetzung in die Wege leiten. Erst wenn dieser Termin versäumt ist, hast du ein Recht, die Miete zu kürzen, oder auch selbst einen Handwerker zu bestellen.

susicute 
Fragesteller
 07.07.2015, 21:45

Um genau dieses Schreiben ging es doch in der Frage. Aber danke für die Antwort!

Ob Reparatur oder gleichwertigen Ersatz -- das entscheidet der Vermieter bzw. hilfsweise der Elektrofachmann. Du hast da kein Mitspracherecht. Natürlich kann man mit dem V. eine Vereinbarung treffen, dass der Mieter (du) eine Zuzahlung leistest um enge modernere oder bessere SM zu installieren.

susicute 
Fragesteller
 07.07.2015, 07:22

Danke für die Antwort, auch für die Klarstellung der Ablaufs oben! :)

albatros  07.07.2015, 08:26
@susicute

gerne. enge soll natürlich eine heißen

Du entscheidest.

Außer! Deine Entscheidung hängt mit unverhältnismäßigen Kosten zusammen.
Dann kann er deine Entscheidung verweigern und muss die andere Alternative nehmen.

albatros  07.07.2015, 01:37

Nö, das entscheidet der Vermieter.

jasminromina  15.07.2015, 11:14
@albatros

Nein tut er nicht.

Die Maschine ist ja Eigentum des Vermieters, der entscheidet. Wenns nicht reparabel wäre, z.B. mangels Ersatzteil oder Reparatur zu teuer, müsste er eh neu kaufen. Du kannst zu deiner Frist 23.7. auch noch eine Mietkürzung von 5% androhen.

susicute 
Fragesteller
 06.07.2015, 11:21

Hi,

Danke für die Antwort.

Vom Grundsatz ist mir klar, dass i.d.R. der Vermieter entscheidet. Aber was passiert, wenn der Vermieter nicht tätig wird und ich mich um Reparatur/ Ersatz kümmern muss. Hole ich dann jeweils Kostenvoranschläge für Reparatur/ Ersatz ein bzw. wie kann ich gegenüber meinem Vermieter belegen ( wenn er sich den defekt nicht selbst anschaut) ob ein Ersatz notwendig ist?

Ich hoffe mal, dass es nicht dazu kommt, aber ich möchte die Formulierung im Schreiben korrekt haben, damit mir hinterher kein Strick aus einer unklaren Formulierung gedreht werden kann.

albatros  07.07.2015, 01:40
@susicute

Du konsultierst einen einschlägigen Fachmann. Der prüft ob reparabel oder nicht. Wenn nicht, darfst du ein gleichwertiges Gerät (bei Verfristung) einbauen und ab übernächstem Monat die Kosten mit der Miete aufrechnen. All das wäre zu dokumentieren zusammen mit der Diagnose und der Originalrechnung dem Vermieter zuzustellen (per EInwurfeinschreiben!).

Gerhart  06.07.2015, 12:47

Was heißt hier "androhen"? Die Miete kann sofort ab Zugang der Mängelanzeige beim Vermieter gekürzt werden. Leider hast du hier den Termin verpasst (3. WT Juli 2015). Sollte am 3. WT August der Mangel nicht behoben worden sein, dann kannst du tagfertig die Miete bis zur Mangelbehebung kürzen. 

susicute 
Fragesteller
 06.07.2015, 12:52
@Gerhart

Danke für die Info!