Haftet Mc Fitt wenn Sachen aus dem Spind geklaut werden?

4 Antworten

Die Sachlage ist nicht ganz eindeutig, weil es primär vom geschlossenen Vertrag abhängt.

Ist die Verwahrung vereinbart, besteht ein Verwahrungsvertrag und damit wären die Regelungen gem. §§ 688 ff. BGB anwendbar.

Ich sehe die Sachlage aber so, dass zwar kein Verwahrungsvertrag vorliegt, Du im Fitnessstudio aber gar keine andere Wahl hast als Deine Sachen in einem Spind unterzubringen. Daher könnte eine Aufbewahrungspflicht als Nebenleistungs- oder Schutzpflicht aus dem Fitnessvertrag entstanden sein. Dann alledings liegt aber auch keine Verwahrung vor und die Anwendung des §§ 688 ff. BGB scheidet aus.

Selbst wenn eine Nebenverpflichtung zur Aufbewahrung von Kleidungsstücken vorliegt, weil Mitglieder zum Ablegen von Kleidung oder Gegenständen an Orten, die sie nicht selbst beaufsichtigen können, gezwungen sind, kann eine ständige Beaufsichtigung der Garderobe aber nicht von den Angestellten verlangt werden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 1. Oktober 1997 – Az.: 5 U 63/97).

Es kommt nun also insbesondere auf den Fitnessvertrag an, sieht aber schlecht für Dich aus

Ergänzend: Wann kommt denn nun ein Verwahrungsvertrag zustande? Entweder durch die Einigung ausdrücklich oder stillschweigend.

Merkmale für einen Verwahrungsvertrag:

  • Garderobe gegen Entgelt - Rechtsbindungswille zum Abschluss eines Verwahrungsvertrages vorhanden
  • besonders eingerichtete Garderobe
  • Aufbewahrungsraum ist ein abgetrennter Raum, der von dem Hinterlegenden nicht beobachtet werden kann
  • nicht in der Sichtweite des Hinterlegers
  • keine Wahl zum Behalten der Sache (Zwang zur Abgabe der Sache)
  • beaufsichtigtes Aufbewahren der Sache

 Merkmale für keinen Verwahrungsvertrag:

  • Kontrollmöglichkeit der Sache (in Sichtweite)
  • kein abgetrennter oder besonders für die Sache eingerichteter Raum
  • keine Beaufsichtigung
  • Wahl, ob die Sache abgegeben werden kann oder nicht
  • eigener Wunsch zur Abgabe der Sache
  • bei Gefälligkeitsgesten und Höflichkeitsgesten des Personals

 

Die Sache ist dass die Spind werden jeder 3Stunde vor dem Träiner aufgemacht

und in Tressor gegeben

Es wurde mir gesagt ,dass nichts im Tressor ist

An die Polizei, damit hat Mc Fit nichts zu tun...

Bitte geben Info wer sich auskennt.

@canesten

Was willst du damit sagen???

@canesten

Nein, der Umkleideraum ist leider ein "Spezialthema"... Am besten wäre einfach eine Video-Überwachung, aber hier kommen die Korrhintenkac_er, von wegen: "Freiheitsrechte und Blabla" und Kameras in Umkleideräumen sind nun mal (prinzipiell) nicht erlaubt!

In Zukunft legst du deine Wertsachen einfach unten in den Wertsachen-Spint. Es bringt Nichts, weiter darüber zu diskutieren: Deine Sachen sind weg! Letzte Chance: Einen Zeugen finden, oder eine Vermutung haben, wer es gewesen sein könnte! 

Er will es nur nicht einsehen.

Für die Garderobe haftet Mc Fit nicht.
Steht auch in den „AGB‘s“ drinnen.
Dafür bist du verantwortlich.
Du kannst dich nur an die Polizei wenden und eine Anzeige gegen Unbekannt machen.

Da hast du leider Pech. Das Fitnessstudio haftet nicht für deine Garderobe. Das steht auch so im Vertrag.

Du kannst die Polizei einschalten

das ist falsch, der Hinweis "für Garderobe keine Haftung" ist nicht zwingend gültig

Im Grundsatz richtig, jedoch kann der Betreiber die Haftung einschränken, wenn ein Mitverschulden besteht, was ja in diesem Fall gegeben ist.

@CelinaMarieFrie

ein herrlicher Streitpunkt :-) Denn ob es zulässig ist alle 3 Stunden den Spind zu öffnen ist fraglich. Aber das Mitglied hätte wissen müssen dass... damit wieder andersherum - ob Damit aber ein Mitverschulden zu begründen ist? Hach, so schön kompliziert