Fitnessstudio Franchise Wechsel, außerordentliches Kündigungsrecht?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein. Da kommst du nicht raus.

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/der-vertrag-mit-dem-fitnessstudio/

Ich habe keinerlei negative Folgen aus dem Wechsel

Der Vertrag ist einzuhalten. Wenn du negative Folgen hättest, würde das gehen den bestehenden Vertrag verstoßen und du hättest das Recht, den Vertrag zu kündigen. Da aber der neue Betreiber den bestehenden Vertrag einhält, gibt es für dich keinen Grund, den Vertrag zu kündigen.

Meine Frage wäre ob es eine Möglichkeit gibt aus dem Vertrag vielleicht vorzeitig raus zu kommen?

Ja, das ist denkbar.

Es kommt darauf an, ob Dir durch das Ausscheiden aus der INJOY Gruppe Nachteile entstehen bzw. Du auf Vorteile verzichten musst - zum Beispiel weil Du nun nicht mehr wie bisher kostenfrei in anderen INJOY Studios trainieren kannst (INJOY nennt das Multitrainierbarkeit) oder ähnliches. Dann hast Du ein Sonderkündigungsrecht.

Alex

Normalerweise ist dies nur während der Schwangerschaft möglich den Vertrag zu kündigen oder durch "wegzug".

hier einfach mit dem Studio sprechen , evtl. auch mal versuchen einen Ersatz zu finden für den Vertrag für dieses knappe 1/2 Jahr.

Bei uns sind hier in der Region fast alle Injoy in der Region Rhein/Main zugemacht worden.