Rückzahlung von Gehalt nach Kündigung oder Nacharbeiten von Minusstunden?

3 Antworten

Deine Kündigung ist zwar nicht Gesetz konform aber der AG scheint sie auch so anzunehmen. Das aber nur nebenbei.

Wenn pro Monat 40 Stunden vereinbart sind oder waren dann hat der AG diese auch zu bezahlen. Wenn er keine Arbeit bereitstellt ist das seine Sache. Der Lohn ist trotzdem fällig.

Da ist nix zurück zu zahlen.

Ich würde eine gütliche Einigung mit dem Arbeitgeber versuchen.

Fakt ist, Deine Kündigung ist in der Form rechtsunwirksam. Für eine Kündigung ist immer die Schriftform vorgeschrieben.

Ohne gütliche Einigung könnte Euer Problem zu einem Rechtsstreit vor Gericht führen. Du könntest geltend machen, dass Dir bei Annahmeverzug des Arbeitgebers trotzdem Gehalt zusteht, ohne zur Nachleistung der Arbeit verpflichtet zu sein.

Dein Arbeitgeber könnte dagegen geltend machen, dass Du nicht zur Arbeit erschienen bist, deshalb keinen Anspruch auf Lohn/Gehalt hast und für den Arbeitsausfall über die Rückzahlung hinaus Schadenersatz fordern.

Weder das eine noch das andere, wenn der Arbeitgeber dich nicht einteilt hat er Pech gehabt.Einfach ignorieren! Unternehmerisches Risiko.