Ist es erlaubt, den Unterhalt per Vertrag für immer festzulegen?
Hallo, ich habe 2 Kinder.
15 und 13.
Ich erhalte für beide Kinder gesamt 600€ Unterhalt.
Laut Düsseldorfer Tabelle stehen mir bei seinem Einkommen (Vater) und dem Alter dem Alter der Kinder über 1600€ zu.
ABER:
Nach der Scheidung hat er mich so bedroht und beleidigt, er hat mich gezwungen einen Vertrag zu unterschreiben, in dem FIX ist, dass er bis zu deren (Kinder) 18. Lebens Jahr nur 600€ bezahlen muss.
Das Geld reicht nicht mehr aus. Ich habe durch meine Kinder nur finanzielle Probleme.
6 Antworten
Der Kontrollbedarf ist kein Selbstbehalt.
Nein, der Kindesunterhalt kann nicht rechtlich wirksam auf eine bestimmte Summe fixiert werden.
Also theoretisch kann man durch Vertrag dauerhaft einen Unterhalt festlegen, der über dem gesetzlich zustehenden Betrag liegt. Praktisch können sich aber die Verhältnisse ändern, sodass solche Verträge mit der Zeit geändert werden müssen. Wichtig ist, auch durch den Vertrag darf nicht zu Ungunsten des Empfängers des Unterhalts vom Mindestunterhalt abgewichen werden. Der Unterhalt ist zwingend zu sichern. Dementsprechend kann man immer zum Anwalt und eventuell klagen. Falls das Geld fehlt, es gibt Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Einfach beim Amtsgericht beantragen.
Gehe zum Anwalt mit diesem "Vertrag"! Glaube nicht, dass dieser Bestand hat.
ein solcher "vertrag" ist sittenwidrig. wenn dir das nicht ausreicht, wende dich ans jugendamt und eröffne eine beistandschaft und lass den unterhalt neu berechnen.
So ein Vertrag ist sittenwidrig! Selbstverständlich muss er Unterhalt bezahlen nach Einkommen und nicht nach "wünsch-dir-was".
Geh zum Jugendamt, besser noch zum Anwalt und dann stelle eine ordentliche Unterhaltsforderung.
Der Kindesunterhalt richtet sich nach den §§ 1601 ff. BGB. Ein Verzicht auf zukünftigen Unterhalt ist nicht zulässig laut §1614 BGB. Aber genau das passiert hier ja, zumindest in Teilen ... Also ist der Vertrag eh null und nichtig.
Ich vertraue mal darauf, dass es der 15 jährige Sohn ist :-). Aber Danke für den Hinweis. Und vielleicht ist die Antwort ja auch mal für Andere interessant.
Ja, so ist es auch. Meine mutter hat mich gefragt, das zu posten!!
Dann sage ihr, sie soll sich mal bitte einen eigenen Account anlegen. Und auf jeden Fall zum Anwalt gehen! Wenn sie selbst geringes Einkommen hat, dann soll sie zum Amtsgericht gehen und sich einen Beratungsschein holen. Mit dem zahlt sie beim Anwalt für das Erstgespräch max. 15 Euro. Der Kindsvater muss mindestens alle 2 Jahre seine Einkommensverhältnisse offen legen. Der Unterhalt wird nach Einkommen berechnet.
Sie kann auch beim Jugendamt den Unterhalt kostenlos berechnen und eintreiben.
Ich bin nicht so der Fan vom Jugendamt ;-). Aber du hast natürlich recht...
Kommt immer auf den Sachbearbeiter an.
Ich hatte noch nie das Vergnügen mit einem kompetenten Sachbearbeiter zu tun gehabt zu haben. Aber es gibt sicherlich Welche :-). Allerdings kennt ein Anwalt sich (hoffentlich) bestens mit der Materie aus und oft reicht es nicht mal eben kurz den Unterhalt zu berechnen. Da unterstelle ich mal, dass ich das in einfachen Fällen ebenso kann :-). Aber das Unterhaltsrecht ist dermaßen komplex, dass selbst manche Anwälte scheitern.
Der fragesteller ist keine Mutter sondern ein pubertäres kind