Sonderkündigungsrecht Fitnessstudio nach Studioschließung

5 Antworten

Besteht ein Sonderkündigungsrecht?

Die Frage ist ob überhaupt ein Vertragsverhältnis besteht (Wenn nicht gibt es auch nichts zu kündigen) und wenn ja ob diese einseitige Änderung der vertraglichen Pflichten noch als zumutbar gilt. Evtl. könnte hier § 307 BGB greifen.

Würde gerne mal Vertrag und AGB des alten Studios sehen und dann erfahren in welchem Verhältnis dies zum neuen stand. Fusionierung, Übernahme etc...

Falls die Firma erloschen ist, gibt es schon mal keine einzugsermächtigung mehr. Wenn also die andere Firma Geld abbucht, einfach zurückbuchen und einfach per Mail mit Anzeige drohen.

Falls die Firma weiterbesteht oder es sich um einen Einzelunternehmer handelt, schreibst du eine Kündigung wegen Einstellung der Leistungen durch den Anbieter und widerrufst die Einzugsermächtigung.

Mit dem anderen Studio hast du keinen Vertrag und fertig.

Falls für die letzten 2 Wochen schon bezahlt wurde, einfach zurückbuchen lassen.

@Georg63

Soeben wurde mir sogar der Beitrag für 3 Monate abgebucht von dem neuen Studio obwohl ich im alten Studio bis März 2015 voraus bezahlt habe.

@FabiRV

Zurückbuchen, sofort!

Brief per Einschreiben mit Kündigung unter Bezugnahme auf Sonderkündigungsrecht und eine positive Kündigungsbestätigung fordern.

Im Schreiben ausdrücklich darauf hinweisen, dass es keine Einzugsermächtigung gibt und du bei erneuter Abbuchung deinen 'Anwalt hinzuziehen und anzeige erstatten wirst.

Deine Bank informieren, dass der Einzug nicht genehmigt ist und dort auch mal nachfragen, ob sie eigtl. auch mal prüfen wer da Geld von deinem Konto holt.

Das ist ja echt die Höhe.

@changlebob

Der neuen Firma würde ich keine Kündigung schicken, da eine Kündigung ja einen Vertrag voraussetzt. Einfach auf die Nichtexistenz einer Vertragsbeziehung und die fehlende Einzugsermächtigung hinweisen.

Die werden nie klagen, da schon diese doppelte Abbuchung ein völlig inakzeptables Geschäftsverhalten zeigt. Die setzen nur auf Dummenfang.

@Georg63
Einfach auf die Nichtexistenz einer Vertragsbeziehung

Bzw. ich würde es in etwa so schreiben (Einschreiben): "Wertes Studio XYZ. Ich habe mit Ihnen keinerlei Vertragsbeziehung. Sie verfügen auch nicht über ein SEPA-Mandat. Ihre Abbuchungsversuche auf meinem Konto habe ich zur Kenntnis genommen. Ich bringe dies gerne zur Strafanzeige, wenn sie sich auch nur noch ein einziges Mal widerrechtlich an meinem Konto bedienen wollen. Sollten Sie argumentieren wollen, dass Verträge des geschlossenen Studios XYZ übernommen wurden, weise ich darauf hin, dass dies rechtlich nicht ohne meine Zustimmung möglich ist, die ich hiermit auch ausdrücklich verweigere. Sollten Sie weiterhin Forderungen gegen mich haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an das örtlich zuständige Amtsgericht. Gerne kann ich auch auf Ihre Kosten einen Anwalt hinzu ziehen, wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen."

@FabiRV
obwohl ich im alten Studio bis März 2015 voraus bezahlt habe.

Dann müsste dir sogar Schadensersatz wegen Vertragsbruch zustehen. Das müsstest du theoretisch gegen das alte Studio geltend machen. Die Frage ist: Wenn das geschlossen wurde, ob die Firma noch existiert und ob die Firma überhaupt noch Geld hat.

Würde mich vom Anwalt beraten lassen, aber da der Vertrag mit dem ursprünglichen Studio nicht mehr besteht müssen sie dich eigtl. raus lassen.

Darüber hinaus erlischt hier auch u. U. die Einzugsermächtigung für den Beitrag, wenn die Firma/das Studio dem du diese erteilt hast nicht mehr existent ist.

Sollte hier das neue Studio unter neuer Firmierung Geld einziehen wollen, ist das nicht rechtens und du kannst es zurückbuchen.

Ein Anwalt kostet nur unnötig und ist erst nötig, wenn tatsächlich Klage erhoben wird. Das wird allerdings nie passieren, da die beiden Firmen genau wissen (sollten), dass sie damit nicht durchkommen. Die wollen nur noch schnell Kasse machen und rechnen mit genug ängslichen und/oder ahnungslosen Zahlern.

@Georg63

Habe eine Rechtsschutzversicherung, da ist die anwaltliche Beratung für mich kostenlos :-)

@changlebob

Mit einer RSV im Rücken kann man sich ja mal an den Telefonen der Versicherung beraten lassen. Viel was anderes wird man da aber auch nicht zu hören bekommen als das Folgende (was im übrigen auch Kaufmanns-Ein-mal-Eins ist, also nichts besonderes):

  • Es gibt Vertrag zwischen Firma A und Kunde K.
  • Es gibt ein SEPA-Mandat zwischen Firma A und Kunde K.
  • Firma A schließt, damit erlischt das Vertragsverhältnis zwischen A und K.
  • K steht sogar Schadensersatz zu wegen Vertragsbruch der Firma A (der TE hat oben irgendwo geschrieben, er habe bis März vorausbezahlt)

Fertig aus. Firma B kann da absolut nichts dran ändern und kann das auch nicht irgendwie rechtlich angreifen. Natürlich kann Firma A ggf. die Kundendaten an Firma B verkaufen, allerdings hängt die Weiterführung des Vertrages immer an der aktiven Zustimmung des Kunden (oder an der konkludenten, indem er das Studio B nutzt und B auch abbuchen lässt). Der Kunde ist aber nicht verpflichtet, so einer Vertragsweiterführung zuzustimmen. Warum ist er das nicht? Die Konditionen haben sich geändert, das Studio ist woanders usw.

