Sparbuch wiedergefunden

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Im Endeffekt hilft nur: Immer weiter berechnen mit jeweiligem Zins. Glaube nicht, dass es da irgendeine pi-mal-Daumen-Berechnungsformel gibt (denn Zinsen gehen auch nicht pimaldaumen sondern sehr exakt)

Zinsformel findest Du im WWW.

Am einfachsten wäre wohl, einfach zum betreffenden Institut zu gehen und dort "ziehen sie´s durch den Computer".

geh erstmal zur bank, wo das sparbuch ausgestellt wurde und frag nach, ob es gültig ist.

Spar dir das Rechnen. Sparguthaben verfallen, wenn mehr als 20 Jahre keine Ein- oder Auszahlung erfolgte.

napoloni  27.08.2012, 10:50
Kriwanek  27.08.2012, 12:42
@napoloni

Ich behaupte ab sofort das Gegenteil, Update installiert. Danke! :-))

napoloni  27.08.2012, 16:10
@Kriwanek

In der Praxis wird das trotz Update nicht in allen Fällen funktionieren. Viele Banken haben wohl irgendwelche Gebühren eingeführt, womit zumindest Sparbücher mit Kleinbeträgen durch jährliche Gebühren bis auf Null herabgewertet werden.

Und rein theoretisch könnte die Bank natürlich auch noch Belege haben, die eine Auszahlung beweisen. Aber uns ohne weiteres enteignen dürfen die Banken zum Glück nicht mehr :-)

Kriwanek  27.08.2012, 16:19
@napoloni

Bankgebühren sind bei Sparguthaben prinzipiell unzulässig.
Die Frage dürfte eher sein, ob man sich wegen 650,- DM mit der Bank auf einen Rechtsstreit einlassen möchte, wobei diese wiederum womöglich auf eben diese Kundenüberlegung spekuliert.

Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?

Bertolt Brecht (1898-1956)

Candlejack  27.08.2012, 22:23
@napoloni

Ich bin seit 16 Jahren in der Branche und kenne nicht eine Bank, die sowas macht...

Kriwanek  27.08.2012, 22:41
@Candlejack

Dann hast du den Link von napoloni geflissentlich ignoriert.
Gepflegte Ignoranz scheint in dieser Branche eh eine Grundvoraussetzung zu sein. :-/

LGK

ps: Ich war noch viel länger in dieser Branche und habe aus grundsätzlichen Erwägungen das Girokonto bei meinem Ausbildungsbetrieb neulich erst gekündigt.

Kriwanek  28.08.2012, 00:48
@napoloni

Von 2008. Zwischenzeitlich wurden beispielsweise zusätzliche Bearbeitungsgebühren bei Krediten für unzulässig erklärt.

12,- € Gebühren für 60,- € Sparguthaben wären schon mehr als absurd. Nicht dass ich das deshalb für ausgeschlossen halten würde, aber der Sparstrumpf erlebt sicher schon sehr bald seine Renaissance. ;->

zur bank bringen, nachtragen lassen

aber DAS könnte verjährt sein, keine ahnung

Hier mal ein paar Berechnungen. Wohlgemerkt, dass sind alles Durchschnittsberechnungen, da sich der Zins immer wieder verändert hat. Regulär müsstest du halt wissen, wie hoch war der Zins in den jeweiligen Jahren auf dem Sparbuch z. B von 1960 bis 1970 und von 1970 bis ???????

Bis zum 31.12.2011 hättest du bei 1 % p. a. 1.087,13 DM. Bei 2 % 1.796,79 DM und bei 3 % 2.955,21 DM und bei 4 % 4837,16 DM.