Vertraglich 40 Stunden Woche was darf der Arbeitgeber?

10 Antworten

Naja, wenn du zB Verkäufer bist und es geht um das Weihnachtsgeschäft oder die betriebliche Auftragslage macht das vorübergehend nötig, dann darf er schon Mehrarbeit verlagen

Womit begründet er diese Mehrarbeit? Wie soll sie abgerechnet werden?

Wenn du nein sagst ist dein Chef sauer, zwingen kann er dich nicht.

Aber freiwillig kannst du mehr arbeiten , wenn die Pausen und Freitzeitregelungen eingehalten weren.

Laut Arbeitsschutzgesetz darfst du maximal 10h / Tag arbeiten.

Im 6-Monatsdurchschnitt musst du aber wieder auf 8h/Tag kommen. Das heißt dein Arbeitgeber MUSS dir die Möglichkeit geben, innerhalb dieser 6 Monate, irgendwann Überstunden abbummeln zu können. Wenn du Überstunden machst.

Grundsätzlich kansnt du aber nicht zu Überstunden gezwungen werden.

(Ich nehme jetzt einfach mal an, das für deinen Berufszweig das Arbeitsschutzgesetz gilt, eingie Berufe sind davon ausgenommen)

Wenn sowohl im Arbeitsvertrag, einem bindenden Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung Überstunden nicht geregelt worden sind, besteht aus Deiner Sicht keine Pflicht.

Außer in betriebsbedingten Notfällen.

Die gesetzlich festgelegte maximale Wochenarbeitszeit liegt bei 48 Stunden - sie kann jedoch auf zehn Stunden pro Werktag, also 60 Stunden pro Woche, verlängert werden.

Jedoch nur, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Dein Chef bewegt sich also im gesetzlichen Rahmen.

hunos  09.09.2016, 12:37

Vertraglich vereinbart ist eine 40 stundenwoche von mo bis fr - da kann der Chef keine 6-Tagewoche draus machen, die höchstarbeitszeit pro Woche wäre demnach 50 Stunden von mo bis fr, sofern wie geschildert der Abbau erfolgt.

Samika68  09.09.2016, 15:29
@hunos

Als Werktage gelten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes alle Tage von Montag bis einschließlich Samstag.

Das heißt, dass bei allen Berechnungen im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes eine Sechs-Tage-Woche zu Grunde zu legen ist.

 Hieraus folgt weiter, dass ein Betrieb für die Berechnung der Arbeitszeit auch dann auf den sechsten Tag der Woche zurückgreifen kann, wenn in dem jeweiligen Betrieb nur eine Fünf- oder gar Vier-Tage-Woche üblich ist.