Spind Aufgebrochen, Versicherung?

3 Antworten

Wenn es zusätzlich einen Wertsachenschrank gibt, ist das eine Obliegenheitsverletzung, und der Versicherer ist von der Leistung frei.

Abgesehen davon, wird es sicher einen Höchstbetrag an Bargeld geben, der überhaupt versichert wäre. Wie willst du denn überhaupt beweisen, wie viel Geld in deinem Spind war?

"Vergessen" ist nicht versichert.

Nicht die Wahrheit sagen = (versuchter) Versicherungsbetrug! Auch der Versuch ist strafbar.

Das glaube ich nicht so ganz, denn ein höherer Geldbetrag ist ja in der Hausratversicherung nicht versicherbar.

Wieso hat eigentlich Dein Onliner keinen Plan, der muss doch die Damen und Herren mit dem Geld kennen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung