Muss ich das unterschreiben (Befreiung von der Rentenversicherungspflicht)?

8 Antworten

Und muss ich das überhaupt unterschreiben?

Liebe/r Brauchhilfe3571, mußt du nicht!

Bereits seit 2013 besteht Rentenversicherungspflicht für die 450-Euro-Minijobs (geringfügige Beschäftigung)! Infos über eine evtl. Befreiung findest du in der minijob-zentrale.de, wie z.B.:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/06_was_gilt_fuer_rvpflicht/01_befreiung_rv_pflicht/node.html

Gilt diese Befreiung auch noch wenn ich diesen Minijob kündige und später einen neuen aufnehme?

Zeitpunkt und Dauer der Befreiung bei einem 450-Euro-Minijob

Die Befreiung gilt in der Regel ab Beginn des Kalendermonats, in dem Ihr Minijobber den schriftlichen Antrag bei Ihnen stellt – frühestens ab Beschäftigungsbeginn.

Die Befreiung ist für die gesamte Dauer des 450-Euro-Minijobs bindend.

Zeitpunkt und Dauer der Befreiung bei mehreren 450-Euro-Minijobs

Beantragt ein Minijobber mit mehreren 450-Euro-Minijobs für einen davon die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, gilt diese für alle 450-Euro-Minijobs, die er

  • zum Zeitpunkt der Befreiung nebeneinander ausübt und
  • zusätzlich danach aufnimmt.

Die Befreiung wird für alle 450-Euro-Minijobs gleichzeitig wirksam und endet erst, wenn kein Minijob mehr besteht.

Wenn ich das richtig verstanden habe bringt das in erster Linie nur meinem Chef was, da er dann weniger zahlen muss.

Irrtum - der Chef bezahlt weiterhin seine 15% vom Bruttolohn:

Beantragt Ihr gewerblicher Minijobber bei Ihnen schriftlich die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, zahlen Sie als sein Arbeitgeber weiterhin Ihren Pauschalbeitrag von 15 Prozent – der Eigenanteil des Minijobbers fällt weg.

Mit deiner Unterschrift in dem Befreiungsantrag verzichtest du auf folgende Vorteile: Anspruch auf das volle Leistungspaket in der Rentenversicherung

  • Sowohl der Minijobber als auch sein Ehepartner können die staatliche Förderung für die private Altersvorsorge nutzen, beispielsweise die Riester-Rente.
  • Mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung erwerben Minijobber die volle Anrechnung ihrer Beschäftigungszeiten in Form von Wartezeiten.
  • Der Verdienst aus einem Minijob wird komplett auf die Rente des Minijobbers angerechnet – damit erhöht sich diese geringfügig.
  • Minijobber haben Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html

und mein Chef hat mir ein Blatt gegeben das ich unterschreiben soll.

Sollst du nicht - kannst du. Wenn du Student bist, und du weißt, du machst den Job eh nur kurze zeit, und hast später einen normalen Job - dann kann man das (meiner Meinung nach unterschreiben). Bist du Hausfrau und du machst diese Jobs bis an dein Lebensende - dann solltest du das nicht unterschreiben. 

Du hast bereits mehrere korrekte Antworten erhalten. Es ist allein deine Entscheidung. Dein AG hat daraus auch keinen Vorteil, egal wie du dich entscheidest.

Mein Rat: Verzichte nicht auf die Rentenversicherungspflicht, denn du zahlst nur 3,6% Beiträge, weil dein AG pauschal 15% zahlen muss (ein normaler Beschäftigter zahlt 9,3%). Mit 16,20 € erwirbst du dadurch vollwertige Beitragszeiten, die für die Wartezeit zählen. Außerdem erhöhst du damit - wenn auch geringfügig - deine künftige Rente.

Viele Studenten nutzen das, weil das Studium für die Wartezeit der vorzeitigen abschlagsfreien Rente nicht zählt.

Lässt du dich befreien, sparst du 16,20 € im Monat, ärgerst dich aber später vielleicht, wenn dir ein paar Monate fehlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
okieh56  16.08.2018, 17:45

Zu deiner zweiten Frage: Die Befreiung würde nur für diesen Minijob gelten und für evtl. parallel laufende, also wenn du einen zweiten zusätzlich machst. Für einen späteren Minijob musst du dich neu entscheiden.

Es bringt deinem Chef nichts, ob du deine Rentenversicherungsbeiträge zahlst oder nicht. Seine 15% zählt er sowieso.

Wenn du dich befreien lässt, bist du auch für jeden anschließenden Minijob befreit.

Est wenn du 2 Monate keinen Minijob hast, kannst du dich bei einem neuen Job neu entscheiden.

....und mein Chef hat mir ein Blatt gegeben das ich unterschreiben soll.

Und das musst Du nicht - nicht umsonst besteht regulär Rentenversicherungspflicht - nur bei einem solchen MiniJob kannst Du Dich befreien lassen.

Gilt diese Befreiung auch noch wenn ich diesen Minijob kündige und später einen neuen aufnehme?

Nein - dann nicht mehr.

Allerdings warum willst Du auf die Rentenversicherung verzichten - letztendlich zählt jeder Monat.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/03_beitraege_zur_rv450/node.html

DerHans  16.08.2018, 11:58

Unterschreiben ja. Aber so oder so