Festsetzungsbescheid / Rundfunkgebühren zahlen trotz Befreiung?

7 Antworten

nur weil du arbeitslos bist, bist du nicht gebührenbefreit. das ist die falsche annahme. du musst einen antrag auf beitragsbefreiung stellen. dann kannst du befreit werden. aber nur wenn der bescheid aktuell ist und maximal zwei monate das bescheiderstelldatum in der vergangenheit liegt. alles andere wird abgelehnt.

somit wirst du für diese zeit nachzahlen müssen, weil du nicht rechtzeitig deine anträge gestellt hast.

Gegen den Bescheid innerhalb vier Wochen Widerspruch einlegen !! Vorlage dafür findet sich im Netz!

Entgegen einiger Volksverblödeten ist es Fakt, dass der Staatsvertrag sittenwidrig ist - gegen das Grundgesetz verstößt - und sogar eine versteckte Steuer ist! (nach "Anna Terschüren" mal googlen)

Ich zahle seit Januar 2013 nicht und es passiert auch nichts! (Außer erneute Bescheide welche mit Widersprüche beantwortet werden...

Man sollte nur die Bescheide nicht ignorieren... aber auch dann hat man noch die Möglichkeit dagegen vorzugehen!

Viel Spass dabei, denn - ich habe den! (Nicht mit mir! Wehrt Euch Alle!)

...  ist es Fakt, dass der Staatsvertrag sittenwidrig ist - gegen das Grundgesetz verstößt - und sogar eine versteckte Steuer ist! (nach "Anna Terschüren" mal googlen)

Das ist deine Meinung, aber kein Fakt. Anna Terschüren, auf deren Doktorarbeit du dich beziehst, ist im übrigen keine Juristin.


PS: Ein bisschen mehr Sachlichkeit würde dir nicht schaden.

Arbeitslosigkeit alleine bringt keine Befreiung. Du musst Empfänger von ALG II = Hartz IV sein und einen schriftlichen Antrag beim Beitragsservice zusammen mit dem ALG II - Bescheid als Nachweis gestellt haben. Nur dann hast du einen Anspruch auf Befreiung. Dann kann es sein, dass sie so überlastet sind, dass sie deinen Antrag noch nicht bearbeitet haben. Nur wenn das alles so ist, macht es Sinn gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Wenn du nur ALG I - Empfänger bist oder den Antrag nicht gestellt hast, musst du zahlen.

Ich war in dem Zeitraum Empfänger von ALG II und habe den Bescheid + Antrag an den Beitragsservice geschickt. Deswegen verstehe ich nicht warum sie jetzt mit dem Festsetzungsbescheid kommen. Leider habe ich ja keinen Nachweis, dass ich Bescheid + Antrag eingeschickt habe (habe beides nur auf dem normalen Postweg u. nicht per Einschreiben o.ä. versendet) Deswegen würde mich natürlich interessieren, ob es möglich ist denen nochmal die entsprechenden Unterlagen zu schicken oder ob sie dann womöglich sagen, dass es nu zu spät dafür ist u. ich den Betrag doch nachzahlen muss.

@felixxx777

du hast wohl keinen antrag und bescheid geschickt. sonst wäre der ja wohl bearbeitet worden. du musst nachweisen können das er abgeschickt wurd.

Wenn du in dem Zeitraum Arbeitslos warst, dann brauchst du natürlich nicht zu bezahlen.

Hoffe das du den nachweis kopiert hast, was aber auch nicht weiter schlimm wäre und vom AA eine Bescheinigung bekommen kannst..

Hast du denn Wisch per EInschreiben geschickt ?.. Wäre immer zuraten, denn dann sagen sie gerne, das sie nichts bekommen haben..

Das macht "GEZ" ziemlich gerne, trotz Befreiuung und drohen mit Zwangsvollstreckung..

Aber das kannst du nachweisen :-)

natürlich muss er bezahlen. wenn er nicht nachweisen kann das er den antrag rechtzeitig abgeschickt hat, wird es keine befreiung geben. bis zum festsetzungsbescheid zu warten ist schon eine sehr lange zeit.

der nachweis ist nicht der nachgereichte bescheid, sondern die pünktliche antragsstellung. wenn er einen abgelaufenen bescheid einreicht, wird dieser abgelehnt.

Arbeitslosigkeit allein stellt keine Befreiung von den GEZ-Gebühren dar! Lediglich beim Bezug von Hartz 4 bist Du von den Gebühren befreit - aber nicht beim Bezug von ALG 1.