Wer muss die Renteversicherung zahlen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Aussage des Steuerberaters ist falsch!

Minijobber sind rentenversicherungspflichtig. Sie können diese Pflicht abwählen, indem sie dies dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich erklären. Tun sie dies nicht, zahlen sie 3,6 % vom Lohn (da der Arbeitgeber 15% zahlen muss).

Der Vorteil ist, dass man - neben dem wenn auch geringen Rentenanspruch - durch diese Zahlung von lediglich 3,6% vollwertige Beitragszeiten erhält, die später sehr wichtig werden können.

Sinnvoll ist der Verzicht auf die Beitragspflicht, wenn man den Minijob neben einer Hauptbeschäftigung ausübt (also wenn man bereits RV-Beiträge zahlt).

Wenn du nicht verzichtet hast und auch bereits bist nachzuzahlen, wende dich an die Minijobzentrale, denn die ist für Minijobber zuständig. Kann der Arbeitgeber keine Verzichtserklärung vorweisen, muss er das rückwirkend korrigieren, indem er die Meldung korrigiert, dir die Beiträge vom Lohn abzieht und an die Minijobzentrale überweist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
farzam69 
Fragesteller
 30.09.2020, 14:18

Hallo @okieh56

herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort und gute Informatiomen. Ich wende mich auf jeden Fall an die Minijobzentrale! 👍

okieh56  30.09.2020, 20:42
@farzam69

Gern geschehen. Es freut mich, wenn ich dir helfen konnte.

farzam69 
Fragesteller
 01.10.2020, 11:02
@okieh56

@okideh56 Hallo nochmal! :)

Ich hab noch eine andere Frage!

Mein Arbeitgeber hat mich wegen der Coronavirus-Pandemie und der Schließung seines Geschäfts abgemeldet, ohne mir 1 € zu zahlen! Ich war im April und Mai arbeitsfähig aber wegen der Quarantäne durch Bundesregierung durfte einfach nicht arbeiten! Ende des Mai musste ich wegen einer Familien-Problem zu meiner Heimat fliegen und dann hat er mich einfach abgemeldet, ohne ich eine schriftliche Abmeldung zu kriegen!

Ich dachte, dass man als Minijobber auch Anspruch auf Geld oder Kündigungsfrist usw. hat! Aber der Steuerberater meines Arbeitgebers hat einmal gesagt: Ja, es war seine Schuld als Arbeitnehmer. Er ist in sein Heimatland geflogen, weshalb er keinen Anspruch auf Geld hat!

okieh56  01.10.2020, 18:28
@farzam69

In dem Fall muss ich dem Steuerberater leider recht geben. Ein Minijobber hat im Krankheitsfall zwar Anspruch auf Lohnfortzahlung für max. 6 Wochen, doch wenn er Deutschland verlässt, endet dieser Anspruch - es sei denn, er verreist mit ausdrücklicher schriftlicher Billigung der Krankenkasse (die nur dann zustimmt, wenn die Reise der Genesung dient).

Diese Kriterien gelten auch für die verordnete Quarantäne.

farzam69 
Fragesteller
 01.10.2020, 20:26
@okieh56

Ja das ist mir klar, aber ich hab Deutschland 7 Wochen nach der Quarantäne verlassen und habe ich auch nicht krank gemeldet. In diesem Zeitraum (vom Anfang der Quarantäne bis ich nach meiner Heimat geflogen bin) habe ich kein Gehalt bekommen.

okieh56  01.10.2020, 22:12
@farzam69

Wenn du nach der Quarantäne ins Ausland gegangen bist, musste der Arbeitgeber doch davon ausgehen, dass du den Minijob beenden willst.

farzam69 
Fragesteller
 02.10.2020, 18:19
@okieh56

@okideh56 aber ich habe als Minijobber grundsätzlich 8 Urlaubstage im Jahr oder?! Ich bin damit einverstanden, dass er mich ab Juni einfach abgemeldet konnte aber ich verstehe nicht, warum er mir im April und Mai kein Geld gegeben hat.

okieh56  02.10.2020, 18:25
@farzam69

Das kannst du nur mit dem Arbeitgeber selbst klären. Es kommt vor allem auf den Arbeitsvertrag an. Urlaub kann man nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber nehmen. Aber das ist Arbeitsrecht, dafür bin ich nicht der Fachmann.

farzam69 
Fragesteller
 02.10.2020, 18:32
@okieh56

Danke schön :)
Ja, wir sind schon für meine Reise geeignet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
farzam69 
Fragesteller
 30.09.2020, 09:32

Danke Siola für deine Hilfe 😊

Der Steuerberater meinte es gibt viele Absätze unter Gesetze, die man im Internet nicht finden kann!

okieh56  30.09.2020, 13:53
@farzam69

Gesetz ist Gesetz und alle sind im Internet zu finden. Es gibt manchmal Auslegungssachen und interne Anweisungen, wie damit zu verfahren ist. Aber nicht in dem Fall, denn die RV-Pflicht für Minijobber ist eindeutig geregelt - auch die Möglichkeit des Verzichts.

