Habe ich gegenüber meinem Vermieter ein Recht auf Entfernung von Balkonverkleidung aus Asbest?

5 Antworten

Du hast lediglich das Recht dazu, dass das Asbest, sofern nicht der Fall, in einen Zustand versetzt wird, bei dem keine Gefahr davon ausgeht.

So ist ein mehrlagiger, bindender Anstrich weitaus ungefährlicher, als die Demontage.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Solange Platten (asbesthaltig???) stabil verbaut sind geht davon keine Gefahr aus.

Bei der Demontage sollte kein Bruch verursacht werden.

Was da hängt ist harmlos.

wie kommt dein Freund zu der Annahme? das wirst dem Vermieter mittels Gutachter beweisen müssen, das kann teuer werden.

hättest dich vor Einzug drum kümmern sollen.

Wenn Asbest nicht beschädigt wird ist es auch kein Problem, daher glaube ich eher nicht, dass ein Recht auf Austausch besteht.

Und woher weiß der Freund, dass Asbest enthalten ist? Wie alt ist denn der Balkon?