Wie lang kann man mit Vaterschaftstest warten?
Hallo,
Situation:
Kindesvater wollte, dass ich abtreibe und hat sich seitdem ich mich für das Baby entschieden habe, nicht mehr gemeldet, bis ich im 8. Monat war. (waren nur kurz zusammen) Da hat es seine Familie erfahren und ihm Druck gemacht. Allerdings haben sie seitdem auf einen Vaterschaftstest bestanden.
Seit der Geburt sind er und seine Familie nun recht aufdringlich, dafür, dass sie einen Vaterschaftstest wollen. Sie wollen einen türkischen Namen fürs Kind, die türkische Staatsangehörigkeit, das Kind dauernd sehen, etc. Das Kind ist nun knapp 3 Wochen alt.
Habe beim Jugendamt den Vater des Kindes angegeben. Nun hat er das Schreiben vom Amt bekommen und möchte sofort den V-Test machen.
Ich möchte ihn aber "erst" in ca. 3 Wochen machen lassen. Einfach, weil ich erst mal in Ruhe die U3 machen möchte, damit ich den Kinderarzt, bei dem de Test gemacht wird, auch kenne. Dann, weil ich eh noch nicht 100% fit von der Geburt (lief leider nicht so gut) bin und auch das mit dem Stillen noch nicht so klappt, sodass ich da dran bleiben möchte. Jetzt mit dem Baby zum Arzt fahren (weite Strecke) ist für mich grad eine totale Überforderung und ich sehe nicht die Notwendigkeit, wieso man das jetzt überstürzen muss.
Ich weiß aber, warum er es überstürzen will: Weil er Druck von seiner Familie in der Türkei bekommt. Und das macht mir noch mehr Angst. Und grad deswegen, sehe ich nicht ein, wieso ich jetzt springen soll und wir unbedingt sofort diesen Test machen müssen! Aber er meint, er und seine Familie wollen endlich Gewissheit, ob das Kind von ihm ist. (hab nie behauptet, dass jemand anderes in Frage kommen könnte, geht also alles von denen aus)
Jetzt befürchte ich aber, wenn ich den V-Test nicht sofort machen lasse, sondern erst Anfang Dezember, dass das später gegen mich verwendet wird. Er wird das Sorgerecht beantragen, nachdem er die V-Schaft anerkannt hat. Und er wird dann sicher auch vorbringen:
"Ich wollte mich sofort um das Kind kümmern, ich wollte ja den Test sofort machen lassen! Aber sie hat es ja hinaus gezögert!"
Muss ich mich davor fürchten?
Ich will ja nicht ewig warten, sondern mich einfach nur erst erholen und nichts überstürzen, weil ich wirklich Angst um mein Kind habe.
4 Antworten
Bitte schalte zum Kindeswohl das Jugendamt ein.
Und sorge dafür, dass Dein Gesundheitszustand von Arzt oder Hebamme oder beiden im Bedarfsfall auch bestätigt werden kann.
Ich hoffe, Du hast ambulante Unterstützung von einer Hebamme. Wenn nicht, wende Dich bitte unbedingt an Deine Krankenkasse und frage, wie sie diese notwendige Unterstützung handhabt. - Hängt wohl auch vom Landesrecht ab, wie es damit rechtlich aussieht.
Das Kindeswohl steht an erster Stelle.
Merke Dir unbedingt diesen Satz!!!!
Im vorliegenden Fall kann also unterstellt werden - und wird durchaus auch von Familiengerichten - dass das Wohl der Mutter nicht zu gefährden ist. Schon gar nicht seine existentielle Versorgung.
Merke Dir weiterhin unbedingt:
Du LÄSST Dich unter Druck setzen. Das dient absolut nicht dem Wohl des Kindes.
Also lese hier
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1598a.html
Der Vater kann also zum Familiengericht gehen.
ABER
Du bist ja eh einverstanden mit so einem Test. Warum also deswegen von Dir verlangen, dass Du einen Deiner aktuellen Gesundheit schadenden Aufwand betreibst, wenn es doch auch anders geht?
Du lässt Dich bitte unbedingt diesbezüglich vom Jugendamt beraten.
Gelesen habe ich, dass so ein Test nicht die Anwesenheit der Betroffenen erfordert. Erforderlich sind nur entsprechende Proben. Der Vater ist hier gut beraten, sich erst mal diesbezüglich kundig zu machen. Das ist dienlicher, als Deine Gesundheit zu gefährden und damit das Wohl des Kindes.
Dann musst Du nämlich nicht weit fahren. Dann besorgt er sich die entsprechenden Laborsachen, da kommen von allen drei Beteiligten Proben rein, das wird untersucht und fertig.
Oder ist der Vater des Kindes unfähig oder unwillig, sich entsprechend kundig zu machen?!?
