Amazon Retour - ich will keine Reparatur oder Austausch!

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Warum wir nicht bei amazon kaufen sollten: Wir finanzieren unsere eigene Obdachlosigkeit

    **Amazon zahlt in Deutschland praktisch keine Steuern**

Für Amazon ist Deutschland der zweitwichtigste Markt der Welt. Im vergangenen Jahr erzielte der US-Konzern hierzulande einen Gewinn von 118 Millionen Euro – doch das Finanzamt sah davon fast nichts.

Der Clou: Durch den Umbau der Europa-Töchter konnten die US-Verluste mit den Übersee-Gewinnen verrechnet werden. Im Ergebnis musste Amazon damit auf seine Auslandserträge zu Hause keine Steuern entrichten, sagt der US-Steuerrechtsexperte Stephen Shay von der Elite-Universität Harvard. Die Lage änderte sich 2003, als Amazon in den USA begann, ordentliche Gewinne einzufahren. Nun habe die Gefahr bestanden, dass die Auslandserträge die weltweite Steuerrechnung der Gruppe nach oben treiben würden, erklärt Shay. Denn die Steuersätze auf Unternehmensgewinne seien in den USA höher gewesen als in anderen Regionen wie etwa Großbritannien. Für das Problem musste schleunigst eine Lösung her – gefunden wurde sie am Ufer der Alzette im beschaulichen Luxemburg.

Zwar werden Unternehmensgewinne dort nominell mit 29 Prozent belastet. Unter bestimmten Umständen werden aber Einkünfte, die mit geistigem Eigentum erwirtschaftet werden, bis zu 80 Prozent von der Bemessung des zu versteuernden Gewinns ausgenommen. Dadurch kann die effektive Belastung unter sechs Prozent sinken, Steuerexperten zufolge sind sogar knapp null Prozent möglich, wenn weitere Maßnahmen zur Steueroptimierung ergriffen werden. Im Juni 2003 meldete Amazon im Großherzogtum die „Amazon Services Europe SARL“ an, untergebracht in einem grauen Betonklotz gegenüber dem zentralen Parkplatz für Busse. Einen Monat später wurden in Großbritannien die Geschäftsbedingungen geändert: Verträge mit Dritt-Anbietern, die Amazon zur Abwicklung ihrer Geschäfte nutzten, wurden nicht mehr über die USA, sondern über Luxemburg abgewickelt.

Im Juni 2004 wurde dort eine weitere Firma gegründet, die „Amazon Europe Holding Technologies“. Als Geschäftszweck wurde angegeben, Anteile von Amazon-Töchtern zu halten und den Gebrauch von geistigem Eigentum wie Patenten und Lizenzen zu regeln. Nach Angaben eines Luxemburger Regierungssprechers wurde sie als „Société en Commandite Simple“ gegründet – diese Gesellschaftsform ist von der Einkommensteuer befreit. Mitarbeiter gab es nicht, nur eine Adresse in einem Wohngebiet. Schließlich wurde einen Monat später eine dritte Firma gegründet, die „Amazon EU SARL“. Ihr Hauptzweck wurde beschrieben als „Verkauf, Versteigerung, Verpachtung oder sonstiger Vertrieb von Produkten aller Art“. Das Problem war nur: Die Amazon Europe Holding Technologies besaß zu dem Zeitpunkt keine Technologie, die man hätte lizenzieren können. Die Amazon-Patente, darunter die Marke selbst und ihre „1-click“-Bestellsoftware, lagen bei Amazon Technologies Inc, einer Tochter, die im US-Bundesstaat Nevada registriert war.

„ Nur die dümmsten Schafe wählen ihre Schlächter selbst aus“

Nein, rei´n rechtlich muss man dem Verkäufer 2mal Nachbesserung (Reparatur) einräumen. Erst beim 3. Mal kann man auf Austausch/ Geldretour bestehen. D.h. der Händler ist jetzt schon großzügiger als er sein müsste.

Ich muss dazu sagen: Amazon sagt, dass bis 30 Tage nach erhalt der Ware kein Grund für eine Retour/ einen Widerruf bestehen muss, in dieser Frist befinde ich mich!