Kann die deutsche staatsbürgerschaft durch Eltern entzogen werden?
Hallo,
Wie der ein oder andere weiß wandern meine Eltern nach Äthiopien aus Ich muss leider mit in so ein krisengebiet weil ich erst 14 bin. Was aber noch viel schlimmer ist ist das sie mir dort die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen wollen indem mir Sie die äthiopische beantragen und ich wenn das geht nur schwer nach Deutschland zurück kann. Ich bin hier geboren, aufgewachsen, gehe hir zur Schule und habe bisher nur die deutsche Staatsbürgerschaft.
In vielen anderen Ländern müssen kinder beim Staatsbürgerschaftswechsel ab einem bestimmten Alter mit zustimmen, in Deutschland ist das aber nicht genau geregelt. In Art. 16 GG steht aber das die Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden darf und alle Regelung die auf eine Handlung erfolgen die der BETROFFENE nicht vermeiden kann sind Entzug (was ich nicht kann). Grundrechte sind auch Abwehrechte gegen den Gesetzgeber und der vollstreckenden Behörde. Es stoßen mehrere Rechte gegeneinander grundsätzlich hat GG aber immer vorrang.
Können Eltern ihren kindern in Deutschland per Antrag mit 14 Die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen lassen ???? Können Sie mir einfach meinen deutschen Pass entziehen ?? Habe ich Mitspracherecht schließlich bin ich nicht mehr 2 ??
Was kann ich tun um die äthiopische nicht zu bekommen?? Hilft es wenn ich dort der Behörde androhe den Land äthiopien zu schaden so dass sie mich nicht nehmen?
Das wäre diktarisch! Schließlich sind Kinder in ab Geburt laut BVG träger aller Grundrechte bis auf Wahlrecht. Wenn das wirklich so gehe dann wäre Deutschland kinderfeindlich und überhöht Elternmacht! 😢😵😠
Ich freue mich auf eine baldige Antwort.
Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen
6 Antworten
Kann die deutsche staatsbürgerschaft durch Eltern entzogen werden?
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann nicht entzogen werden. Schon gar nicht von den Eltern.
Es gibt zwar die Möglichkeit die deutsch Stang zu verlieren, aber nur dann, wenn der Betroffene selbst die neue Stang erwirbt. Da du minderjährig bist, zählt die Beantragung der Eltern (unter den Bedingungen des § 19 StAG) als deine eigene.
Zudem kann man aus der Staatsangehörigkeit entlassen werden. Und das wäre für deinen Fall auch auf Antrag der Eltern möglich. Siehe dazu § 19 StAG.
Grundsätzlich kann man also sagen, dass deine Eltern dafür sorgen könnten, dass du aus der deutschen Stang entlassen wirst.
Ich sehe nur die Möglichkeit, anzuzweifeln, dass die elterliche Sorge - also ob es für deine Entwicklung gut ist -, tatsächlich vorliegt. Oder ob es nur egoistische Motive sind, die zu dieser für dich nachteiligen Entscheidung der Eltern führen.
Du solltest dich daher unbedingt an das Familiengericht wenden und um Intervention bitten.
Ok, aber Ein Verlust der deutschen staatsbürgerschaft gegen den Willen des betroffenen ohne dass das der Betroffene das vermeiden kann ist laut BVG ein Entzug
Schau dir den § 19 Abs. 2 StAG an.
Das Problem ist nur das meineEltern sichselbst mit entlassen und ich glaube das die Genehmigung dann nicht erforderlich ist. Genau das ist ja das Problem
Richtig erkannt, das ist genau dein Problem. In solchen Fällen wie deinem braucht es kein Familiengericht.
Kann ich bei der Behörde widerspruch einlegen, die müssen das her auch erst genehmigen
Danke für die Klarstellung! Ich hatte zuvor das hier gefunden: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Entlassung/Merkblatt_Entlassung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Warum hat man da eigentlich so eine blöde Ausnahme im Absatz 2 gemacht, schließlich ist es bei so einer Wahnsinnsentscheidung immer besser zu überprüfen ob das dem Kindeswohl dient
Formaljuristisch könnten deine Eltern für dich im Rahmen der elterlichen Sorge deine Entlassung aus der Stang beantragen.
