Sonderkündigungsrecht / Fitnessstudio / wegen Umbau

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich ist aus einem Fitnessvertrag rauskommen immer schwierig. Aber ein paar grundsätzliche Gedanken:

  1. Was Du anstrebst, ist eine 'ausserordentliche Kündigung' aus 'wichtigem Grund'. BGB §314 :"Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann."
  2. Es ist in aller Regel sinnvoll, zunächst abzumahnen (per Einschreiben oder Empfangsbestätigung, vielleicht sogar mit begleitendem Gespräch, aber auf jeden Fall schriftlich) - und auf den Missstand hinzuweisen. Dabei solltest Du darlegen, daß der abgetrennte Frauenbereich eben der Grund war, warum Du Dich für das Fitnessstudio entschieden hast. Dann würde ich eine Frist setzen, um dem Missstand abzuhelfen, z.B. 2 Monate.
  3. Falls das Fitnesstudio Deiner Darstellung nicht entgegentritt, kannst Du nach Ablauf dieser Frist eine ausserordentliche Kündigung aussprechen. Dann dürfte es für das Studio relativ schwierig werden, dieser wirksam entgegenzutreten - wenn Du Glück hast, sparen sie sich den Anwalt.

Kommt ganz darauf an was im Vertrag steht, wenn dort von einem seperaten Frauenbereich die Rede ist den es nun nicht mehr gibt erfüllt das Studio seinen Teil des Vertrages nicht mehr und du kannst kündigen, ansonsten denke ich nicht das das geht!

KleinerKoch 
Fragesteller
 04.11.2011, 09:11

Im Vertrag steht nur folgendes:

"Das Studio ist berechtigt, einzelne Leistungsangebote, nicht jedoch wesentliche Bestandteile der Gesamtleistung und den Handtuchservice, zu verändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Studios für das Mitglied zumutbar ist"

Ich könnte mir vorstellen, das ein "Frauenbereich" ein wesentlicher Bestandteil ist oder? Diese Klausel betrifft wahrscheinlich die Kurse, die sie anbieten...

matzo62  04.11.2011, 09:59
@KleinerKoch

da würde dir imo im Streitfall jedes Gericht recht geben.

rede mal mit einer Verbraucherzentrale.

Juristendeutsch ist wohl, dass sich der "Vertragsgegenstand" wesentlich geändert hat, und daher ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden muss.

Glaube nicht, dass die das durch irgendwelche Klauseln in ihren AGB verhindern können.

Du kannst es versuchen.Der Wegfall der Abgetrnnen Frauenzohne,ist in meinen Augen ein Kündigungsgrund..Das würde ich auch als Grund angeben.Dei Bedingungen haben sich gändert.Aber erst dasErgebniss abwarten und dann einen Neuen suchen.

Im Grunde schon. Schließlich bieten sie nicht mehr die Leistung, die du bei Vertragsunterzeichung erhalten hast. Ich würde erstmal mit denen nett reden und nachfragen, vll machen sie ja kein großes Aufheben darum.