Minusstunden, weil keine Arbeit da ist. Muss ich nacharbeiten?
Meine Frau ist schwanger und arbeitet Vollzeit im öffentlichen Dienst.
Vor der Schwangerschaft hatte sie ein paar Minusstunden, weil nicht genug Arbeit für sie da war. In der Schwangerschaft hat sich das leider nicht geändert und ihre Chefin teilt sie immer so auf wie es ihr passt. Pro Woche kommen 3-5 Minusstunden dazu... Sie hat ihre Chefin mehrmals auf die Minusstunden hingewiesen und sie meinte zur ihr ständig sie soll sich keine Sorgen machen, sie kann die Std. wann anders (z.B. in 2 Monaten wenn wieder mehr zu tun ist) abarbeiten.
Ich sehe es nicht ein, nur weil ihr Arbeitgeber jetzt gerade ihr nicht genug Arbeit zur Verfügung stellt, dass sie darunter leidet, den Stunden hinterher rennen muss und wann anders alles nachholen muss. Wir sprechen hier schon von -30 Std. die sich angesammelt habe!. Ist das rechtens? Desweiteren ist sie in 2 Monaten hochschwanger und hat ihren Vertrag deswegen davor auf 25 Std. gekürzt damit sie keinen Stress in der Schwangerschaft hat. Jetzt soll sie genau da dann alles nachholen. Schließlich könne sie mit 25std pro woche schnell alles abarbeiten...
4 Antworten
Du wirst es kaum glauben, aber es kommt relativ oft vor, dass im öffentlichen Dienst Langeweile herrscht ;-) Das befreit aber nicht von der Pflicht anwesend zu sein. Jeder muss seine Sollarbeitszeit erfüllen. Dann muss man halt die Zeit "absitzen". In der Dienstanweisung ist bestimmt eine Grenze festgelegt, wie viele Minusstunden man haben darf. Bei uns sind das -10. Wenn man zu viele hat, muss man mit einer Abmahnung rechnen. So ist das eben.
ich selbst bin im öffentlichen Dienst beschäftigt. Bei uns darf man Minusstunden bis 10 Stunden -nicht leisten-, danach ist Schluss mit Minusstunden und man muss dieses Minus wieder aufarbeiten. Wenn deine Frau im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, dann hat sie auch dort einen zuständigen Personalrat/Gesamtpersonalrat/Hauptpersonalrat. Bitte sofort an diesen wenden, denn das sind gewählte Personen, die sich sofort um diese Angelegenheit kümmern.
Das oben erwähnte ist für den öffentlichen Dienst eigentlich ungewöhnlich, denn wenn keine Arbeit da ist - dann ist das so -. Deine Frau stellt ihre Arbeitskraft zur Verfügung und wenn der Arbeitgeber in der Arbeitszeit keine Arbeit hat ,,, Pech für den Arbeitgeber.
Also: sofort ein Gespräch eintüten erst einmal mit der Personalrat. (und falls noch nicht vorhanden eine Arbeitsrechtsschutz abschließen - braucht man selbst im öffentlichen Dienst - glaube mir)
Viel Erfolg und bin gespannt wie es weiter geht. Gerne mal Info`s schicken.
Es handelt sich hier um Annahmeverzug, für den nicht nachgearbeitet werden muß §615 BGB.
https://dejure.org/gesetze/BGB/615.html
Das gilt grundsätzlich auch bei einen Arbeitszeitkonto. Ein Arbeitszeitkonto ändert nämlich nichts an der Regelung des §615 BGB. Negative Zeiten auf den Arbeitszeitkonto können daher nur durch den Arbeitnehmer enstehen.
Wichtig ist hier, das der Arbeitgeber in Verzug gesetz wird, d.h. das schriftlich zur Einteilung aufgefordert wird.
Wenn ein Arbeitnehmer wegen nicht vorhandener Arbeit Minusstunden aufbaut, ist das nicht sein Problem, sondern das Betriebsrisiko des Arbeitgebers.
Laut § 615 BGB müssen die Minusstunden nicht nachgearbeit werden,und der Arbeitnehmer kann für die nicht geleistete Arbeitszeit die entsprechende Vergütung verlangen.
Deine Frau soll sich vorsorglich mit dem Personalrat in Verbindung setzen.