Ich würde mich dennoch an das Familiengericht wenden und die elterliche Sorge anzweifeln und egoistische Motive unterstellen.
Ich halte es auch nicht für gut, dass das Familiengericht in deinem Fall keine Mitwirkungspflicht hat.
Ok, aber kann die Behörde in meinem Fall davon abweichen und den Entlass nicht erteilen wenn ich dort anrufe
Ja, habe ich mittlerweile mitbekommen. Allerdings kannst du bedarfsweise nach Erreichen der Volljährigkeit dann wieder nach § 13 stag die deutsche Stag beantragen.
Zusatz: sollte es aber tatsächlich gelingen, dich aus der deutschen Stang zu entlassen, solltest du versuchen, die Annahme der äthiopischen Stang zu verhindern oder rauszuzögern. Nach einem Jahr wird dann die Entlassung aus der deutschen Stang hinfällig.
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das man das als verfassungswidrig einstuft denn ich kann den Entlass nicht vermeiden, das wäre her dann Entzug laut BVG
Ich weiß, solche Anträge werden aber meistens abgelehnt denn man muss her z. B. Seinen Lebensunterhalt sichern - was nicht geht weil ich durch meine blöden Eltern die Schule in der 8. Abgebrochen bekomme weil ich nach Äthiopien muss und nicht zurück kann!
Stimmt, würde es was helfen wenn ich dort drohe Äthiopien zu schaden denn dann würden die mich vielleicht wegen staatsgefährdung nicht nehmen? Mitspracherecht hab ich in äthiopien sonst aber leider nicht
Zusatz: sollte es aber tatsächlich gelingen, dich aus der deutschen Stang zu entlassen, solltest du versuchen, die Annahme der äthiopischen Stang zu verhindern oder rauszuzögern. Nach einem Jahr wird dann die Entlassung aus der deutschen Stang hinfällig.
Es ist gar nicht nötig eine solche Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit zu beantragen. Diese geschieht automatisch sobald die Eltern samt ihren Kindern die äthiopische auf Antrag erlangen. §25 StAG.
Ne man muss vorher die deutsche aufgeben denn äthiopien erlaubt keine dobelte Staatsbürgerschaft
Ok. Dann muß die Entscheidung beantragt werden. Das Familiengericht muss jedoch nicht einbezogen werden.
(2) Die Genehmigung des Familiengerichts ist nicht erforderlich, wenn der Vater oder die Mutter die Entlassung für sich und zugleich kraft elterlicher Sorge für ein Kind beantragt und dem Antragsteller die Sorge für die Person dieses Kindes zusteht.
Leider, denn Äthiopien ist ein schlimmes Land, das FamilienGericht hätte da nicht zugestimmt - zurecht. Denn das würde mir das Leben versauen denn es geht hier nicht um Auslandaufenthalt sondern um kaltblütige Ausbürgerung. Darum habe ich beim Jugendamt angerufen da habe ich bald ein Termin. Sie haben gesagt das sie Investition beim Familiengericht beantragen wegen Kindeswohlgefährdung - zurecht! Theoretisch hätte ich das sogar selbst beantragen können. Habe ich aber nicht weil wenn das Jugendamt es beantragt gibt's höher Erfolgschancen weil es meine Meinung teilt und Verfahrensbeteiligt ist.
Sie haben gesagt das sie Investition beim Familiengericht beantragen wegen Kindeswohlgefährdung
Durch die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit? Inwiefern bist du denn dadurch gefährdet?
Auch die Einbürgerung in Äthiopien stellt keine solche Gefährdung dar. Höchstens der Wohnsitzwechsel dorthin, wenn überhaupt. Aber das hat nichts mit dem Wechsel der Staatsangehörigkeit zu tun. Das musst du schon trennen.
Ansonsten kann das Jugendamt das Sorgerecht deiner Eltern aushebeln in dem es ihnen wegen der Gefährdung des Kindeswohls entzogen wird. Dazu muss allerdings das Familiengericht urteilen. In dem Fall wirst du aber in eine Pflegefamilie oder Kinderheim kommen und darfst deine Eltern nicht mehr sehen. Darüber solltest du dir im klaren sein.
