Soll ich ihn als Vater Eintragen oder nicht?
Ich habe ein kind mit meinem ex Freund. Wir sind beide 20. hatten 2 jahre eine on off Beziehung und er hat mich nur schlecht behandelt und betrogen. Ich weiß ziemlich dumm von mir das mitgemacht zu haben. Er macht mich psychisch einfach fertig. In der Schwangerschaft wurde ich auch nur betrogen und klein gemacht. Er sagt mir ständig sachen wie ich sei dreck, versucht mir komplexe zu machen und behandelt mich wie ein Objekt.
Ich habe ihm nie was getan und verstehe es nicht. Er hat seiner ganzen Familie eingeredet ich sei verrückt, damit die mit mir und den kind nichts zu tun haben. Als das kind geboren wurde, hat er so getan als hätte er sich komplett geändert. Meinte wir ziehen zusammen, er würde die kleine ja so sehr lieben und wir wären jetzt eine Familie. 3 wochen später wurde ich wieder nur betrogen und fertig gemacht. Seitdem hat er sich auch nicht mehr für das kind interessiert, geschweige denn jemals was für sie bezahlt. Die kleine ist jetzt fast 1. Die Vaterschaft wollte er damals nicht anerkennen. Jetzt sollen wir vor Gericht... Gestern meldete er sich und sagt er wird sie jetzt anerkennen. Ich bin mir nicht sicher ob ich das überhaupt noch möchte. Also klar er ist der Vater und die kleine hat ein recht zu wissen wer es ist (würde es ihr auch irgendwann sagen) aber soll ich diesen Typen wirklich eintragen? Ich meine, der wird doch eh nichts weiter als eine Enttäuschung für das kind sein. Außerdem respektiert es mich nicht als Mutter und macht mich psychisch so fertig, dass ich ihm nicht gegenüber stehen kann ohne fast los zu heulen. Soll ich ihn eintragen oder lieber nicht und auf den Unterhalt verzichten ( den er eh nicht zahlen kann)
14 Antworten
Du kannst leider gar nicht bestimmen, ob er eingetragen wird oder nicht... Denn wenn er die Vaterschaft einklagt, dann ist er offiziell der Vater. Und ob er nun Unterhalt zahlt, spielt auch keine Rolle beim Umgangsrecht. Und wenn er es will, dann wird er auch gleich die gemeinsame Sorge einklagen. Und da brauchst du wirklich gute Anhaltspunkte wenn dies ihm verweigert werden soll.
Im übrigen: nur weil er in der Geburtsurkunde steht, muss es ja nicht mal sein, dass er Kontakt zum Kind wünscht. Dann steht er zwar drin , aber das war es dann auch schon. Und ansonsten: sieh zu, dass er Unterhalt zahlt. Er kann arbeiten wie andere auch und ist verpflichtet zumindest den Mindestunterhalt zu zahlen. Wieso solltest du auf Unterhalt verzichten? Es ist für das Kind! Oder hast du so viel Geld, dass du dir das leisten kannst? Unterhaltsvorschuss wird es dann nämlich auch nicht geben, wenn du dort die Mitwirkung zur Feststellung des Vaters verweigerst.
Und du musst mit ihm ja auch nichts zu tun haben! Er kommt, holt das Kind und geht. Dann bringt er es zurück. Mehr als ein "Hallo" und "Tschüß" muss es nicht geben...
Ich bin mir nicht sicher ob ich das überhaupt noch möchte.
Zwingen den Vater eintragen zu lassen kann Dich letztendlich niemand ..... nur kannst Du den Lebensunterhalt für Dein Kind selbst sicherstellen?
Anspruch auf UVG besteht nur bei Benennung des Kindesvaters ..... und folgend auch bei Anerkennung der Vaterschaft. Du kannst jetzt also nicht sagen .... brauche ich alles nicht ... aber UVG will ich trotzdem.
Desweiteren sicherst Du damit Deinem Kind langfristig betrachtet seinen Erbanspruch .... und Du ! hast auch kein Recht darauf auf diese Weise auf Unterhalt zu verzichten.
Der Unterhalt steht nämlich nicht Dir ! sondern Deinem Kind zu.
Nein .... das kann man nicht .... man kann sie lediglich zur Benennung des Vaters (gegenüber dem Kind ) zwingen ..... zur Eintragung der Vaterschaft können die Eltern nicht gezwungen werden.
Selbstverständlich kann das erzwungen werden.
Das wäre eine Personenstandsfälschung plus noch Betrug am Kind.
Dieses hat dann keinen Anspruch auf Unterhalt und Erbe.
Selbstverständlich kann das erzwungen werden.
