Mängelanzeige wegen Schimmel, Frist verstrichen

4 Antworten

Ist wegen der Schimmelbildung ein Baumangel oder ein Lüftungsmangel ursächlich? Das wäre wichtig zu wissen!

Ich würde mich wirklich vom Mieterverein beraten lassen. So eine Mietkürzung kann auch nach hinten losgehen.

Der Anwalt vom Mieterverein regelt es so, dass es dir wirklich hilft.

Ein Vermieter darf einen Gutachter beauftragen, um herauszufinden, aus welchem Grund der Schimmel entstand. Der Vermieter hat auf die Mängelanzeige reagiert und auf das Ergebnis des Gutachten sollten Sie warten. Sind Sie der Verursacher durch fehlerhaftes Heizen/Lüften, so müsssen Sie den Schimmel entfernen lassen. Liegt es an einem Baumangel, so muss es der Vermieter tun. Ist die Mietminderung am Ende nicht gerechtfertigt, so muss der fehlende Betrag nachgezahlt werden. Daher sollte man bei einem Schaden die Mieter unter Vorbehalt zahlen.

Seit dem 7.5.15 hast du ja keine Zahlungen unter dem Vorbehalt der Schimmelbeseitigung an den Vermieter geleistet. Die Fristsetzung "2 Wochen" hätte durch ein konkretes Datum ersetzt werden müssen. Welche Konsequenz bei fruchtlosem Verstreichen der Frist wurde denn dem Vermieter angedroht? Bisher erkenne ich nur deine Mietzahlung unter Vorbehalt, das bedeutet, dass du zwar bis 3.6.15 die Gesamtmiete entrichtest, aber dir vorbehalten willst die Miete wieder zurück zufordern, wenn der Schimmel nicht beseitigt wird. Das Problem indessen wurde nicht gelöst, der Schimmel ist noch vorhanden. Eine Ersatzvornahme scheidet aus, weil vermutlich in die Bausubstanz eingegriffen werden müsste. Auch eine Mietminderung könnte deine gesundheitliche Gefährdung nicht verhindern. Desweiteren ist wohl nicht die gesamte Wohnung befallen. Daher kannst du den Vermieter nur durch Androhung einer Instandsetzungsklage zu schnellen Schimmelbeseitigung bei gleichzeitiger Mietminderung per 3.6.15 ab 7.5.15 tagfertig bewegen. Die Ursache der Schimmelbildung ist noch nicht geklärt!