Weil es in äthiopien kaum Rechte gibt würde ich die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten würde für mich weiterhin deutsches Recht gelten und man würde mich zurückholen können bei Problemen bei der äthiopischen nicht. Darum ist der Staatsbürgerschaftswechsel eine größere Gefährdung als die Wohnsitznahme in äthiopien allein.
Der Staatsbürgerschafswechsel ist doch schlimmer als der Wohnsitzwechsel denn der erfolgt dann auch ,bloß dauerhaft so dass ich nicht zurück kann
Weil es in äthiopien kaum Rechte gibt würde ich die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten würde für mich weiterhin deutsches Recht gelten und man würde mich zurückholen können bei Problemen bei der äthiopischen nicht.
Es gilt immer das Recht des Staates auf welchem Boden man sich befindet. Folglich gelten auch für einen Nichtdeutschen die deutsche Gesetze solange er sich auf dem deutschen Boden befindet. Der bloße Wechsel der Staatsangehörigkeit stellt also keine Gefährdung dar.
Der Staatsbürgerschafswechsel ist doch schlimmer als der Wohnsitzwechsel denn der erfolgt dann auch ,bloß dauerhaft so dass ich nicht zurück kann
Der Wohnsitzwechsel muss nicht zwingend erfolgen.
1. Der Wechsel der Staatsangehörigkeit ist ungefährlich.
2. Der Wohnortswechsel in ein Kriegsgebiet bringt dagegen gewisse Gefahren mit sich.
Allein der Punkt 2 ist bezüglich des Kindeswohls relevant.
Da hat man jedoch viele Nachteile , da ist man her Äthiopier das ist nicht Kindeswohldienlich bei weiteren Aufenthalt in Deutschland und wie soll das denn ohne WohnsitzWechsel gehen??? Selbst wenn wäre das total dumm die Staatsbürgerschaft eines Landes anzunehmen wo man noch nie gewesen ist. Stell dir vor du bist hier geboren, aufgerwachsen und zur schule gegangen warst immer deutscher wohnst hier und auf einmal sagt man dir: du bist Äthiopier das ist doch traumatisierend!! Staatsbürgerschaftswechsel und Wohnsitzwechsel von einander zu trennen ist mega unlogisch wenn überhaupt möglich. Ich halte die Investition für notwendig, es reicht her die gesetzliche Vertretung zu Entziehen dann können meine Eltern nichts mehr für mich beantragen.
Es ist doch logisch das das gegen das Kindeswohl ist, die Staatsbürgerschaft eines Krisengebietes anzunehmen auch bei weiteren Aufenthalt in Deutschland. Das ist ja ehr noch verherender. Da hat man nicht mehr die Rechte eines deutschen staatsbürgers. Man geht davon aus das man beim Staatsbürgerschaftswechsel auch den Wohnsitz wechselt.
Es wird jeder sagen das der Wechsel der Staatsbürgerschaft in ein Land dessen Sprache man nicht beherrscht wo man noch nie gewesen ist wo ich dann auch nicht sein soll und das auch noch ein Krisengebiet ist. Ich bin zwar noch nicht 18 aber für dumm kann man mich nicht verkaufen, denn das ist logisch!
Ich kenne alle Hintergründe nicht.
Wenn deine Eltern sich für solch einen Schritt entschieden haben, dann werden sie ihre Gründe dafür haben.
Auch wenn es dir nicht passt, aber solange du nicht volljährig bist, dürfen deine Eltern diese Entscheidung auch für dich treffen.
Es passt vielen Kindern nicht, wenn ihre Eltern sie aus ihrer gewohnten Umgebung in eine andere "stecken". Es ist aber so. Sie dürfen das und du bist da keine Ausnahme.
In 4 Jahren bist du 18 und kannst wieder die deutsche Staatsangehörigkeit zurück erlangen. Dann nach Deutschland zurückkehren. Und bis dahin haben deine Eltern das Sagen.
