Erwerbsminderungsrente, Steuern mit Kinder?

3 Antworten

Wenn du allein mit den Kindern wohnst und noch Kindergeld für alle erhältst, dann hast du die Steuerklasse mit dem Haushaltsfreibetrag, der liegt derzeit so bei 1900 Euro und noch mal 600 Euro für jedes weitere Kind. Kannst du googeln.

Ehepaare haben keinen Freibetrag, sie sind nur halt 2 erwachsene Personen. Und für Kinder gibt es ja Kindergeld, statt des Freibetrages.

Mit Erwerbsminderungsrente ist es sehr schwer, in einen zu versteuernden Bereich zu kommen, die Rente muss ja schon enorm hoch sein. Je nach Renteneintritt wird ja eh nur ein bestimmter Prozentsatz der Rente für die Steuer herangezogen, d.h. es wird nicht die volle Rente zur Versteuerung herangezogen, sondern eben nur je nachden zwischen 50 und 70 % und damit über den Freibetrag zu kommen, ist schon echt schwierig.

Daher müssen die heutigen Rentner nur selten Steuern zahlen, das wird sich erst mit der weiteren Anhebung des Prozentsatzes mal ändern.

Meine Eltern haben beide über 40 Jahre lang gearbeitet und daher eine gute Altersrente zusammen und die müssen auch keine Steuern zahlen. Die mussten ein paar Mal eine Erklärung abgeben und da kam nichts dabei raus und jetzt sind sie komplett befreit von der Erklärung.

Bei einer Erwerbsminderungsrente läufst du höchstwahrscheinlich nicht in Gefahr steuerpflichtig zu werden.

Da musst du froh sein, wenn du nicht noch Grundsicherung zusätzlich beantragen musst.

Ich bekomme bereits Erwerbsminderungsrente. Mir geht es um den Freibetrag bei den Steuern. Der liegt bei alleinstehenden bei 8.652 Euro und bei Ehepaaren bei 17.304 Euro. Mit der Rentenerhöhung im Juli, komme ich über den Freibetrag für alleinstehende. Das heißt, wenn mir dieser berechnet wird, muss ich von 50% der Rente Steuern zahlen. Da aber meine beiden Kinder im Haushalt leben stellt sich mir die Frage, ob mein Freibetrag erhöht ist, wie bei Eheleuten.

Ich habe einen sehr hohen Verdienst gehabt und deswegen fällt meine Rente etwas höher aus.

@Danny35

Ich bekomme auch noch Unterhalt für die Kinder und Kindergeld.

@Danny35

Unterhalt und Kindergeld sind ja Transferleistungen, die nicht steuerpflichtig sind.

Als Alleinerziehend hast du dann die Steuerklasse 2. Da kannst du in der Einkommenssteuertabelle nachlesen, wie sich die Besteuerung entwickelt.

@DerHans

es werden ja dann nur 50 % deiner Rente zur Steuerberechnung herangezogen und die Rentenerhöhung beträgt 4 %? D. h. es werden nur 2 % davon rangezogen, selbst wenn du Steuern zahlen müsstest, dann kann das ja nicht wirklich viel sein. Die Erhöhung der Rente kommt dir dann ja immer noch zugute und ist deutlich mehr als die Steuern, de du zahlen müsstest.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag.