Großeltern eröffneten Sparbuch auf meinen Namen - Wie ist die Rechtslage?
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Meine Großeltern haben nach meiner Geburt ein Sparbuch eröffnet. Das Sparbuch läuft auf meinen Namen. Da ich zum Zeitpunkt der Eröffnung ja noch minderjährig war musste meine Mutter (mit Vorlage meiner Geburtsurkunde) die notwendigen Eröffnungspapiere mit unterschreiben. Meine Großeltern haben auf dieses Sparbuch bis zu meinem 18. Geburtstag eingespart, danach nicht mehr. Von diesem Sparbuch wusste ich allerdings bis vor Kurzem nichts. Ich bekam vor einigen Wochen ein Schreiben von der zuständigen Bank (ist nicht meine "Hausbank"), dass ich mich mit meinem Personalausweis melden soll (Legitimation). Dies tat ich auch und fragte nach für welchen Zeck sie diese Daten bräuchten. Dort wurde mir dann mitgeteilt, dass noch dieses Sparbuch existiert und auf meinen Namen läuft, welches meine Großeltern eröffnet haben. Soweit so gut.
Nun meine Frage(n):
Welche Rechte (wenn möglich mit Quelle) habe ich bezüglich des Sparbuches (Guthabens)?
Ich nun 24 Jahre alt. Das Sparbuch ist (vermutlich) noch im Besitz meiner Großeltern. Aufgrund eines menschlichen Fehlverhaltens meines Opas habe ich seit gut 3 Jahren allerdings so gut wie keinen Kontakt zu ihnen.
Zudem interessiert mich welche Rechte (wenn möglich mit Quelle) meine Großeltern bezüglich des Sparbuches haben! Könnten sie sich z.B. das Guthaben ausbezahlen lassen?
Vorab schon mal vielen Dank für die Antworten!
Gruß
7 Antworten
alle sagen was anderes. ich kann die dazu nichts sagen, aber findest du es richtig, dass, wenn du keinen kontakt mehr zu deinen großeltern hast, das geld, was sie für dich gespart haben, dir zu krallen, es vllt einzuklagen? ich finde es sehr fragwürdig und auch eigentlich recht unmenschlich. wenn sich dein opa falsch verhalten hat, müsstest du dir doch selber sagen, dass du das geld nicht willst und es dir nicht eifnach zu krallen! sie geben es dir wahrscheinlich trotzdem gerne! ich persönlich finde es nicht richtig!
Von einem Sparbuch kann derjenige abheben, der es vorlegt. In diesem Fall deine Großeltern. Lass dir von der Bank, da du die Eigentümerin des Sparbuch bist das Gesparte auf ein anderes Konto überschreiben. Dann hast du das Sparbuch und deine Großeltern können nichts abheben.
Wenn du da warst, weist du wie die Großeltern das Sparbuch angelegt hatten. Es kann sen, dass es auf deinen Namen haben laufen lassen, aber du nur mit Unterschrift der Großeltern an das Geld kommst, ist rechtlich alles soweit ok. Oder sie haben das Sparbuch für dich angelegt und es läuft seit deinem 19. Geburtstag nur noch auf dich und du hast alleinige Gewalt über das Geld. Warte ab bis du da warst, viel Glück dabei.
kommt darauf an wer die Vollmacht auf das Konto hat, wenn sie das Sparkonto eingerichtet haben, haben sie normalerweise auch die Vollmacht darüber und können es jederzeit wieder auflösen. Wenn dich die Bank aber schon informiert hat,ist ja alles ok, geh hin mit deinem Ausweis und hol das Geld ab bevor es ein anderer tut
Eine Möglichkeit zum nachlesen: http://www.focus.de/finanzen/banken/bankrecht-sparbuch-tabu_aid_254569.html