Ich habe heraus gefunden das man gegen Gelbfieber geimpft sein muss um in Äthiopien ein zu reisen und sicherlich auch um die Staatsbürgerschaft dort zu erwerben. Ab wann kann ich eine Impfung verweigern??? Ich habe gehört das man bei so etwas ab 14 ein Vetorecht hat wenn keine Selbstgefährdung vorliegt was hier nicht der Fall wäre könnte ich so den Erwerb der äthiopischen und letztendlich auch den Verlust der deutschen verhindern??
Ich habe gehört das man bei so etwas ab 14 ein Vetorecht hat wenn keine Selbstgefährdung vorliegt was hier nicht der Fall wäre
Es gibt den vom BGH geprägten Begriff der Einwilligungsfähigkeit. Dieser Begriff steht in keinem Gesetz, hat aber dennoch eine Wirkung.
Einwilligungsfähigkeit hat nichts mit Geschäftsfähigkeit zu tun. Sie besagt, dass ein Mensch in etwas einwilligen kann, dass ihn selbst betrifft. Ganz besonders bei ärztlichen Eingriffen. So könnte z.B. ein 14jähriger in eine durch den Arzt verabreichte Injektion (die den TB der Körperverletzung erfüllt) einwilligen (und sie auch verweigern).
Wenn du dich also einer Impfung widersetzen würdest, dürfte es der Arzt nicht machen.
Hier findest du mehr darüber:
Gut, ich glaube dann lassen die mich in äthiopien vielleicht nicht rein. Was glaubst du kann es trotzdem passiern das ich in Deutschland die äthiopisch stang aufgebrummt Krieg denn eigentlich darf ich ohne die Impfung nicht in äthiopien einreisen, gilt das für den Erwerb der äthiopischen stang auch?
An deiner Stelle würde ich mir verschiedene Argumente zurechtlegen, warum es für deine Entwicklung schädlich ist, die deutsche Stang abzulegen und eine äthiopische anzunehmen. Letztlich legen deine Eltern entgültig fest, wie du dein komplettes weiteres Leben zu leben hast. Das ist ein sehr schwerer Eingriff und du solltest dir wirklich professionelle Hilfe vor Ort holen. Gehe zum Familiengericht und versuche, einen Richter zu sprechen und schildere ihm die zu erwartenden massiven Verschlechterungen deiner Lebensumstände und dass du nicht bereit bis, diese hinzunehmen. Die Reisehinweise des AA sind ziemlich bedenklich, Anschläge gibt es in Äthiopien eher häufig.
Vor allem: wenn deine Eltern auswandern wollen, warum muss denn sofort die deutsche Stang abgegeben werden? Auswandern ginge auch ohne Verlust der Staatsangehörigkeit.
und sicherlich auch um die Staatsbürgerschaft dort zu erwerben.
Das istbmit Verlaub der größte Humbug, den ich je gelesen habe.
Um eine Staatsangehörigkeit zu erlangen musst du gewisse gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Eine Schutzimpfung gehört in keinem Land dazu.
Ab wann kann ich eine Impfung verweigern???
Es wird dich niemand in Deutschland gegen deinen Willen gewaltsam impfen dürfen.
könnte ich so den Erwerb der äthiopischen und letztendlich auch den Verlust der deutschen verhindern??
Nein. Das könntest du dadurch nicht.
Genau das sage ich auch es wäre her noch ok wenn ich einfach mal für 3 und 1/2 Jahre mit nach Äthiopien komme und danach mit wieder zurück nach Deutschland und zwar ohne die deutsche stang ab zu legen! Denn dann wäre ich dort durch den deutschen Staat geschützt. Ich finde paragraph 19 stag, zumindest abs. 2 Überflüssig. Ich habe zum Glück schon ein Termin beim Jugendamt.
Es ist aber eine Einreisevorausetzung und ohne Einreise kann wohl schlecht die stang erwerben.
Letztlich legen deine Eltern entgültig fest, wie du dein komplettes weiteres Leben zu leben hast.
Das ist deine subjektive Einschätzung, welche leider nicht der Tatsache entspricht.
