Uhr wurde gestohlen! zahlt die Versicherung?
Mir wurde im in meinem Italienurlaub die Uhr gestohlen, bzw. während ich in einer Disco feiern war wurde sie mir ziemlich geschickt vom Handgelenk herunter gezogen. Ich hab es natürlich Angezeigt und frage mich nun, ob in diesem Fall meine Reiseversicherung zahlt? Objektiv betrachtet gehört die Uhr ja zu meinem Reisegepäck, dennoch war sie zu diesem Zeitpunkt an meinem Handgelenk. Wäre die Uhr im Auto gelegen und jemand hätte es aufgebrochen, dann würde die Versicherung es mir ersetzten (schätze ich mal), aber wie sieht es in diesem Fall aus?
Danke schon mal für eure Antworten :-)
3 Antworten
Leider nein.
So wie der Schaden beschrieben wurde, hat die Reisegepäckversicherung nichts mit dem Schaden zu tun.
Hier wird auch keine andere Versicherung zum Tragen kommen. Leider bleibst du auf dem Schaden sitzen.
Objektiv betrachtet gehört die Uhr ja zu meinem Reisegepäck,
Leider NEIN! Sie ist dem Hausrat zuzuordnen.
Wäre die Uhr im Auto gelegen und jemand hätte es aufgebrochen, dann würde die Versicherung es mir ersetzten (schätze ich mal),
Leider muss auch hier ein NEIN folgen. Unter bestimmen Voraussetzungen würde die HAUSRATVERSICHERUNG dafür aufkommen.
Raub ordnet doch die Hausrat. Prüfe somit bitte, ob Raub vorliegt bzw. belegt werden kann. Viel Glück. Siehe ggf.: Die Definition von Raub ist dabei eindeutig: Ein Raub liegt vor, wenn Gewalt angewendet wird gegen den Versicherten, damit sein Widerstand gegen die Wegnahme seiner versicherten Sachen ausgeschaltet wird
Das kommt auf die konkreten Bedingungen in deiner Reisegepäckversicherung an.