Sozialversicherung, Renteversicherung

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Selbständige sind im Grunde

nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung

Aber wie heißt es so schön: Keine Regel ohne Ausnahmen! Die Ausnahmen hierzu findest du in § 2 SGB VI. Dort aufgeführt sind z.B.

  • Handwerker (mind. 18 Jahre lang),
  • Lehrer ohne eigene Angestellten,
  • Hebammen, und die sog.
  • Selbständigen mit einem Auftraggeber.

Selbständige mit einem Auftraggeber sind versicherungspflichtig wenn

  • sie mind. 5/6 seiner Bezüge von einem Auftraggeber erhalten
  • die Tätigkeit mehr als geringfügig ausgeführt (Gewinn > 450,- € im Monat) wird
  • sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, oder mehr als einen Minijobber mit Lohnsumme > 450,- € im Monat beschäftigen
  • die 3 jährige Befreiung ausgelaufen ist.

Befreiung nur auf Antrag maximal 3 Monate rückwirkend nach Aufnahme der Tätigkeit (Formulare V050, V023). Nach Ablauf der Frist verschickt die DRV jährlich automatisch Formular V056 um zu schauen ob sich was verändert hat. Geht nur bei erst- oder zweitmaliger Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Machst du dich jetzt z.B. zum dritten mal selbständig ist eine Befreiung nicht möglich, wenn du kraft Gesetzes versicherungspflichtig wärst.

Stimmt es, dass man befreit wird, wenn man über 5000€ oder mehr verdient?

Nein. Aber auf Einkommen oberhalb von zur Zeit 5.950,- € im Monat (alte BL) wird kein Beitrag mehr erhoben (vgl. Beitragsbemessungsgrenze).

Ist es trotzdem ratsam die Befreiung sofort anzufordern, oder erst wenn ich Kunden habe und Einkommen nachweisen kann?

3 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit, wenn dies rückwirkend erfolgen soll. Ansonsten gilt die Befreiung ab Einreichen des Antrags. Für davorliegende Zeiträume wären dann Beiträge zu zahlen. Kopie der Gewerbeanmeldung beifügen.


Zur Beitragsbemessung für Selbständige in der GRV:

Selbständige, können wenn Versicherungspflicht eintritt und die Befreiung ausgelaufen ist, wählen sie sie ihre Beiträge zahlen. Es gibt zwei Modelle, der Beitragssatz beträgt z.Zt. 18,9%.

  1. Einkommensbezogener Beitrag. Der Beitrag wird am Gewinn gemessen. Demnach hat der Selbständige seinen Mitwirkungspflichten (§ 60 SGB I) nachzukommen und seine Steuerbescheide jährlich unaufgefordert vorzulegen. Veranschlagt werden 18,9% vom Gewinn, mind jedoch 85,05 € im Monat. Maximal 1.124,55 € p.M.

  2. Regelbeitrag. Der Beitrag ist fix und beträgt 18,9% der Bezugsgröße. Die Bezugsgröße beträgt z.Zt. 2.765,- € im Monat. Macht also einen Beitrag von 522,59,- € p.M. unabhängig vom Verdienst! Diese Modell bietet sich an, wenn man eben oberhalb der Bezugsgröße verdient.

Man kann jedes Jahr wechseln.


Am besten Beratungstermin in der nächstgelegenen DRV Außenstelle machen.

SayaTLights 
Fragesteller
 06.08.2014, 00:28

Es geht mir aber nicht nur um die gesetzliche Rentenversicherung. Ich will gar keine, auch keine private Rentenversicherung, also nichts. Ich gehöre zu keiner der genannten Gruppen. Ich bin selbstständig OHNE Arbeitgeber.

Nein. Aber auf Einkommen oberhalb von zur Zeit 5.950,- € im Monat (alte BL) wird kein Beitrag mehr erhoben (vgl. Beitragsbemessungsgrenze).>

Meinst du damit, dass ich befreit werde wenn ich 10 000€ habe? Von der privaten Rentenversicherung auch, also von allem?

An der Beitragsmessung bin ich nicht interessiert. Ich will da aussteigen.

