Wann darf das Jugendamt einem das Sorgerecht entziehen?
Hallo, Ich habe eine Frage, wann darf das Jugendamt beantragen Kinder fremd unterzubringen, und dem Vater das alleinige Sorgerecht entziehen? Denn es ist ein persönlicher Krieg zwischen dem Jugendamt und mir. Nun hat das Jugendamt die Sorgerechtsentziehung beantragt, obwohl es den Kindern sehr gut geht, was die Schulen sagen, sowie ein Erziehungsfähigkeitsgutachter bestätigte, was den schulischen Bereich und die Alltagsversorgung betrifft. Darf das Jugendamt unter diesen Bedingungen überhaupt soetwas beantragen, abgesehen davon sind die Kinder 14 und 12 Jahre alt. Danke
9 Antworten
die Kinder werden in dem Alter auch gefragt, wo sie denn selbst leben wollen und es geht immer nach dem Wohl des Kindes.
Das Sorgerecht wird entzogen im Falle von:
Schwerer Vernachlässigung Schwerer Kindesmißhandlung Kindesmißbrauch
Einfach "nicht gut genug" reicht da keineswegs.
Wäre dem Jugendamt auch viel zu teuer, die haben große Schwierigkeiten Kinder mit schweren Problemen unterzubekommen, die sind um jedes Kind, welches bei seinen Eltern bleiben kann, froh.
Nein, das ist falsch.
Hi, hier ein Link,der ganz hilfreich sein kann. http://www.scheidungsfix.de/blog/sorgerechtsentzug-nur-unter-engen-voraussetzungen
Das Jugendamt kann ja beantragen, aber ob es nun wirklch zum Sorgerechtsentzug kommt, ist abzuwarten. Nimm dir einen Rechtsanwalt für Familienrecht!
Dankeschön
Sorry, wenn ich so direkt frage. Aber hast oder hattest du evtl. Probleme mit Alkohol oder Drogen oder bist du während deiner Ehe durch körperliche Gewalt aufgefallen?
Irgendetwas wird dir vorgeworfen, von dem du hier nichts erzählst. Grundlos fährt ein Jugendamt nicht derart schwere Geschütze auf. Daß ein Erziehungsfähigskeitgutachten beantragt wird, weist darauf hin, daß man dich nicht für erziehungsfähig hält. Warum?
Ich trinke keinen Tropfen Alkohol, und Drogen fasse ich nichtmal an, und Gewaltätig war ich nie, Ich habe meine Frau oder Kinder nie geschlagen.
Aber was genau wirft dir das Jugendamt denn vor?
Das weiß ich selbst nicht, das was meinen Anwalt auch verrückt macht...
Wenn das alles so stimmt, kannst du davon ausgehen, daß das Jugendamt vom Gericht gewaltig eins auf die Mütze bekommt.
Jugendämter treffen viele Fehlentscheidungen, oft genug geht es da um persönliche Abneigungen und Machtspiele.
Das Jugendamt kann beim Familiengericht jeder zeit beantragen, das alleinige Sorgerecht zu entziehen.
Am Ende muss das Famieliengericht entscheiden.
Aber zu erst musst du herausfinden warum das Jugendamt dir das Sorgerecht entziehen will.
Aber oftmals agieren sie nicht nach dem Wohl der Kinder.