Rolladengurt gerissen wer bezahlt den Austausch oder die Reparatur der Mieter oder der Vermieter?

12 Antworten

Die laufende Instandhaltung obliegt nach dem Gesetz grundsätzlich den Vermieter. Diese Pflicht kann jedoch teilweise durch den Mietvertrag dem Mieter auferlegt werden. So wird häufig im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter die Kosten für "kleinere Instandsetzungen" bzw. zur "Beseitigung von Bagatellschäden trägt.

Für die Kostenabwälzung kleiner Instandsetzungen auf den Mieter hat der Bundesgerichtshof (WM 91, 381; 89, 324) folgende Zumutbarkeitsgrenzen aufgestellt: > Bagatellreparaturen dürfen höchstens 80 Euro kosten; > in der Mietvertragsklausel muss eine Höchstgrenze für einen bestimmten Zeitraum für den Fall genannt werden, dass sich Kleinreparaturen häufen; > außerdem darf sich die Klausel nur auf solche Teile der Mietwohnung beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Unangemessen benachteiligt wird er nämlich dann, wenn er für Gegenstände zahlen soll, die er gar nicht direkt abnutzen kann, wie z. B. Leitungen für Gas, Wasser und Strom.

Wichtig: Es kann allenfalls die Verpflichtung, für Bagatellschäden zu zahlen, abgewälzt werden, nicht aber die Verpflichtung, defekte Gegenstände instand zu halten oder instand zu setzen, d. h. reparieren zu lassen (BGH WM 92, 355; OLG Frankfurt WM 97, 609).

Schau mal in Deinem MV nach, wenn da steht dass Reparaturen bis 70 - 100 € p.a. vom Mieter getragen werden, dann ist´s Deine Sache. Eine solche Klausel ist üblich und bezieht sich keinesfalls auf Schönheitsreparaturen. Das ist eine andere Ebene. Ein Wasserhahn im Bad ist auch u.d.R. vom Vermieter gestellt, kann aber vom Mieter erneuert werden müssen.

Mietrecht ist manchmal eine schwierige Sache, nicht allzuviele kennen sich wirklich aus und geben dennoch ihren Senf dazu !!!

Nirgends steht, dass überhaupt Jalousien vorhanden sein müssen.Jalousien sind Verschleißartikel und der Benützer muß schaun, daß diese eben funktionieren. Zumindest bei Beendigung des Mietverhältnisses müssen Sie wieder so sein, wie sie eben vorher waren. Stellt euch vor,Ihr seid Wohnungsbesitzer,vermietet diese und müßt alles reparieren lassen, was durch die Vermietung so kapput wird. Es wäre besser, niemand drinnen wohnen zu lassen, dann hat man seine Ruhe. Oder eben vereinbaren, daß jener für die Reparaturen zuständig ist, der eben drinnen wohnt,ist eigentlich einfach.Denn von den Mieteinnahmen bleibt ohnehin nicht viel, da ständig Sanierungsmaßnahmen am Gebäude anfallen, und das Finanzamt auch möglichst viel für sich beansprucht.

Der Vermieter wenn du es nicht absichtlich gemacht hast!

Vermieter wenn es nicht beabsichtigt war also Verschleiß.