SayaTLights 
Fragesteller
 06.08.2014, 00:32

Danke für deine Antwort. Noch etwas: muss ich mich dann explizit befreien lassen, oder muss ich nichts weiter tun?

kevin1905  06.08.2014, 04:08
@SayaTLights

Ich würde zumindest den V023 ausfüllen und auf den Bescheid der RV warten.

http://www.vw-ra-hessen.de/modbfile.php?g=datenobjekt~6660~ID~downloadindb~downloadindbdateiname~~magicobjectslive

Ein Bescheid wäre ein Verwaltungsakt. Wenn dir die Aussage darin nicht gefällt kannst du als Rechtsmittel den Einspruch einlegen.

Meinst du damit, dass ich befreit werde wenn ich 10 000€ habe?

Nein, aber der Beitrag ist gleich egal ob du 5950,- € oder 1.000.000,- € im Monat machst.

Es besteht aktuell auch keine Pflicht privat für das Alter vorzusorgen. Allerdings ist es in deinem eigenen Interesse in irgendeiner Form Altersvorsorge zu betreiben.

An der Beitragsmessung bin ich nicht interessiert. Ich will da aussteigen.

Wollen und können sind nicht immer identisch, jetzt hast du die Info wenn können nicht möglich sein sollte ;-)

SayaTLights 
Fragesteller
 06.08.2014, 19:28
@kevin1905

Also eigentlich rätst du mir den Antrag auf Befreiung den man in dem Link finden kann auszufüllen und abzuschicken (Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Selbstständige)? Obwohl ich zu keiner der von dir genannten Gruppen gehöre, für die eine Pflicht besteht? Wie kann der Beitrag gleich sein? Ich habe gehört, da gehen 19% vom Einkommen weg. Also nochmal: Wenn ich dich richtig verstanden habe besteht für mich keine Pflicht in irgend einer Form eine Sozialversicherung zu haben, aber ich muss diesen Fragebogen schon abschicken um die Erlaubnis zur Befreiung zu bekommen? Also einfach nichts tun, weil ich nicht dazu gehöre geht nicht, oder?

Und noch etwas wichtiges: Zu dem Einkommen. Ich hatte vor diesen Antrag abzuschicken, wenn ich wirklich Einkommen mit der Firma kriege, denn ich las, dass man den Antrag nur alle zwei Jahre schicken kann, wenn er abgelehnt worden ist. Das mit dem Einkommen könnte noch 2 Monate dauern. Besteht die Chance, dass ich abgelehnt werde, wenn ich da UNTER 450€ ankreuze oder hat das nichts damit zutun, weil ich eigentlich nicht pflichtig dazu bin? Nun weiß ich also nicht, ob es besser ist den Antrag sofort abzuschicken, oder erst wenn ich da mehr als 450€ ankreuzen kann.

kevin1905  07.08.2014, 01:15
@SayaTLights
Also eigentlich rätst du mir den Antrag auf Befreiung den man in dem Link finden kann auszufüllen und abzuschicken (Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Selbstständige)?

Nein, V050 ist der Antrag auf Befreiung (brauchst du evtl. gar nicht), V023 ist der Antrag das bitte festgestellt wird, dass du eben zu keiner der Gruppen gehörst.

Der Sinn dahinter ist es, dass du eine rechtsverbindliche schriftliche Antwort in Form eines Bescheids bekommst.

Also einfach nichts tun, weil ich nicht dazu gehöre geht nicht, oder?

Nichts tun kann wenn die Sachlage anders ist als man selbst gedacht hat ziemlich nach hinten losgehen vor allem finanziell. Forderungen der Sozialbehörden verjähren erst nach 4 Jahren. Wurden diese durch Bescheid festgesetzt, sogar erst nach 30 Jahren. Darum sollte man das ganze offensiv angehen und direkt am Anfang Rechts- und Kostensicherheit schaffen.

denn ich las, dass man den Antrag nur alle zwei Jahre schicken kann, wenn er abgelehnt worden ist.

