Fahrrad aus Fahradkeller in einem Mehrfamilienhaus gestohlen, keine Tür vorhanden

4 Antworten

Das war schon so, als Sie eingezogen waren. Es gibt keine Pflicht eines versperrbaren Raums...es ist immer eigenes Risiko.

Na ist doch super, also soll man quasi jedes rad in der Wohnung abstellen. Da ich im DG wohne sehr praktisch, und platz für die 3 anderen Räder im fahrradraum ist hier keiner. Und der eigne keller hat ne größe von gefühlt 1m x 1m, da passt garnichts rein

@Tino0107

Nun...nur weil es Ibnen nicht gefällt, soll es geändert werden? Dann wenden Sie sich an die HV...nicht an ein Forum?

@eilemuc

natürlich werde ich mich an die HV wenden,die sollen da verdammt nochmal ein schloss rein machen wenn auf die mieter schon kein verlass ist abzuschließen, mir gings eben nur um den wertersatz, ob die HV das zu tragen hat

@Tino0107

Die HV muss das nicht zahlen...sondern der Eigentümer. Wenn Ihm bisher egal war, dass in der Tür kein Schloss ist, wird sich das aus meiner Erfahrung nur ändern, wenn ALLE Mieter eine Änderung beantragen.

Tja, ich kann deinen Frust verstehen - so etwas ist verdammt bitter. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, bleibt wirklich nur die Möglichkeit, dass man seine Fahrräder in der Wohnung abstellt - bei einer kleinen Wohnung natürlich eine ziemlich lästige Zwangslösung - weiß ich aus eigener Erfahrung. Und ich werde demnächst gleich mehrere Fahrräder in meine Wohnung stellen müssen - toll... Denn selbst wenn ein Fahrradraum i.d.R. verschlossen ist, ein hochwertigeres Fahrrad würde ich dort niemals abstellen - die Diebstahlgefahr durch andere Mieter bzw. deren Angehörige/Freunde ist meist viel zu groß. Und übrigens - wenn eine Tiefgarage keine (verschließbare) Türe hätte, dann würden natürlich sofort alle Benutzer der Tiefgarage dies heftig monieren. Fahrräder u. Einrichtungen für Fahrräder haben bei Hausverwaltungen und bei der Öffentlichkeit meist nur einen geringen Stellenwert, ganz im Gegensatz zum liebsten Kind der Deutschen - dem "heiligen" Auto...

Du schreibst gar nicht, ob du das Rad ordnungsgemäß mit einem stabilen Schloss gesichert hattest. Ich fürchte, das Rad kannst du abschreiben (und die Kosten bekommst du auch nicht ersetzt :-((

Natürlich war das Rennrad angeschlossen,bloß nützen tut das ja eh nichts, das kann man mit 2 Fingern hochheben und wegtragen. ich bekomme keine Kosten ersetzt? kann doch aber auch nicht sein,wenn die schon ein fahrradraum anbieten dann müssen die doch dafür sorgen das man den wenigstens abschließen kann

@Tino0107

Also war es nicht angeschlossen und gegen Wegnahme gesichert.

@noses

das rad war mit nem schloss gesichert,es war eben nur nicht irgendwo anders noch dran gekettet weils in dem raum auch nichts dafür gibt. mehr als an die wand stellen is da nicht

Hat die Hausverwaltung enen verschlossenen Raum mitvermietet (steht das im Vertrag)? Ist die Hausverwaltung schuld, wenn irgendeiner der Mieter die Tür nicht verschlossen hat?

Die HV ist natürlich nicht schuld dran das die mieter nicht abschließen können aber in meinen augen ist sie schuld daran weil sie in der vorhanden fahrradraumtür kein schloss eingebaut haben