Wir leben in einem Rechtsstaat. Hier in Deutschland. Nicht in der Türkei. Kein Mensch fragt danach, ob das der türkischen Verwandtschaft des Kindsvaters in den Kram passt oder nicht.
Sage also dem Kindsvater, wenn er einen Vaterschaftstest vor seiner Anerkennung unbedingt haben muss, dann soll er sich gefälligst auch angemessen drum kümmern. Und zwar ohne Deine Gesundheit zu gefährden, Deine Genesung nach der anstrengenden Geburt und damit das existentielle Wohl des Kindes.
Was nun die Staatsangehörigkeit angeht:
Dein Kind hat ja wohl die deutsche Staatsangehörigkeit. Fertig.
Wenn nun die türkische Verwandtschaft davon träumt, sie könne diesbezüglich durch eine Kindsentführung andere Fakten schaffen:
Es gibt gute Anwälte, die darauf spezialisiert sind, hier für andere Fakten zu sorgen. Da kann türkische Verwandtschaft es ja drauf ankommen lassen. Wenn sie so viel Geld hat, die Folgen zu tragen.
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Anders ausgedrückt:
Du solltest jetzt sehr klare Ansagen machen. Auch im Interesse des Kindsvaters. Denn der scheint noch nicht begriffen zu haben, dass wir hier in einem Rechtsstaat leben.
Noch mal:
Kontakt zum Jugendamt, für Hebamme sorgen.
Noch angemerkt:
Das Verhalten seiner Verwandtschaft ist wohl nicht mit dem Koran in Einklang zu bringen. Würde ich ihm einfach mal so an den Kopf werfen. Soll sich seine Verwandtschaft gefälligst selbst diesbezüglich von ihrem Immam aufklären lassen.
Um das zu wissen muss ich kein Moslem sein.
erkläre ihm mal das er halblang machen soll und erstmal ruhe geben soll. weise ihn einfach in die schranken.
eines ist klar, wenn er einen vaterschaftstest möchte, dann wird er ihn bekommen und darf ihn dann auch bezahlen. rauszögern ist also nicht. du machst einen termin beim jugendamt und lässt den test dort machen. das dauert keine fünf min. dazu musst du nicht mal kv über den weg laufen.
dann werden schon 2-3 wochen ins land gehen bis der test ausgewertet ist und die vaterschaft festgestellt wurde. dann wird die vaterschaft anerkannt. das ist wiederum ein termin im jugendamt. dort kannst du gleich mit den leuten sprechen und mit ihm das gemeinsame sorgerecht erklären. das steht ihm einfach zu.
da dein kind bereits einen namen hat, wird es bei diesem bleiben. wenn du den nachnamen auf den des vaters ändern möchtest, wäre dann dazu die möglichkeit. wenn du keinen sinn darin siehst, völlig verständlich, wird es keinen türkischen nachnamen geben und auch keine türkische staatsbürgerschaft oder gar einen türkischen pass. einfach erklären, dass du an all diesen sachen kein interesse hast und dies ablehnst. wenn er die sache anders will, kann er sich ja noch einmal mit anwalt und botschaft kurzschließen, aber in dem fall ist das irrelevant. lass dich da nicht auf diskussionen ein.
also verweise ihn ans jugendamt um einen termin zu machen für den vaterschaftstest. das kann schon ein paar tage dauern. also zöger die sachen nicht unnötig raus, die werden dir wirklich negativ ausgelegt, weil es keinen sinn ergibt.
im nachgang kannst du ihm eine umgangsvereinbarung in die hand drücken:
- 2- 3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- drei wochen sommerurlaub.
umgang kann er da stattfinden lassen wo er möchte: bei sich zu hause, vor der tür, bei freunden oder bei mutti. das ist dann alleinig seine sache. in der zwischenzeit, schalte den typen doch einfach ab und schalte auf durchzug.
Rede mit dem Jugendamt darüber. Das geteilte Sorgerecht wird er bekommen. Das bedeutet, dass Ihr gemeinsam entscheidet, und nicht er allein oder seine Familie.
Ihr seid nicht verheiratet, das ist gut, du kannst daher das gemeinsame Sorgerecht verweigern, ihm jedoch ein Besuchsrecht einräumen. Mehr würde ich an deiner Stelle nicht machen.
Im Moment läuft in der Türkei so vieles nicht rund, die Gefahr besteht das er auf Druck der Familie, das Kind in die Türkei nimmt und du es nie mehr zu sehen bekommst, wäre nicht das erste mal.
Auch würde ich nie einem türkischen Paß zustimmen, denn dann konntest du ihm das Kind gleich in die Hand drücken und sagen, nimm es mit.
Ich hoffe es ist noch nichts zu spät und du hast dich nicht unter druck setzen lassen