Den Paragraphen zeige mir dann bitte einmal.
Das wäre eine Personenstandsfälschung plus noch Betrug am Kind.
Und wo läge da eine "Pesonenstandsfälschung oder ein "Betrug".
Selbst Unterhalt und Erbe lassen sich ohne Eintragung der Vaterschaft regeln.
Ich glaube, ihr redet aneinander vorbei. Was wilees sagen will: wenn der Vater keine Anstalten macht die Vaterschaft anzuerkennen, die Mutter den Vater verschweigt und auch auf soziale Unterstützung verzichtet, dann ist Niemand da, der sie zwingen könnte und würde. Nur wenn die Vaterschaftsanerkennung vorliegt und die Mutter (oder später auch das Kind) mal eine neue Geburtsurkunde braucht (alte vielleicht verloren oder man benötigt sonst noch ein Exemplar), dann würde der Vater dann auch drin stehen, da es sich um eine Abschrift aus dem Geburtsregister handelt. Spätestens dann "stolpert" das Kind über seinen Vater, auch wenn die Mutter ihn nie hat nachtragen lassen bislang.
Die Vaterschaftsanerkennung geht doch vom Gericht/Jugendamt automatisch ans Standesamt zur Eintragung.
Wenn niemand nix weiss, dann passiert natürlich nichts.
nur kannst Du den Lebensunterhalt für Dein Kind selbst sicherstellen?
Kann sie scheinbar nicht, denn sie lebt in einer WG und beklagt sich das sie zuwenig geld bekommt und kein Essen hat.
Nur info: Ihr Kind lebt auch seit es 3 Monate alt ist, auch garnicht bei ihr sondern ist in einer Pflegefamilie untergebracht.
Ihre Aussage... Das der Typ sich nicht um die kleine kümmert... Aber sie scheinbar auch nicht? Sehr komische frage.
Es gibt Situationen, wo es besser wäre, wenn ein Kind zur Adoption freigegeben würde
Warum willst du ihn noch belohnen, in dem du auf den Unterhalt für dein verzichtest? Es ist der Unterhalt der dem Kind zusteht, zu dem er verpflichtet ist. Und wenn er nicht zahlen kann, dann beantrage Leistung nach dem UVG.
Ausserdem ist er nun mal der Kindsvater und als dieser soll er auch eurem Kind gegenüber bekannt sein! Auch wenn er vielleicht kein Teil in eurem jetzigen Leben sein wird, soll dein Wissen wer er bzw. wer der Vater ist.
Wenn er der Vater ist sollte er auch als Vater eingetragen werden.
Dein Kind hat ein Recht, seine Herkunft zu wissen.
Jede noch so gut gemeinte Maßnahme, um die Wahrheit zu leugnen, macht sie schlimmer als die Wahrheit in Kombination mit Klarheit.
Alles Gute....
,Meine Schwester hat das gleiche Problem.
Ich weiß zwar nicht, ob sie den Vater eingetragen hat. Aber ich denke schon. Es gab da riesen Probleme mit ihm.. Heute immer noch und meine Nichte wird 5 Jahre alt diesen Monat...
Ich weiß nur, dass du das Sorgerecht ihm nicht geben sollst, da er sonst beantragen kann, dass das Kind zu ihm geht für immer! dann hast du die Ars**karte gezogen und siehst sie nur alle 14 Tage oder nur jedes Wochenende wenn es gut läuft! Er wird dir Sachen unterstellen, dass du sie alleine lässt etc. Dann darfst du sie gar nicht mehr sehen... Geh zum Jugendamt und lass dich Beraten und such dir dort Hilfe! Was du brauchst sind Beweise für seine Taten.. Eventuell Chatverläufe.
so ein Unsinn. Die Mutter (oder der Vater) entscheidet nicht über das Sorgerecht. Und sie entscheidet auch nicht, ob er eingetragen wird oder nicht. Wenn er die Vaterschaft anerkennt, wird er eingetragen. Umgangsrecht hat er natürlich auch.
Man kann entscheiden ob man alleiniges Sorgerecht hat oder nicht! Aber nur bei nicht verheirateten Paaren!!
Unsinn, das entscheidet man nicht alleine!
wenn der Vater nichts unternimmt, ja. Wenn der Vater aber die Vaterschaft anerkennt und das gemeinsame Sorgerecht will, bekommt er es in der Regel.Also fast immer. Da kann die Mutter sich auf den Kopf stellen.
Es sei denn es ist wie in Ihrem Fall, wo der Vater sie runter macht! Wie gesagt. Sie braucht auf jeden Fall Beweise, dass er so ist .
Selbstverständlich kann man sie zwingen.