Sachen wegnehmen (ab 18)

14 Antworten

Im Rahmen der Erziehung tragen die Eltern auch bei Volljährigen einen Teil der Verantwortung mit, solange die Kinder noch in die Schule gehen oder eine Ausbildung machen. Also: JA! Wenn dies eine erzieherische Maßnahme ist, z. B. Schutz vor Verschuldung durch hohe 'Handy-Rechnungen.

Das elterliche Sorgerecht endet grundsätzlich automatisch mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.

Nachdem ich kein Jurist bin, kann ich dir nicht sagen, was dazu das Gesetz genau sagt. Aber so oder so ist das ein ziemliches Armutszeugnis von solchen Eltern -> wenn sie zu solchen (primitiven) Mitteln greifen, dann haben sie nichts kapiert von Erziehung und Eltern-sein. In dem Fall ist es Zeit, dass umgekehrt die Kinder auch einmal diesen Eltern aufzeigen, was deren Grenzen sind -> würde ich sagen (ev. Gesetz hin oder her): Das geht nicht an!

Ich denke, so lange das "Kind" bei den Eltern wohnt, muss man zwischen legal und legitim unterscheiden. Als Mutter würde ich zum beispiel erwarten, dass alle Bewohner, auch Volljährige, sich an bestimmte Regeln der Familie halten. Nur weil jemand volljährig ist, endet noch nicht der elterliche Erziehungsauftrag. Wichtig ist, miteinander respektvoll umzugehen und miteinander zu sprechen, wenn es Probleme gibt.

Doch, das elterliche Sorgerecht und damit auch der Erziehungsauftrag ist bei Volljährigkeit automatisch beendet.

In dem Fall nicht. Das würde dann als Diebstahl gelten.

Ein klares NEIN das dürfen sie nicht