Nach Erreichen der Volljährigkeit kann der junge Mann seine deutsche Staatsbürgerschaft gemäß §13 StAG zurück erlangen und seinen Wohnsitz zurück nach Deutschland verlegen.
Auch in anderen Belangen ist der junge Mann nach Erlangen seiner Volljährigkeit rechtlich ganz auf sich gestellt.
Vor allem: wenn deine Eltern auswandern wollen, warum muss denn sofort die deutsche Stang abgegeben werden? Auswandern ginge auch ohne Verlust der Staatsangehörigkeit.
Das ist eine Entscheidung, welche die Eltern selbstständig für sich und ihre minderjährige Kinder treffen dürfen, ohne sich dafür bei irgendjemand rechtfertigen zu müssen. Dafür muss es nicht einmal einen Grund geben. Der Wille allein reicht schon aus.
Genau das ist das Problem, Eltern haben in manchen Sachen zu viel macht ohne das jemand kontrolliert ob das auch wirklich Kindeswohldienlich ist. Hoffentlich kommen Kinderrechte bald ins grundgesetz, Danach könnte es sein das die Elterliche Macht in solchen wahnsinns Umfang endlich als verfassungswidrig gilt. Ob die Eltern die deutsche stang für sich selbst ablegen sölte ihre Entscheidung allein sein aber nicht ob sie das für die Kinder machen!!
Und ich hoffe, dass Kinder niemals nach belieben tun werden dürfen was sie wollen.
Das hoffe ich auch nicht, Kinder söllten mit zunehmenden Alter einfach in solchen Entscheidungen mehr Mitspracherecht haben und nicht zum ablegen der deutschen stang gezwungen werden dürfen. Außerdem sölte überprüft werden ob es dem Kindeswohl dient indem das FamilienGericht IMMER zustimmen muss!
Zwischen Eltern bestimmen alles und Kind bestimmt alles ist ein enormer Unterschied, Genau in der Mitte sölte es sich treffen. Zurzeit haben die Eltern alles zu bestimmen, Genau das ist das Problem.
Und ich hoffe, dass Kinder niemals nach belieben tun werden dürfen was sie wollen.
Richtig. Kinder haben zu spuren und sich jeder noch so bescheuerten Maßnahme ihrer Eltern widerspruchslos zu beugen.
Zu deinen rückwärtsgewandten Kommentaren bleibt als Antwort nur noch Ironie und Zynismus.
Ich habe mich nun etwas schlau gemacht. Gegen den Antrag bzw. die Entlassung aus der Stang könntest du als Minderjähriger eigenständig Beschwerde einlegen. Siehe dazu § 59 und 60 FamfG.
Kinder haben zu spuren und sich jeder noch so bescheuerten Maßnahme ihrer Eltern widerspruchslos zu beugen.
So schlimm ist es auch wieder nicht.
Es ist jedoch so, dass die Erwachsenen in der Regel ein erwachsenes Urteilsvermögen haben.
Mit zunehmendem Alter bekommen auch Kinder mehr Entscheidungsfreiheiten. Dies ist auch gesetzlich geregelt. Dennoch tragen die Eltern bis zur Volljährigkeit die volle Verantwortung für ihre Kinder und aus genau diesem Grund haben die Kinder bis zur ihrer Volljährigkeit zu spuren und sich jeder noch so bescheuerten Maßnahme ihrer Eltern widerspruchslos zu beugen.
Stimmt, vielen Dank 😇😎
Bin mir aber nicht sicher ob das nur für entscheidungen des Familiengerichtes gilt oder auch für sonstige Sachen denn die Zustimmung des Familiengerichtes ist bei mir nicht erforderlich - Leider.
Dennoch tragen die Eltern bis zur Volljährigkeit die volle Verantwortung für ihre Kinder
Das stimmt nicht.
Grundsätzlich hast du Recht. Aber: wenn du versuchst, das Familiengericht mit ins Boot zu holen - und das ginge durchaus - dann könntest du gegen dessen Entscheidungen Beschwerde einlegen. Sollte das Familiengericht dann deinen Eltern zustimmen, könntest du dagegen angehen.
Das kostet alles Zeit und die Zeit läuft für dich.