Die Minijobzentrale unterstützt dich, wenn etwas falsch gelaufen ist.

Schreibe diesen Quatsch an die für dich zuständige Stelle der DRV Deutsche Rentenversicherung.

Der 450€-Minijob ist als NEBENTÄTIGKEIT zu einem Vollzeitangestelltenverhältnis mit zu geringem Lohn, aber normaler Pflichtabgabe für die Rente der gegenwärtigen Rentner, doch nicht der eigenen, usw. politisch gedacht (Generationenvertrag - nennt man das.).

Deshalb kann sich der Minijobber schriftlich von der geringen zusätzlichen Renteneinzahlung befreien lassen. Das macht dann der Arbeitgeber, der seinen Minijobber vorher danach zu fragen hat. Zahlt der Arbeitgeber absichtlich keine Rente des Minijobbers ein, ist er ein leider nicht raffinierter Betrüger der Sozialversicherung. Jährlich stehen deshalb zahlreiche Geschäftsführer vor Gericht.

Ob der Steuerberater deines Arbeitgebers diesen Unsinn tatsächlich gesagt hat, kann ich nicht glauben.

Wenn du nur diesen einen Job hast, darfst du dich natürlich nicht befreien lassen, weil diese Arbeitsmonate einer Anstellung für die von dir zu erfüllenden Rentenjahre, derzeit ca. 38 Jahre zur vollen Rentenauszahlung, angerechnet werden. Ist doch wohl logisch oder?!

farzam69 
Fragesteller
 30.09.2020, 09:27

Hallo Skoph,

Danke für deine ausführliche Antwort und Informationen. Der Arbeitsgeber hat seinen Anteil meiner Renteversicherung als Pauschale Beitrag monatlich bezahlt aber meinen Anteil nicht!

Darüber hinaus hat er mich wegen Corona-Pandemie einfach abgemeldet ohne ich sogar 1€ zu kriegen!

Ich war im April und Mai arbeitsfähig aber wegen der Quarantäne durfte einfach nicht arbeiten! Ende des Mai musste ich wegen einer Familien-Problem zu meiner Heimat fliegen und dann hat er mich einfach abgemeldet Ich dachte, dass man als Minijobar auch Anspruch auf Geld oder Kündigungsfrist usw hat! Aber der Steuerberater meines Arbeitsgebers hatte gesagt, ja das ist mein Schuld als Arbeitsnehmer, dass ich nach meiner Heimat geflogen war und deswegen habe ich keinen Anspruch auf Geld!!!

Ob das Steuerberater diesen Aussagen über Renteversicherung und Abmeldung gesagt hat oder hat meinen Arbeitsgeber gelügen, weiß ich auch nicht!!!

DerHans  02.10.2020, 20:40
@farzam69

Auch ein Minijobber hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings warst du ja gar nicht arbeitsunfähig. Und dass du wegen privater Angelegenheiten, in dein Heimatland fliegst, geht deinen Arbeitgeber tatsächlich nichts an.

farzam69 
Fragesteller
 02.10.2020, 22:06
@DerHans

@DerHans ja ich habe als Minijobber grundsätzlich 8 Urlaubstage im Jahr oder?! Ich bin damit einverstanden, dass er mich ab Juni einfach abgemeldet hat aber ich verstehe nicht, warum er mir für April und Mai kein Geld gegeben hat. Im April und Mai war ich weder krank noch in meinem Heimatland. Aufgrund der Schließung des Geschäfts und der Quarantäne durch Behörde durfte ich nicht arbeiten.

farzam69 
Fragesteller
 02.10.2020, 22:13
@farzam69

@DerHans Hat der Arbeitgeber aufgrund der Koronapandemie Recht, die Akte drei Monate lang für Arbeitnehmer offen zu lassen, ohne Sozialleistungen zu zahlen?!
Ist das wahr?!

