Uhr wurde gestohlen! zahlt die Versicherung?

3 Antworten

Leider nein.

So wie der Schaden beschrieben wurde, hat die Reisegepäckversicherung nichts mit dem Schaden zu tun.

Hier wird auch keine andere Versicherung zum Tragen kommen. Leider bleibst du auf dem Schaden sitzen.

Objektiv betrachtet gehört die Uhr ja zu meinem Reisegepäck,

Leider NEIN! Sie ist dem Hausrat zuzuordnen.

Wäre die Uhr im Auto gelegen und jemand hätte es aufgebrochen, dann würde die Versicherung es mir ersetzten (schätze ich mal),

Leider muss auch hier ein NEIN folgen. Unter bestimmen Voraussetzungen würde die HAUSRATVERSICHERUNG dafür aufkommen.

Raub ordnet doch die Hausrat. Prüfe somit bitte, ob Raub vorliegt bzw. belegt werden kann. Viel Glück. Siehe ggf.: Die Definition von Raub ist dabei eindeutig: Ein Raub liegt vor, wenn Gewalt angewendet wird gegen den Versicherten, damit sein Widerstand gegen die Wegnahme seiner versicherten Sachen ausgeschaltet wird

Das kommt auf die konkreten Bedingungen in deiner Reisegepäckversicherung an.