Es gibt unzählige Beispiele bei Stromanbietern, Telekommunikationskonzernen usw. Wenn ich einen Vertrag übernehmen will als Firma B, dann geht dies ausschließlich (!) zu den ursprünglichen Konditionen. Alles andere bedarf der aktiven Zustimmung.

Wichtig: Im Internet darf es in so einem Rahmen hier keine Rechtsberatung geben! Ich kann dir also nur einen Tipp geben wie man richtig Kündigt ;-) So schnell wie möglich Schriftlich vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und den Fall entsprechend darlegen (Also Studio wurde geschlossen, neues Studio weiter weg etc.). Schreiben per Einschreiben verschicken (Einwurf oder mit Rückschein). Wenn sich das Studie weigert die Kündigung zu Akzeptieren hilft dir nur ein Rechtsanwalt.

Wenn sich das Studie weigert die Kündigung zu Akzeptieren hilft dir nur ein Rechtsanwalt.

Einen Anwalt braucht man erst, wenn der ehem. Besitzer klagen sollte. Mahnungen kann man ignorieren und einem Mahnbescheid fristlos widersprechen.

Dein Rat geht davon aus, dass das neue Studio denselben Inhaber hat. So wie der TE es schreibt, ist das aber gerade nicht der Fall. Es sind zwei verschiedene Firmen. Daher gibt es auch nichts, was man kündigen kann.

Das einzige, was man kündigen kann, ist das ursprüngliche Vertragsverhältnis. Man müsste theoretisch also dem alten Studio einen Brief schreiben, dass man wegen Vertragsbruchs des Studios (kein Angebot mehr an Adresse XYZ) sein Sonderkündigungsrecht ausspricht.

Die neue Firma hat weder Vertrag noch Einzugsermächtigung. Die darf weder etwas wollen vom Kunden noch darf sie sich an dessen Konto bedienen. So einfach ist das.

Wenn sich das Studie weigert

Kündigungen sind ein einseitiges Rechtsgeschäft. Da gibt es weder etwas zu verweigern noch zuzustimmen. Wenn das Studio zu macht, ist das auf jeden Fall Vertragsbruch des Studios, somit auch das Sonderkündigungsrecht berechtigt.

Wie gesagt: Rein rechtlich braucht man sich auch mit dem neuen Studio nicht unterhalten. Es gibt kein Vertragsverhältnis zwischen der neuen Firma und dem Kunden.

Einfach die Zahlungen verweigern, reicht doch bereits. Dazu braucht man aber keinen Anwalt.

Rechtsberatungen erteilt ein Fachanwalt nach Bezahlung

Grundlagen des Vertragsrechtes und des Kaufmanns-Ein-Mal-Eins zu erläutern, stellen allerdings keine Rechtsberatung dar. Das ist dir hoffentlich klar.

Jedem normalen erwachsenen Menschen steht es gut zu Gesicht einige Spielregeln zu kennen.

  • Verträge schließen immer zwei Parteien ab. A und B. Partei C kann nicht ohne Weiteres einfach so nachträglich behaupten, nun plötzlich Vertragspartner zu sein.
  • Wenn Verträge nicht erfüllt werden oder Bedingungen zum Nachteil einer Partei verändert werden, dann erwächst daraus IMMER ein Sonderkündigungsrecht.
  • Es gilt stets der Grundsatz: Verträge sind zu erfüllen und zwar von den Parteien, die sie abgeschlossen haben und exakt so, wie sie abgeschlossen wurden.
  • SEPA-Mandate sind nicht einfach so übertragbar
  • "Verkauf von Verträgen" oder "Verkauf von Kundenstammdaten", wie hier geschehen, sind ohne Zustimmung der anderen Partei (hier des Kunden) absolut nicht möglich.

Ganz wichtig ist wirklich, dass das ein völlig neues Studio ist, neuer Inhaber, neue Firma. Bei so Dingen wie "Wir wechseln den Betreiber, aber ihr trainiert hier mit euren alten Verträgen am selben Platz weiter" liegt der Fall übrigens völlig anders. Da spricht man dann ggf. von einer Rechtsnachfolge. Dann steht aber auch ein neuer Vertragspartner in exakt demselben Vertrag ein und erfüllt ihn auch gegenüber dem Kunden in exakt derselben Art und Weise und am selben Standort.

Gutes Beispiel für solche Rechtsnachfolgerschaft ist beispielsweise die Telekommunikation. Zum Beispiel die Übernahme von Alice durch die Telefonica (O2). Aber selbst da muss man dem Kunden streng genommen die Wahl lassen. Akzeptiere deinen neuen Vertragspartner, indem du weiterhin deinen Vertrag nutzt oder widerspreche aktiv, dann lassen wir dich raus.

Und ganz Wichtig: Die Vertragskonditionen bleiben bei solchen Übernahmen im Normalfall so bestehen wie vorher.