Wie lange dauert das mit dem FamilienGericht?? Ein Ausbürgerungsverfahren würde 3-9 Monate dauern.
Genau furbo da hast du recht, wenn eltern wirklich so komplett vollumfänglich über ihre Kinder bestimmen dürfen wie sumi79 das sagt dann sölte man das ändern. Schließlich gehen die Folgen eines solchen Staatsbürgerschaftswechsel bis weit über das Volljährigkeitsalter hinaus.
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 19(1) Die Entlassung einer Person, die unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, kann nur von dem gesetzlichen Vertreter und nur mit Genehmigung des deutschen Familiengerichts beantragt werden.
(2) Die Genehmigung des Familiengerichts ist nicht erforderlich, wenn der Vater oder die Mutter die Entlassung für sich und zugleich kraft elterlicher Sorge für ein Kind beantragt und dem Antragsteller die Sorge für die Person dieses Kindes zusteht.
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Im Klartext: Es geht, aber nur wenn ein deutsches Familiengericht dem zustimmt oder die Eltern gleichzeitig mit ihrem Kind die deutsche Staatsbürgerschaft durch die Beantragung einer anderen verlieren.
In deinem Fall hängt es also ganz davon ab, ob deine Eltern auf dem selben Wege die fremde Staatsbürgerschaft beantragen.
Das tun sie leider, kann ich aber trotzdem widersprechen schließlich betrifft es her mich und ich bin nicht mehr 2 ?? Geht das?
Das tun sie leider, kann ich aber trotzdem widersprechen schließlich betrifft es her mich und ich bin nicht mehr 2 ?? Geht das?
Nicht solange du unter elterlicher Sorge stehst. Für dich als Minderjährige treffen deine Eltern alle Entscheidungen.
ist doch immer besser wenn man prüft ob es dem Kindeswohl dient.
Der Gesetzgeber sieht die Verantwortung bei deinen Eltern was dein Kindeswohl angeht. Folglich sind sie ermächtigt für dich eine solche Entscheidung zu treffen.
Ich glaube mal gelesen zu haben, dass erst ab 17 Jahren das Kind in solcher Angelegenheit ein Mitspracherecht hat. Da bin ich mir aber nicht ganz sicher.
Das ist aber eine riesige Entscheidung, das ist doch irrsinnig das da Kinder nichts zu sagen haben und man nicht prüft ob es wirklich den Kindeswohl dient. Denn das kann das Leben des Kindes versauen. Ich sag her nur das Absatz 2 überflüssig ist und und einfach das FamilienGericht immer drüber schauen soll.
Ich finde abs 2 in paragraph 19 stag überflüssig es ist doch immer besser wenn man prüft ob es dem Kindeswohl dient.
Das ist deine Meinung. Der Gesetzgeber sieht dS aber anders. Ich ürigens ebenso.
Wenn sich die Eltern dazu entscheiden selbst die Staatsangehörigkeit zu wechseln, dann sollten sie die Möglichkeit haben diese Entscheidung auch für ihre minderjährige Kinder zu treffen.
Wenn es dem Kindeswohl dient ja, nur weil das die Eltern denken heißt das nicht das es so ist. Ich habe eben mit jemand anderem Kommuniziert der meine Meinung Teilt
Wenigstens sölte man sie später mit 18 einfach wiederkriegen wenn man es will, in österreich müssen kinder auch zustimmen ab 14 in Russland auch ab 14 in vielen anderen Ländern auch scheinbar fast nur hier nicht
Dise Möglichkeit gibt es.
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 13Ein ehemaliger Deutscher und seine minderjährigen Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, können auf Antrag eingebürgert werden, wenn ihre Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und sie die Voraussetzungen des § 8 Absatz 1 Nummer 1 und 2 erfüllen.
§ 8(1) Ein Ausländer, der rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, kann auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und er
1.
handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist,
2.
weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt noch gegen ihn auf Grund seiner Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist.
