Sind Minusstunden nach Kurzarbeit rechtens?

3 Antworten

Ich verstehe die Frage nicht ganz.

Hattest Du nun 80% Kurzarbeit und 20 % "normale Arbeitszeit" vereinbart oder wurden 80% "normale Arbeitzeit" und 20 % Kurzarbeit vereinbart wobei Dein AG Dich nur zu 70 % hat arbeiten lassen, 20 % Kurzarbeitergeld bezahlt hat und Dir für die restlichen 10 % Minusstunden gerechnet hat?

Wie dem auch sei, die geleistete Arbeitszeit ist voll zu vergüten und für die Kurzarbeit können keine Minusstunden entstehen.

Wenn Dein AG mit Dir weniger Kurzarbeit vereinbart und entsprechend beantragt hat, ist das nicht Dein Problem.

Dein AG muss entweder den Umfang der Kurzarbeit ändern oder Dich für die "fehlenden" 10 % der Arbeitszeit bezahlen, da er sich im Annahmeverzug nach § 615 BGB befindet, wenn Du arbeiten wolltest, er Dich aber nicht eingesetzt hat.

Vielen Dank, das hilft mir weiter

Moin,

nein, sind sie nicht. Wenn ihr 80% vereinbart habt, und er dich für weniger einsetzt ist das sein Problem. Dann hätte er entweder justieren müssen oder er muss in den sauren Apfel beißen. Ich hoffe, du hast die 80%-Vereinbarung schriftlich?

nein, nicht rechtens