Sparbuch bei Kindern (ALG II) - Jobcenter

6 Antworten

Kannst du selber googeln. Ich habe ganz auf die Schnelle was vom Jahr 2010; Das Vermögen der Kinder ist durch einen Freibetrag geschützt. Der Vermögensfreibetrag für minderjährige Kinder beträgt 3.100 Euro (§ 12 Abs. 2 SGB II); dazu kommt noch der Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro, der jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zusteht sowie bei minderjährigen, erwerbsfähigen Kindern auch ein Freibetrag von 250 Euro pro Lebensjahr für geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen. Im Jahr 2010 ist der Betrag von 250 Euro auf 750 Euro erhöht worden, soweit dieses Vermögen für die private Altersvorsorge genutzt wird und es sich nicht um allgemeines Vermögen handelt.

Nur wenn das Vermögen des Kindes diese Freibeträge überschreitet, müssen minderjährige Kinder u. a. auch ihr Sparguthaben einsetzen, allerdings nur für ihren eigenen Lebensunterhalt.

Ein Vertrag zur Altersvorsorge soll aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung nicht vor dem Eintritt in den Ruhestand verwertet werden können. Für das Jahr 2010 sind Verbesserungen beim Schonvermögen vorgesehen.

Dankeschön ;)

Vielen dank :)

NOrmalerweise sind es die 3100 Euro und 750 Euro fuer Anschaffungen, die jedem Kind zustehen. Die haben nicht nur ein Recht, nach dem Sparbuch zu fragen, die wollen das sehen und du musst schon im Antrag genaue Angaben dazu machen, sonst wird ein Antrag erst gar nicht bewilligt. Verschweigt man was im Antrag und die finden es raus, ist das Sozialbetrug.

Wieviel das ist, weiß ich nocht genau. Aber ja, das Jobcenter darf dich nach dem Sparbuch fragen und du musst es vorlegen.

Danke :)