Dürfen Pflegeeltern mit dem Pflegekind,ohne Einverständnis der Mutter, in den Urlaub fahren?

4 Antworten

Der Titel deiner Frage ist etwas irreführend, natürlich dürfen Pflegeeltern mit dem Pflegekind in Urlaub fahren, sowas ist normaler Alltag.

WENN aber, wie man hier den Eindruck bekommen könnte, eine gerichtlich beschlossene Rückführung, durch die Pflegeeltern boykotiert wird, ist guter Rat teuer. Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass Jugendamt wird vermutlich kaum handeln, Kind ist gut untergebracht, kein Bedarf....

Deine Cousine sollte sich schnellstmöglich anwaltliche Hilfe hoeln, damit dieser Gerichtsbeschluss mit dem entsprechenden Druck durchgesetzt wird.

Das Kind ist ja noch sehr klein, die Bindung an die Pflegefamilie noch nicht so ausgeprägt, aber die Zeit spielt natürlich für die Pflegeeltern.

Die Annäherung der beiden in einem Mutter-Kind-Einrichtung finde ich einen sehr guten Ansatz. Ich wünsche deiner Cousine alles Gute.

Wie lange ist das Kind denn bei den Pflegeeltern? Wie alt ist es jetzt?

Ist das eine Bereitschaftspflege oder wurde zuvor familiengerichtlich eine auf Dauer angelegte Vollzeitpflege angeordnet?

Besuchskontakte 2 mal wöchentlich sind eher unüblich (zumindest bei dauerhafter Vollzeitpflege).

natürlich dürfen die pflegeeltern das kind mit in den urlaub nehmen. in dieser zeit fällt der umgang aus und die termine werden dann zeitnah nach dem urlaub nachgeholt.

deine cousine sollte sich sofort an den anwalt wenden u. zur not wieder klagen. auch mehrere beschwerden beim amtsleiter des jugendamtes wären sinnvoll, da die pflegefamilie gegen das urteil des gerichtes verstößt u. gegen das kindeswohl handelt, welches in seine familie irgendwann gehört und nicht zu fremden menschen.

zur not müssen die eltern wieder klagen und auf überführung des kindes in das mutter-kind-heim bestehen.

HobbyPianistin  19.08.2015, 22:17

...wobei sicherlich zunächst erstmal der zuständige Sachbearbeiter des Jugendamtes, vom Pflegekinderdienst, kontaktiert werden sollte, statt gleich die Amtsleitung. Das ist Schwachsinn, weil die die Familie nicht kennt und daher sowieso mit dem zuständigen Mitarbeiter in Kontakt treten muss - umständlich und bei der "Eckenkommunikation" gehen oft wichtige Details verloren. Erstmal den direkt zuständigen ansprechen - der sitzt direkt an der Quelle, steht im direkten Kontakt zu den Pflegeeltern und kann entsprechend intervenieren, wenn das nix bringt, kann man sich immer noch an die Amtsleitung wenden (oder es geht dann sowieso dort hin).

"holte sie sich rechtlichen Beistand und"

Das ist der richtige Ansprechpartner