Ich habe mich mal dazu mal belesen aber die Behörde lehnt Anträge auf Wiedereinbürgerung meist ab. Dazu kommt noch das ich mein Lebensunterhalt dann nicht selbst sichern kann weil ich in Äthiopien kein Schulabschluss machen kann. Meine Meinung ist nach wie vor das es falsch ist wenn Eltern vollumfänglich über ihre Kinder bestimmen können, sie können sich selbst ausbürgern wenn sie das wollen aber nicht ihre Kinder einfachso mit rein nehmen.
Ich habe mich mal dazu mal belesen aber die Behörde lehnt Anträge auf Wiedereinbürgerung meist ab.
Dann hast du dich nicht gründlich genug belesen. In deinem Fall führt der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gegen deinen Willen auf Antrag deiner Eltern. Dass du die deutsche Staatsbürgerschaft gem. §13 StAG zurück erlangen kannst, ist ohne jede Zweifel.
Meine Meinung ist nach wie vor das es falsch ist wenn Eltern vollumfänglich über ihre Kinder bestimmen können,
Diesbezüglich teile ich deine Meinung nicht. Vor allem als zweifacher Vater.
Du kannst deine Staatsbürgerschaft ablegen. Das ist nicht in Art. 16 geregelt. Und da deine Eltern dein Vormund sind und du (glaube ich) noch zu jung, um da mitzureden, kann das über deinen Kopf entschieden werden.
Außerdem steht in Art. 16 oder 16a, dass dir sehr wohl deine Staatsbürgerschaft entzogen werden kann, wenn du dabei nicht staatenlos (dort anders formuliert) wirst.
Desweiteren sind GR Abwehrrechte gegen den Staat und nicht gegen deine Eltern. Aber wenn du eigenständig bist, kannst du ja versuchen, die Deutsche wider zu beantragen
In Artikel 16 abs.1 Satz 1 GG steht aber das die Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden darf. Das Bundesverfassungsgericht sprach dazu das alle Regelungen wo der Verlust auf eine Handlung erfolgt die der BETROFFENE HÄTTE NICHT VERMEIDEN KÖNNEN ENTZUG sind. Man unterscheidet zwischen Entzug und verlust der deutschen staatsbürgerschaft. Außerdem sind wie oben beschrieben GR auch abwehrechte gegenüber dem Gesetzgeber und der vollstreckenden Behörde. Letztendlich tut es her auch der Staat entziehen nur eben auf Antrag der Eltern. Nicht umsonst wird auch diskutiert das Knabenbeschneidung verfassungswidrig ist obwohl es der Arzt auf Antrag der Eltern macht aber der Gesetzgeber dafür verantwortlich. Außerdem habe ich serwohl einen eigenen Willen, den will man bloß nicht akzeptieren.
Ab wann ist man denn nicht mehr zu jung um MIT zu entscheiden das soll nicht heißen alles allein bestimmen
Da dies das StAG nicht mein Expertiesengebiet ist, würde ich auf die Volle Geschäftsfähigkeit mit 18 setzen. Und du legst ja durch deine Eltern deine Stang ab. Die erklären das freiwillig in deinem Namen. Das ist so, als würdest du das erklären.
Außerdem musst du auch mal Satz 2 lesen. Ein Gesetz darf dir die Stang entziehen, wenn du nicht staatenlos wirst, was der Fall sein wird. Auch gegen deinen Willen
Nein, sie darf verloren gehen wenn man nicht staatenlos wird, aber nicht entzogen werden das ist ein oben beschriebener unterschied
Bei dir ist das ein Verlust. Du bist zu beschränkt in deiner Geschäftsfähigkeit, um das als gegen deinen Willen zu DEKLARIEREN (finde ich ehrlich auch Mist) . Deine Eltern äußern bei so etwas aber deinen Willen (§107 i.V.m. §106 BGB)
Ach so hm verstehe , das ist doof aber eigentlich ist man her laut BVG Ab Geburt ein Rechtssubjekt was "Pflege und Erziehung" der Eltern unterliegt aber mit Erziehung hat das nichts mehr zu tun. Ich weiß jetzt nicht wie weit der VertretungSpielraum der Eltern geht aber ich glaube nicht das das auch für Grundrechte gilt. Zumindest nicht für Artikel 1 GG dazu gibt es ein Urteil das Eltern die Würde des Kindes zu schützen haben. Ich habe gelesen die Aberkennung der deutschen staatsbürgerschaft gegen den Willen des Betroffenen wenn diese hier geboren und aufgewachsen sind verstößt gegen die würde des Menschens.