DerHans  03.10.2020, 08:19
@farzam69

Nein natürlich nicht. Er hätte dir unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen müssen.

farzam69 
Fragesteller
 03.10.2020, 12:59
@DerHans

@DerHans also wenn ich das richtig verstehe, musste er mir mindestens 4 Wochen unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist bezahlen, obwohl ich aufgrund der gesetzlichen Quarantäne durch Behörde im April und Mai nicht arbeiten durfte?!

farzam69 
Fragesteller
 05.10.2020, 10:36
@DerHans

Hallo @DerHans also wenn ich das richtig verstehe, musste er mir mindestens 4 Wochen unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist bezahlen, obwohl ich aufgrund der gesetzlichen Quarantäne durch Behörde im April und Mai nicht arbeiten durfte?!

DerHans  05.10.2020, 11:32
@farzam69

Wenn du keine schriftliche Kündigung bekommen hast, müsste er rein theoretisch die ganze Zeit noch zahlen.

farzam69 
Fragesteller
 05.10.2020, 12:25
@DerHans

@DerHans Ja, ich habe keine schriftliche Kündigung erhalten, aber wie kann ich nachweisen, dass er mir keine schriftliche Kündigung gesendet hat? Er sagte mir auch, dass er mich nicht gekündigt hat sondern hat er mich nur abgemeldet!

Wie gesagt, er sagte mir, dass Arbeitgeber aufgrund der Koronapandemie das Recht (vom Arbeitsamt oder Behörde!) haben, während der Quarantäne eine dreimonatige Pause einzulegen, ohne Sozialversicherungsbeiträge oder Arbeitnehmerlöhne zahlen zu müssen!

GutenTag2003  01.10.2020, 09:26

Du galoppierst in die falsche Richtung.

In den Sozialversicherungsbeiträgen ist die Rentenversicherung nicht enthalten, als Minijobber bist du durchaus verpflichtet deinen Rentenversicherungsneittag in der Regel von 3,6% zu zahlen.

farzam69 
Fragesteller
 30.09.2020, 01:03

Das meinte ich auch! Aber der Steuerberater meinem Arbeitsgeber meinte, dass ich meinen Arbeitgeber vorher informieren muss, um meinen Eigenteil zu bezahlen!

Leandro007  30.09.2020, 01:07
@farzam69

Das kann man von einem Arbeitnehmer nicht verlangen, zumal der Arbeitgeber rechtlich verpflichtet ist, dies von den Nebenkosten abzuzweigen.

farzam69 
Fragesteller
 30.09.2020, 01:25
@Leandro007

Danke schön für die Info.

Was soll ich jetzt machen?! Kann ich alle Rentebeiträge auf einmal jetzt bezahlen?!

Leandro007  30.09.2020, 01:27
@farzam69

Da würde ich mich an deiner Stelle mal genau bei der DRV erkundigen.

farzam69 
Fragesteller
 30.09.2020, 01:30
@Leandro007

Danke 👍

verreisterNutzer  30.09.2020, 06:16
@Leandro007

Die DRV hat nichts mit der Rente für Minijobs zu tun, Ansprechpartner ist in dem Fall die Bundes- Knappschaft als Rentenversicherungsträger für Minijobber.

Leandro007  30.09.2020, 14:30
@verreisterNutzer

Stimmt genau! Wusste ich vorher nicht, danke für die Verbesserung.

Die Auskunft des Steuerberaters ist falsch. Der AN muss aktiv einen Befreiungsantrag für die Rentenversicherung ausfüllen, sonst gilt die Pflichtversicherung.

Außerdem werden dann insgesamt 18,6 % an die RV gezahlt. Und das KÖNNEN sehr wichtige Pflichtbeitragszeiten sein.

farzam69 
Fragesteller
 02.10.2020, 18:29

Hallo Herr @DerHans

Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.
Nach den guten Informationen von @ GutenTag2003 können nur 3 Monate von meinem Gehalt abgezogen werden. Aufgrund von Fehlern muss der Rest vom Arbeitgeber oder Steuerberater bezahlt werden!

DerHans  02.10.2020, 19:42
@farzam69

Für die ordnungsgemäße Abwicklung und Überweisung der Beiträge ist der Arbeitgeber HAFTBAR. In deinem Fall kann er die Haftung ja an den Steuerberater weiter leiten

farzam69 
Fragesteller
 04.11.2020, 11:22
@DerHans

Hallo nochmal Herr @DerHans

ich hatte schon mit Minijob-Zentrale , Deutsche Rentenversicherung und BMAS wegen meines Falls kontaktiert und sie haben mir schriftliche Antworten gegeben.

