Rundfunkbeitrag, zwei Personen, ein Haushalt, eine Befreiung ?

6 Antworten

Deine Freundin hat eine Befreiung --> Du nicht

Dann mußt Du anmelden und zahlen.

Die Befreiung auch für Dich wäre gegeben, wenn ihr verheiratet wäret.

Der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt und nicht pro Person erhoben. Wenn in eurem Haushalt nicht alle Personen befreit sind, dann ist der Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Die Befreiung gilt nur für den Antragsteller selber. Alle weiteren Personen im gleichen Haushalt müssen zahlen. Einzige Ausnahme: Die Befreiung gilt auch für den Ehemann bzw. Ehefrau oder  bei einer Homo bzw. Lesbenehe auch den eingetragenen Lebenspartner/-in und die Kinder deiner Freundin, sofern sie minderjährig sind.

Der Rundfunkbeitrag ist einmal pro Wohnung von allen volljährigen Bewohnern zu zahlen. Die Befreiung von der Beitragspflicht wirkt aber grundsätzlich nur für die befreite Person. Damit bleibst du beitragspflichtig. Anders wäre es nur, wenn ihr verheiratet wäret.

da ihr zusammen wohnt muß der Beitrag gezahlt werden , denn DU bist ja nicht befreit ............. ihre Befreiung nützt nur was wenn sie alleine wohnt , mit dir zusammen ist die nutzlos .....