Erwerbsminderungsrente und Minijob mit Befreiung von der Rentenversicherungspflicht?

4 Antworten

Hallo,

danke für die Antwort. Meine Frage zielt aber mehr darauf, ob mir die Rentenversicherung meine volle Erwerbsminderungsrente streitig machen kann, wenn ich mich in meinem Minijob von der Beitragspflicht zur Rentenversicherung befreien lasse und somit keine Rentenversicherungsbeiträge abführe. Ich verweise nochmals auf das o.g. Merkblatt zum Formular für die Befreiung.

Gruß Harry

Hallo Harry,

am ehesten wird die Frage die Rentenkasse beantworten können. Vielleicht magst Du dort die kostenlose Nummer wählen und anonym diese Frage stellen. Was es zu beachten gibt und so weiter.

Oder Du sprichst mit Deinem Arbeitgeber, ob es möglich ist,  die 400 Euro beizubehalten. Also natürlich im "legalen Bereich".

Mit den Themen /Rentenbefreiung, Voraussetzungen Rente) kenne ich mich gar nicht aus. Dass die Rente allerdings dann gestrichen werden sollte, halte ich für sehr unlogisch, weil Du bereits seit längerer Zeit offenbar diesen Job ausführst und die Rente beibehalten durftest. Nun hat sich allein die Anpassung des Mindestlohns geändert, sonst nichts. Und wenn dort Dein Minijob bekannt ist, dann ist doch auch 'alles gut'.

Aber natürlich handeln einige unlogisch. Ja... entweder anonym bei der Rentenkasse Deine Frage stellen oder vielleicht auch im elo-Forum oder einem anderen Forum für Erwerbslose, wo es auch die Rubrik "Rente" gibt.

Lieben Gruß von mir.

Minijobber wahren ihren Anspruch auf eine mögliche Erwerbsminderungsrente oder Reha, wenn sie die Versicherungspflicht wählen. Da Sie selbst bereits EM-Rente beziehen, trifft dieser Aspekt nicht mehr auf Sie zu.

Die Rentenversicherung kann Ihnen aufgrund Ihres Wunsches nach der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht die EM-Rente nicht streichen. Sie müssen nur aufpassen, dass Sie die 450 Euro nicht überschreiten, auch nicht um 1 Euro ! Dann wird nämlich die EM-Rente gekürzt.

Im Übrigen: Bei einem Monatsverdienst von 450 Euro steigt die monatliche Rente nach dem Stand vom 1. Januar 2013 mit jedem Jahr in einem Minijob um 4,45 Euro. Das sollte man mit in seine Überlegungen einbeziehen und ggf. rentenversicherungspflichtig bleiben ;-)).

Die Grenze ist dieses Jahr ohnehin höher: 450€