Dies ist eine teilweise Antwort von BMAS:

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die Vergütung während der Betriebsschließung zu zahlen. Im Hinblick auf die Entgeltfortzahlung gilt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich weiter zur Entgeltzahlung verpflichtet bleibt, wenn die Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitsbereit sind, aber er sie aus Gründen nicht beschäftigen kann, die in seiner betrieblichen Sphäre liegen (sog. Betriebsrisikolehre, § 615 Satz 3 BGB). In einem gegenseitigen Vertragsverhältnis haben die Vertragsparteien die von ihnen vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen und die Leistung des anderen anzunehmen. Nimmt ein Vertragspartner die Leistung des anderen nicht an, obwohl sie ihm angeboten wird, gerät er in Annahmeverzug. Daran sind im Gesetz bestimmte Rechtsfolgen geknüpft (§§ 293 ff BGB). Im Arbeitsrecht liegen die Voraussetzungen des Annahmeverzuges vor, wenn ein erfüllbares Arbeitsverhältnis besteht, der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung anbietet, die Erbringung der Leistung möglich ist und der Arbeitgeber die Leistung dennoch nicht annimmt. Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer in diesem Fall die Fortzahlung der vereinbarten Vergütung, ohne dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die Leistung nachträglich zu erbringen (§ 615 BGB).

Außerdem:

Sollte der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nicht zahlen und Ihnen die Abmeldung zur Sozialversicherung nicht aushändigen, können Sie eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Hierzu benötigen Sie keinen Rechtsanwalt. Vor dem Arbeitsgericht kann jeder Arbeitnehmer sich selbst vertreten. Eine verbindliche Entscheidung bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis treffen nur die Gerichte für Arbeitssachen.

Jetzt möchte ich wissen, ob ich mich legal (ohne mir irgendwelche Probleme zu bereiten) an seinen Steuerberater wenden kann, bevor ich zum Arbeitsgericht gehe. Einerseits möchte ich wissen, ob die erwähnte falsche Aussage tatsächlich ihm gehört oder ob mein Arbeitgeber mich angelogen hat! Andererseits möchte ich Rechtsstreitigkeiten so weit wie möglich vermeiden.

Danke im Voraus für Ihre Antwort

DerHans  04.11.2020, 11:26
@farzam69

Mit dem Steuerberater hast du ja kein Vertragsverhältnis.

Der kann dich sogar darauf hinweisen, dass er dir keine Auskunft erteilen DARF. Dein Ansprechpartner ist das Arbeitsgericht. DIESES könnte den Steuerberater dann auffordern, seiner Pflicht nachzukommen.

Und wie gesagt, ist dieser Schritt für dich kostenlos und risikofrei

farzam69 
Fragesteller
 04.11.2020, 12:58
@DerHans

Okey danke schön :-)

farzam69 
Fragesteller
 24.11.2020, 10:50
@DerHans

Hallo nochmal @DerHans

Heute habe ich endlich meine Meldebescheinigung vom Arbeitgeber erhalten!

Meldebescheinigung zur Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV
Grund der Abgabe: 34 Abmeldung nach Unterbrechung
Beschäftigungszeitraum: 01.01.2020 bis 30.04.2020!!!

Andererseits hat mir die Minijob-Zentrale meine Meldebescheinigung zugeschickt, dass ich am 31.03.2020 abgemeldet wurde!

  • Beschäftigungszeitraum: 01.07.2019 bis 31.03.2020.

Ist dies ein Betrug des Arbeitgebers oder seines Steuerberaters?!

DerHans  24.11.2020, 10:52
@farzam69

Hoffentlich hast du noch deine Lohnabrechnungen (oder deine Kontoauszüge) dann kannst du ja belegen, dass du dort noch beschäftigt warst.

Kontoauszug kannst du von deiner Bank noch mal bekommen, allerdings kostenpflichtig.

farzam69 
Fragesteller
 24.11.2020, 10:58
@DerHans

Ja ich hab alles! Aber ich wollte wissen, ist das ein Betrug oder was?
Bestimmt wäre der Abmeldedatum vom Minijob-Zentrale korrekt oder?!

DerHans  24.11.2020, 11:32
@farzam69

Das kannst du an deine Krankenkasse melden. Die lässt das vom Hauptzollamt überprüfen.

farzam69 
Fragesteller
 24.11.2020, 11:42
@DerHans

Ich melde mich lieber direkt bei Minijob-Zentrale...