Mängelanzeige wegen Schimmel, Frist verstrichen
Schönen guten Abend,
ich habe am 07.05 meinen Vermietern wegen Schimmelbildung im Schlafzimmer eine Mängelanzeige geschickt. In dieser stand unter anderem, dass ich Ihnen eine Frist von zwei Wochen setzte um den Schimmel zu entfernen und bis dahin alle weiteren Zahlungen unter Vorbehalt erfolgen.
So weit so gut. Die Vermieter haben eine Woche darauf einen Gutachter geschickt, der sich den Schimmel angeschaut und gemessen hat. Nun ist jedoch die Frist verstrichen und der Schimmel wurde noch immer nicht beseitigt. Laut meines Wissenstandes setzt das erscheinen des Gutachters nicht die gesetzte Frist von zwei Wochen außer Kraft. Liege ich da richtig?
Wenn ja werde ich nun, wenn ich bis Freitag dieser Woche nichts gehört habe, einen weiteren Brief verfassen und die Miete um 20 % kürzen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
4 Antworten
Ist wegen der Schimmelbildung ein Baumangel oder ein Lüftungsmangel ursächlich? Das wäre wichtig zu wissen!
Ich würde mich wirklich vom Mieterverein beraten lassen. So eine Mietkürzung kann auch nach hinten losgehen.
Der Anwalt vom Mieterverein regelt es so, dass es dir wirklich hilft.
Ein Vermieter darf einen Gutachter beauftragen, um herauszufinden, aus welchem Grund der Schimmel entstand. Der Vermieter hat auf die Mängelanzeige reagiert und auf das Ergebnis des Gutachten sollten Sie warten. Sind Sie der Verursacher durch fehlerhaftes Heizen/Lüften, so müsssen Sie den Schimmel entfernen lassen. Liegt es an einem Baumangel, so muss es der Vermieter tun. Ist die Mietminderung am Ende nicht gerechtfertigt, so muss der fehlende Betrag nachgezahlt werden. Daher sollte man bei einem Schaden die Mieter unter Vorbehalt zahlen.
Seit dem 7.5.15 hast du ja keine Zahlungen unter dem Vorbehalt der Schimmelbeseitigung an den Vermieter geleistet. Die Fristsetzung "2 Wochen" hätte durch ein konkretes Datum ersetzt werden müssen. Welche Konsequenz bei fruchtlosem Verstreichen der Frist wurde denn dem Vermieter angedroht? Bisher erkenne ich nur deine Mietzahlung unter Vorbehalt, das bedeutet, dass du zwar bis 3.6.15 die Gesamtmiete entrichtest, aber dir vorbehalten willst die Miete wieder zurück zufordern, wenn der Schimmel nicht beseitigt wird. Das Problem indessen wurde nicht gelöst, der Schimmel ist noch vorhanden. Eine Ersatzvornahme scheidet aus, weil vermutlich in die Bausubstanz eingegriffen werden müsste. Auch eine Mietminderung könnte deine gesundheitliche Gefährdung nicht verhindern. Desweiteren ist wohl nicht die gesamte Wohnung befallen. Daher kannst du den Vermieter nur durch Androhung einer Instandsetzungsklage zu schnellen Schimmelbeseitigung bei gleichzeitiger Mietminderung per 3.6.15 ab 7.5.15 tagfertig bewegen. Die Ursache der Schimmelbildung ist noch nicht geklärt!