Kleingewerbe, wie?

9 Antworten

Also ein Kleingewerbe gibt es in D gar nicht - du meinst wohl die "Kleinunternehmer-Regelung"!?

Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige sind Unternehmer - auch mit einer noch so kleinen und ggf. nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Die oft benutzten Begriffe "Kleingewerbe" oder "Nebengewerbe" gibt es in der Realität der Gesetze und Verordnungen gar nicht. Beide sind Unternehmer.
Auch der Begriff "Mehrwertsteuer" entstammt mehr der Umgangssprache als entsprechenden Gesetzen. In dieser Seite wird daher überwiegend der Begriff "Umsatzsteuer" benutzt.
Für Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige gibt es aber hinsichtlich der Umsatzsteuer zwei Verfahren:
  • Regelbsteuerung
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus und führt sie ans Finanzamt ab. Umsatzsteuer, die er selbst für Lieferungen oder Dienstleistungen zu seinem Unternehmen gezahlt hat, bekommt er vom Finanzamt erstattet.
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus. Er kann dafür aber auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.

Bei Umsätzen unter 22.000 € pro Jahr (bis 2019:17.500 € pro Jahr) (oft am Anfang der selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit) kann man zwischen diesen Besteuerungsarten wählen. Argumente für oder gegen die beiden Besteuerungsarten finden Sie in meiner Seite Gewerbe-FAQ.

https://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php

Weitere Infos, Hinweise und viele, viele Tipps findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Viel Erfolg damit wünscht dir siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

wenn man bisher als Arbeitnehmer krankenversichert ist und die Selbstständigkeit nebenberuflich ist, ändert sich nichts an der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung und es sind keine zusätzlichen Beiträge zu zahlen.

Ob eine Selbstständogkeit nebenberuflich ist, prüft die Krankenkasse anhand dieser Kriterien:

  • Vergleich der Höhe des Arbeitsentgelts als Arbeitnehmer mit den Einkünfte aus der Selbstständigkeit (nach Abzug der Kosten für den eigenen Betrieb)
  • Vergleich der wöchentlichen Arbeitszeit als Arbeitnehmer mitb der als Selbstständiger
  • Werden als Selbstständiger eigene Arbeitnehmer beschäftigt?

Besonderheit: Wenn aktuell bereits eine Rente oder eine rentenähnliche Einnahme (z.B. wegen Erwerbsminderung oder als Hinterbliebener) bezogen wird, sind aus der Selbstständigkeit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen - auch wenn die Selbstständigkeit nebenberuflich ist.

In der Rentenversicherung sind diese Punkte relevant:

  • Art der Branche
  • überwiegend für einen Auftraggeber tätig?

Am besten direkt bei der Rentenversicherung beraten lassen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Kontakt/kontakt_node.html

Wenn die Selbstständigkeit hauptberuflich ist, sind für die Kranken- und Pflegeversicherung aus allen Einnahmen Beiträge zu zahlen. Es gilt ein Mindestbeitrag von ca. 200 Euro monatlich. Es besteht eine Wahlmöglichkeit, ob eine Krankenversicherung mit oder ohne Krankengeld gewünscht wird.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ich würde beim arbeitsamt und bei der IHK mal nachfragen, da gibt es manchmal Kurse für existenzgründer, da erfährst du alles was wichtig ist

  1. Auch ein mobiler Friseur braucht eine Zulassung von der Handwerkskammer, die nur Meister oder Altgesellen bekommen. Ohne diese Zulassung wird es richtig teuer!
  2. Deine Massagen solltest du unbedingt "Wellnessmassage" nennen, um deutlich zu machen, dass es keine medizinische Leistung ist.
  3. Eine Gewerbeanmeldung von Englischlehrer und Wellnessmassage wäre unproblematisch.
  4. Solange dein Zeitaufwand und dein Verdienst unter dem des Hauptjobs bleibt, ändert sich an der KV nichts.
  5. Wenn du die Kleinunternehmerregelung (bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 €) nutzt, musst du von deinen Kunden keine MwSt erheben und ans Finanzamt abführen. Dafür kannst du selbstgezahlte MwSt nicht als Vorsteuer geltend machen.
  6. Ob du Vorauszahlungen auf die EkSt leisten musst, liegt an deinen Angaben in der steuerlichen Erfassung. Setzt du die niedrig an, brauchst du vorab nichts zahlen, aber nach der Steuererklärung nachzahlen.

Teilzeit statt 450 € Job auch mit Sozialversicherung, Krankenversicherung. Kleinunternehmerin nach § 19,1 USTG

Gewerbeanmeldung ca. 20 € bei der Stadt

Eintragung der Gewerke Friseurin ? (siehe Meistertitel und Ärger mit der Handwerkskammer)

Ich darf trotz Fahrerlaubnis für Fahrgastbeförderung ohne IHK Schein (Unternehmerprüfung, etc auch nicht Personen transportieren, da Konzession)

Nachhilfe Englisch sowie auch Masseurin sind teils erlaubnispflichtige Jobs.

Da würde ich noch mal nachfragen