Spülmaschine kaputt - Küche vom Vermieter. Wer muss bezahlen?

4 Antworten

Wenn die Küche mitgemietet ist, ist der Vermieter für die Reparatur der E-Geräte zuständig.

200 € fällt nicht mehr unter sog. Kleinreparaturen. Auch nicht, falls es überhaupt eine Kleinreparaturklausel im Vertrag gibt, anteilig.

So die Rechtslage.

Ob Ihr nun den Vermieter informiert und darauf besteht das er die Reparatur auf seine Kosten machen läßt oder nichts sagt und es selbst machen laßt, ist Eure Entscheidung.

Nicht ganz. Die Reparatur muss fachgerecht ausgeführt werden. Wird gepfuscht und kommt es zu noch größeren Schäden, dann ist plötzlich wieder der Mieter in der Haftung.

hast du den schaden deinem vermieter gemeldet? bevor du ihn reparieren lässt. denn du musst dem vermieter chance geben den schaden zubehen. im mietvertrag muss etwas dazu stehen, wer welche kosten trägt.

aufjedenfall wenn du unsicher bist, geh zum mieterschutzbund. die helfen gern

Wenn du die Küche mitgemietet hast ist es wohl Sache des Vermieters - ist ja dann sein Gerät.

Hast du allerdings bei Einzug eine Abschlagszahlung für die Küche geleistet ist es deine Sache die Reparatur zu bezahlen.