Das sind dann Sachen, auf die sich (d)ein Anwalt berufen sollte. Um die Klage zu untermauern
Nein.
Eltern können den Kindern die Staatsangehörigkeit nicht "entziehen".
Das ist gut so, das heißt also wenn ich dann nach Äthiopien verfrachtet werde kann ich mit 18 100 prozentig wieder zurück unabhängig von meinem Eltern
Nö. Die Garantie gibt es nicht. Raus aus der deutschen Stang ist raus.
Sollte im Rahmen der Annahme einer neuen Staatsangehörigkeit die Abgabe der deutschen notwendig werden, muss die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt werden. Bei Minderjährigen wie dir gelten verschärfte Bedingungen.
Da müssen die Eltern bei einem Amtsgericht ihrer Wahl in Deutschland genehmigen lassen, dass sie auch für dich einen Antrag auf ENtlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit stellen dürfen.
Wenn du weißt, bei welchem Amtsgericht deine Eltern das beantragen, kannst du dem gericht formlos schriftlich mitteilen, dass du keine Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit wünschst. Bei einem 14-jährigen würde das Gericht daraufhin diese Genehmigung erstmal nicht erteilen...:-)
Der Knackpunkt ist, dass im geschilderten Fall eben nicht das Familiengericht zustimmen muss.
Ja, habe ich mittlerweile geschnallt. Danke! :-)
Sollte im Rahmen der Annahme einer neuen Staatsangehörigkeit die Abgabe der deutschen notwendig werden, muss die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt werden.
Nicht zwingend. Wenn der andere Staat die Mehrstaatigkeit zulässt, dann erfolgt die Entlassung auch ganz automatisch. §25 StAG.
? Nee, dann kann er die doch einfach behalten. :-)
Eben nicht. :D
deine eltern können dir die staatsbürgerschaft nicht entziehen, dich aber auf antrag entlassen lassen. dies kann aber rückwirkend durch erneuten antrag wenn du volljährig bist durch dich geheilt werden. wenn du garnicht mit willst, wende dich ans jugendamt und guck ob du dort deine eigene auswanderung gegen deinen willen eventuell vermeiden kannst und sei es durch inobhutnahme.
Ist auf Antrag gegen meinen Willen entlassen lassen ohne das ich etwas tun kann und entziehen im Resultat überhaupt ein Unterschied??
Kann ich die deutsche Staatsbürgerschaft wenn ich 18 immer wieder erwerben oder nur manchmal??
vom verständnis her für dich sicherlich nicht. aber es sind zwei verschiedene termina. du kannst eigentlich mit 18 wieder die staatsbürgerschaft beantragen, wenn du beispielsweise über einen staatsbürgerschaftsnachweis nachweisen kannst, dass deine vorfahren deutsche waren. für mich und meine kinder musste ich so ein ding vor jahren mal erstellen lassen, weil die namensrechtstante das so wollte, weil meine kinder in england geboren wurden. absoluter aufwand um in zwei richtungen eltern, großeltern, urgroßeltern nachzuweisen durch geburtsurkunden etc.
ich würde vielleicht an deiner stelle mal hier mit reinschauen wenn du magst: www.allein-erziehend.net
lass dich nicht abschrecken, ab und zu fragen auch kinder um rat um ihrer eltern herr zu werden.
Naja laut BVG sind alle Verlustzufügungen die der BETROFFENE (nicht die Eltern) nicht vermeiden kann "Entzug"
Das ist zu verkürzt und daher praktisch nicht richtig.
Eltern können für Minderjährige keine ENtlassung aus der Staatsangehörigkeit beantragen. Sie müssen sich die Berechtigung dazu erst von einem deutschen Familiengericht einholen! Widerspricht ein 14-jähriger aber formlos bei diesem Familiengericht dem Begehren seiner Eltern, wird dieses wohl regelmäßig und grundsätzlich zurückgewiesen. :-)