Fitnessstudio überfüllt, Gelderstattung?

2 Antworten

Ich denke, du hast schlechte Chancen, etwas verlangen zu können. Der Betreiber ist vertraglich verpflichtet, dir die Nutzung des Studios zu ermöglichen. Das bedeutet, dass die Räumlichkeiten zugänglich und die Geräte betriebsbereit sein müssen. Das tut der Betreiber ja. Er ist nicht verpflichtet sicherzustellen, dass jedes Gerät sofort zugänglich ist, das Studio wird schließlich von jedem Besucher gleichzeitig genutzt. Da ist es nun mal zu erwarten, dass Geräte blockiert sind. Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder besuchst du das Studio zu einer anderen Zeit, in der die Besucherzahlen nicht so hoch sind oder du sprichst die anderen Trainierenden an und fragst, ob ihr euch abwechselnd könnt. Das ist Gang und Gäbe bei Fitnessstudios

Was steht den in den AGBs dazu?

Ich bin mir da relativ sicher, dass sich das Studio schon dementsprechend genau für sowas abgesichert hat.