Erneuerung Elektrogeräte in Mietwohnung

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Wenn die Küche in der Wohnung vorhanden war und dafür Miete gezahlt wird, ist der Vermieter auch verpflichtet, dafür zu sorgen, daß auch die integrierten Elektrogeräte ordentlich funktionieren. Die entsprechenden Reparaturen hat er zu veranlassen und zu bezahlen. Zu einem Austausch wäre er nur dann verpflichtet, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist.

Hallo,

meines Wissens nach: wenn diese zur Wohnung gehören + in der Miete die Nutzung bezahlt wird, kann der Vermieter entscheiden, ob er repariert oder erneuert.

Grüsse - Deti

Nur wenn die Küche "mitgemietet" wurde besteht überhaupt eine Verpflichtung. Sollte diese bestehen geht es um eine Ersatzbeschaffung wenn die vorhandenen Geräte defekt oder gebrauchsuntüchtig sind. Zehn Jahre alt genügt nicht.....

MfG Ursusmaritimus

Das weiß der Vermieter - sprich ihn an.

alles, was zur wohnung gehört, muß der vermieter bezahlen, wenn es defekt ist-außer, im mietvertrag steht eine summe, bis zu der der mieter bei reperaturen selbst aufkommen muß. fehlt dieser betrag im mietvertrag, muß der vermieter immer alle reparaturkosten für gegenstände tragen, die zur wohnung gehören und beim auszug nicht mitgenommen werden dürfen!