Nein, eine Ablehnung würde auch durch einen Bescheid erfolgen. Und ein Bescheid ist ein Verwaltungsakt zudem immer Rechstmittel eingesetzt werden können (hier der Einspruch).

Besteht die Chance, dass ich abgelehnt werde, wenn ich da UNTER 450€ ankreuze oder hat das nichts damit zutun

Wer unter 450,- € Gewinn macht im Monat ist niemals rentenversicherungspflichtig, egal ob er in eine der in § 2 SGB VI genannten Gruppen fällt.

Mach es sofort, spätestens 3 Monate nach Anmeldung des Gewerbes.

SayaTLights 
Fragesteller
 08.08.2014, 12:50
@kevin1905

Hat das mit der Sozialversicherung eigentlich nur mit dem Datum der Gewerbeanmeldung zu tun, oder auch mit der privaten Versicherung? Immerhin hatte ich zum Datum der Firmengründung natürlich keine private Krankenversicherung, trotzdem muss man im Formular eine Versichertennummer angeben.

von der rentenversicherung kannst du dich in bestimmten fällen befreien lassen. wenn du jedoch einem geschäft nachgehst, das mit bildung, lehren, unterricht zu tun hast - wird es schwierig, weil es da ausnahmen gibt.

geh doch am besten zur rentenkasse und lass dich dort beraten, habe ich damals auch gemacht.

Der größte Schwachsinn:

Ich will keine Rentenversicherung,

um so größer ist dieser Schachsinn unter deiner weiteren Angabe:

Da meine Firma erst entstanden ist, habe ich noch keine Kunden

was versprecht ihr euch davon?

Der Laden läuft nicht , Pleite. Zum Amt, vom Amt leben bis zur Rente und dann vom Sozialamt?

Da hilft dir auch deine private Rücklage nicht viel weiter wenn du nichts einzahlen kannst da kein Einkommen.

SayaTLights 
Fragesteller
 15.06.2015, 21:37

Ah süß. Ich bin nicht wie normale Menschen. Das was du sagst ist aber für normale Menschen sicher ganz sinnvoll.

Die gesetztliche Rentenversicherung ist nur fuer Arbeitnehmer und nicht fuer Selbsstaendige******, du kannst aber als **Selbsstaendiger dich dort freiwillig versichern lassen.

Ich verstehe deine Panik nicht .........

SayaTLights 
Fragesteller
 05.08.2014, 20:15

Die Frau die mir die PKV abgeschlossen hat sagte mir das und machte mir so Panik. Sie sagte es ist sehr schwer sich befreien zu lassen, dass man vieles ausfüllen muss und man einfachso abgelehnt werden kann und Kunden nachweisen kann. Es handelt sich bei meiner Tätigkeit um Webdesign.

murphysrevenge  05.08.2014, 20:32
@SayaTLights

Du als Selbsstaendiger hast keinen Arbeitgeber der irgendwelche Sozialversicherungsbeitraege an div. Kassen abfuehren muss .............

kevin1905  05.08.2014, 23:56
Die gesetztliche Rentenversicherung ist nur fuer Arbeitnehmer

§ 2 SGB VI sagt was anderes. Es gibt Selbständige die sind kraft Gesetzes versicherungspflichtig.

Für alle anderen besteht neben der freiwilligen Versicherung (die dämlich ist, weil sie z.B. keinen Anspruch auf EM-Rente oder Reha enthält), die Möglichkeit der Pflichtversicherung auf Antrag.

Bei jungen Menschen allerdings nicht sinnvoll, lieber privat vorsorgen. Rürup wäre evtl. sinnvoll.

Dann musst Du Dich anders versichern lassen.

http://www.abv.de/befreiung-von-der-gesetzlichen-rentenversicherungspflicht.html

Ich bilde selbst Rücklagen

Aaaaha.

habe ich noch keine Kunden.

Wie denn?

SayaTLights 
Fragesteller
 05.08.2014, 20:29

Ich brauche Hilfe, kein Verhör.

SayaTLights 
Fragesteller
 15.08.2014, 19:13

Außerdem hat dich das nicht zu kümmern.