Hausratversicherung! Wichtig.

7 Antworten

Hier liegt kein Einbruchdiebstahl im Sinne der Hausratversicherungs-Bedingungen vor. Es muß in ein Gebäude oder den Raum eines Gebäudes eingebrochen werden - das ist hier icht der Fall. Das Erbrechen eines Spindes erfüllt diesen Tatbestand nicht. Dementsprech wird die Hausratversicherung nichts zahlen.

Tip: Wenn Ihr gute Kunden bei der Versicheurng seid könnt Ihr Euch an den Vertreter wenden damit der eine Kulanzzahlung bei seiner Gesellschaft beantragt. Das geht halt nur, wenn ihr mehrere Versicherungen dort bestehen habt und wenig Schäden gemeldet hattet bzw. geringe Zahlungsleistungen bisher erhalten habt. Man kann ja mit der Kündigung der Geschäftsbeziehung drohen falls eine Kulanzzahlung nicht gewährt wird....... Bei guten Kunden wird der Versicherer den Verlust einer Geschäftsbeziehung nicht riskieren.

user3096  21.01.2014, 10:06

Es muß in ein Gebäude oder den Raum eines Gebäudes eingebrochen werden

**Dies ist eine absolute falsche Info.

Bitte gebe doch hierzu die Quelle für "dein" Wissen mal an... du wirst sehen, dass du das nicht kannst...

Es reicht vollkommen aus wenn in einem Raum in einem öffentlichen Gebäude ein verschlossenes Behältnis aufgebrochen wird damit die Hausratversicherung eintrittspflichtig ist.

In einem Parkhaus ist ein PKW auch ein verschlossenes Behältnis bei dem bei Einbruch die Hausratversicherung und die Kaskoversicherung eintrittspflichtig sein kann.

Hierzu gelten auch Schließfächer in Bahnhöfe, Sonnen- und Massagestudios

Dementsprech wird die Hausratversicherung nichts zahlen.

Falsch

Bitte informiere dich einmal entsprechend.

Vielen Dank

Wenn der Spind im Schwimmbad gewaltsam aufgebrochen wurde, so läge hier ein Versicherungsfall vor.

Die Hausratversicherung ersetzt dann entwendete Sachen bis zu einer im Vertrag festgesetzten Höchstgrenze und dies immer zum Neuwert, max. bis Höchstgrenze.

Tipp:

Deine Eltern sollten hier nicht mutmaßen was bezahlt werden könnte, sondern sollten sich ans zuständige Versicherungsbüro wenden und den Schaden entsprechend melden. Dort wird dann schon erklärt was Sache ist.

Viel Glück

Ihre Eltern sollten die Vertragsunterlagen zur Hausratversicherung genau anschauen. Bei Verträgen, deren Bedingungen auf den VHB 84 basieren, gibt es die Klausel " auf erstes Risiko aus vorübergehendeR Verwahrung in Behältnissen. Darunter fällt zum Beispiel die Entwendung von Sachen bis 500 € aus verschlossenen Kfz oder aus Spinden bei Sportvereinen u.ä.

Wichtig ist, dass das Behältnis gewaltsam geöffnet wurde.

Ihre Eltern sollten aber auch den Betreiber des Schwimmbads ansprechen. Manche Schwimmbäder haben eine Betriebshaftpflichtversicherung mit sog. "Gardrobenklausel".Danach sind Gegenstände, die in die sog. Aufbewahrbehältnissen gegeben wurden, gegen Diebstahl abgesichert. Nicht aber Wertgegenstände und Geld.

Die Hausratversicherung sollte den Schaden übernehmen, sofern „Aufbruchspuren“ vorhanden sind. Das Risiko ist über die „ Außenversicherung“ der Hausrat gedeckt.

Begründung: Aufbruch eines verschlossenen Behältnisses.

Diebstahl im Schwimmbad ist meist in der Hausratversicherung nicht versichert. Da wird das neue Handy wohl sehr günstig werden müssen...

user3096  21.01.2014, 10:09

streiche in deiner Antwort einfach "Schwimmbad" dann paßt die Antwort;-)