Sollte man Rentnern das Wahlrecht entziehen?

Das Ergebnis basiert auf 30 Abstimmungen

Alles so lassen bin gegen Fortschritt 57%
Rentnern das Wahlrecht entziehen 30%
Kindern das Wahlrecht geben 13%

33 Antworten

Alles so lassen bin gegen Fortschritt

Ab wann sollen die letzten Jahre zählen. Wer weiss, in welchem Jahr jemand stirbt. Mit der Wahl habe ich vielleicht Einflüß auf die Zukunft auf Grund vorhandener Erfahrungen und dem Wissen, ob das realisiert werden kann. Kinder sollten zwar angehört werden, aber denen fehlt die Erfahrung.

Die Rentner waren auch mal Kinder und durften da auch nicht wählen. Außerdem ist es wichtig das auch die Interessen der Rentner vertreten werden. Bei Kindern werden die ja durch die Eltern vertreten.

COWNJ  23.06.2020, 17:11
Bei Kindern werden die ja durch die Eltern vertreten.

Wirklich???

Bearman1974  23.06.2020, 17:15
@COWNJ

Jepp! Auch wenn viele Kinder es nicht so sehen. Habe ich damals auch nicht. Warte mal 15 Jahre dann sehen viele Dinge ganz anders aus.

Keine Möglichkeit ist richtig. Wenn man bei den Wahlen etwas zum Besseren verändern wollte, müsste man meiner Meinung nach Mündigkeitsprüfungen zum Erhalt des Wahlrechts durchführen lassen und diese regelmäßig wiederholen. In einer ideologischen Welt jedoch, wird auch das wieder als ein Machtinstrument missbraucht werden.

Alles so lassen bin gegen Fortschritt

Ha?

Jenem Personenkreis, der die meiste Lebenserfahrung und schon manches Politikum erlebt hat, das Wahlrecht entziehen?

Man sollte froh sein, dass diese zur Wahl gehen, manchmal noch gehört werden und auf deren Erfahrung gebaut wird!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

"Kinder haben die ersten 18 Jahre ihres Wahlrechts" ... was soll das genau heissen? Ja, sie können die ersten 18 Jahre auch entscheiden, ob sie das eine essen oder das andere trinken. Und dass sie gewisse Dinge noch nicht oder beschränkt alleine entscheiden dürfen, hat mit deren Entwicklung zu tun.

Rentner sind nicht mehr (voll) erwerbsfähige Personen, die eine Rente beziehen. Es ist lächerlich, diesen Menschen ab Eintritt in die Rente die Mündigkeit abzusprechen.