Affäre über 1 Jahr und Kind gezeugt. Scheidungsablauf?

14 Antworten

Das Verschuldensprinzip bei Scheidungen wurde in D schon vor Jahrzehnten abgeschafft und deshalb spielt es für die Scheidung und die Scheidungsfolgen praktisch überhaupt keine Rolle (mehr), wer da wen betrogen hat und warum.

Du musst das Trennungsjahr durchziehen wie jeder andere Scheidungswillige auch, die Scheidung über den Anwalt einreichen lassen und auch Unterhalt zahlen, wenn es denn wirklich Dein Kind ist, das Deine Frau geboren hatte.

Hey,

also wie schon gesagt bzgl. des Kindes würde ich einen Vaterschaftstest machen lassen. Wenn du der Vater bist, wirst du Unterhalt zahlen müssen (nach der Düsseldorfer Tabelle).

Nun zur Scheidung. Du gehst zum Anwalt, dann wird er sagen, dass ihr erstmal das Trennungsjahr abwarten müsst (vorausgesetzt deine Frau stimmt der Scheidung zu, sonst sind es drei Jahre). In der Regel können aber schon einmal die Unterlagen zusammengesucht werden und der Scheidungsantrag kann grundsätzlich schon nach 10 Monaten (nach dem Trennungszeitpunkt) eingereicht werden. Und ab dann kommt es drauf an, ob ihr euch einig seid oder nicht, das entscheidet wie lange die Scheidung dauert. Ihr müsst Angaben zum Versorgungsausgleich machen etc.

Hier kannst du alles super nachlesen, auch bzgl. Unterhalt etc.: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidung-online/ablauf-scheidung-online

Evtl. kannst du Verfahrenskostenhilfe beantragen, je nachdem wie hoch dein Einkommen ist.

LG

Die Schuldfrage gibt es schon lange nicht mehr, keiner der Eheleute ist rechtlich verpflichtet nur mit dem Ehepartner sexuellen Kontakt zu haben

aus...http://online-scheidung.biz/ehescheidung/scheidungsrecht-2013/index.php

Nachdem es bei den Scheidungsvoraussetzungen ganz maßgeblich auf das Getrenntleben ankommt, hat der Gesetzgeber diesen Begriff in § 1567 BGB ausdrücklich definiert:

"Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben."

Eine Trennung kann folglich auch innerhalb einer gemeinsamen Wohnung erfolgen. Man spricht hier von der "Trennung von Tisch und Bett".

Mit einer Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft kann nicht mehr gerechnet werden, wenn die Eheleute 1 Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen. Will ein Ehegatte die Scheidung nicht, wird davon ausgegangen, das die Ehe nach 3 Trennungsjahren zerrüttet ist.

Vor Ablauf eines Trennungsjahres kann die Ehe nur in Härtefällen geschieden werden.

Solche Umstände liegen beispielsweise vor:

-bei Gewaltanwendung oder sexueller Erniedrigung durch den anderen Ehegatten -wenn der andere Ehegatte Alkoholiker ist -wenn die Ehefrau von einem anderen Mann schwanger ist (Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Aktenzeichen: 20 WF 32/00) -wenn der andere Ehegatte in einer neuen festen Beziehung lebt (wird nicht von allen Gerichten anerkannt)

................................................................................................................................................. Trennungsunterhalt/Ehegattenunterhalt & Nachehelicher Unterhalt für Ex-Partner & Kinder sollte geregelt werden

der Zugewinnausgleich

wer bleibt in t der ehelichen Wohnung? Wem steht was vom Hausrat zu

Ansprüche auf Rente und sonstige Versorgung müssen ausgeglichen und aufgeteilt werden

"....hat mich meine Frau ein Jahr lang betrogen und währenddessen ein Kind mit mir gezeugt....."

Nach der Geburt des Kindes solltest Du einen Vaterschaftstest durchführen lassen:
Bist Du der leibliche Vater des Kindes - mit allen Pflichten und Rechten - , so bist Du diesem Kind unterhaltspflichtig - und auch der Kindsmutter selbst bis zum dritten Geburtstag des Kindes.
Wärst Du nicht der leibliche Vater, so bräuchtest Du diese Verpflichtungen zwar "theoretisch" nicht übernehmen, solltest allerdings umgehend eine "Vaterschaftsanfechtung" in die Wege leiten (Fristen einzuhalten!) , da erstmal Du auch noch Monate nach einer bereits ausgesprochenen Scheidung als "rechtlicher Vater" des Kindes (mit allen Pflichten...) gelten würdest.

Formal bis du verheiratet und hast in dieser Zeit ein Kind gezeugt. Du zahlst also immer, egal, was deine Frau parallel gemacht hat...

Scheidung: Nach Trennungsjahr (ab Einreichen des Scheidungsersuchens beim Anwalt!) auf Antrag und bei beiderseitigem Einverständnis möglich.