Festgehalt, Lohnkürzung wegen weniger Arbeitsstunden erlaubt?

5 Antworten

Es ist leider so das Saisonarbeiter oft nicht das Geld bekommen was ihnen zusteht. Was im Arbeitsvertrag steht gilt.

Meine Zeitarbeits Firma wollte mir während des Arbeitsverhältnisses auch weniger zahlen, weil ich ja nicht die vereinbarten Stunden gearbeitet habe.

Sie haben sich aber in keinen Rechtsstreit eingelassen weil ja auch im Vertrag stand das sie am Tag nur 7,5 Stunden anrechnen und mehrstunden einem Stundenkonto zuschreiben müssen auf dem die Mehrstunden der Vorzeit waren.

Die Abwicklung dieser Mehrstunden, sagte aber auch das sie von der Firma angerechnet oder Ausbezahlt werden können. Daraus folgte warscheinlich das sie erst diese Stunden anrechnen müssen, bevor sie überhaupt etwas von Gehalt abziehen dürfen.

Einen monat später kam dann eine Korrektur der Vormonat Gehaltsabrechnung und das aktuelle Gehalt.


Das dürfte nicht rechtens sein, es sei denn da greift irgendeine Sonderregelung die mir gerade nicht bekannt ist.

https://www.betriebsrat.com/lexikon/annahmeverzug-%C2%A7-615-bgb

Interessant ist dabei dieser Abschnitt und die frage ob soetwas irgendwo vereinbart wurde:


Auch kann einzelvertraglich vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer, z.B. bei Betriebsstörungen mit einer Suspendierung seines Beschäftigungsverhältnisses einverstanden ist und somit eine Lohnzahlungspflicht entfällt.

Wenn dein Arbeitgeber dich keine 28 Stunden beschäftigen kann, ist es sein Problem, wenn nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde. Er darf also dein Gehalt nicht willkürlich kürzen, sondern muß sich an die vertragliche Vereinbarung halten.

Hast du die Überstunden bezahlt bekommen?

IscoRMCF 
Fragesteller
 10.10.2017, 10:39

Ne Überstunden habe ich nicht ausbezahlt bekommen.

Mignon5  10.10.2017, 10:53
@IscoRMCF

Ich kenne deinen Arbeitsvertrag nicht. Vielleicht sind die Überstunden mit den Fehlstunden verrechnet worden.

Wenn du ein Festgehalt auf Basis 28 Stunden bekommst und dein Arbeitgeber gibt dir keine Arbeit ist das sein Problem. Aber du müsstest dort anwesend sein.
Denke nicht, dass das Rechtens ist aber sicher wirst das nur wissen, wenn du jemanden fragst der es wissen müsste.

Das kommt auf deinen Vertrag und die individuelle Vereinbarung an. Das kann man nicht so pauschal beantworten. Es kommt auch darauf an ob du in einem anderen Bereich einsetzbar gewesen wärst und auch dazu bereit warst. Auch ob du überhaupt zur Verfügung gestanden bist (also anwesend warst)

Da müsstest du einiges mehr posten, damit das regelkonform zu beantworten ist