sind meine 250€ teuren Scheinwerfer bei meiner Teilkasko versichert wenn sie jemand zerstört?

5 Antworten

Hallo RomantikIstOut , in deinem Beispiel kommt es darauf an, welchen Tarif (welche Bedingungen) du gewählt hast.

Gehen wir mal davon aus, du hast bei einer X-beliebigen Versicherung, einen Tarif mit Teilkasko abgeschlossen. Die Versicherung würde in deinem Beispiel das Glas des Scheinwerfers zahlen, da die Teilkaskoversicherung Glasbruch übernimmt. Jedoch würde Sie nicht für den Gesamten Schaden des Scheinwerfers aufkommen.

Warum? Dein Scheinwerfer, besteht zum einen aus der Glasscheibe und zum anderen aus dem Leuchtmittel. Auf den Kosten für das Leuchtmittel würdest du sitzen bleiben,(Leuchtmittel zählen nicht zu Glas) es sei denn, du hättest einen Tarif abgeschlossen, in dem Leuchtmittel mitversichert sind.

Teilkasko ist nicht gleich Teilkasko. Die Versicherungen legen alle ihre eigenen Tarife auf und regeln im eigenen Vertrag was mitversichert ist und was nicht. Das ist auch der Grund, weshalb die Preisunterschiede stellenweise so erheblich sind.

Sollte in deinem Vertrag stehen, ob Vandalismus mit versichert ist.

Aus Erfahrung: Glasbruch ist Glasbruch... egal ob Scheibe oder Scheinwerferglas.

danke für deine antwort.

Ich glaub nicht, das die Teilkasko für Vandalismus zahlt.

@Handymann51

Stimmt... da wäre dann ein Blick in die Versicherungsbedingungen ratsam... mein Fall war ein selbstverursachter Totalschaden... da hat die Teilkasko alles aus Glas ersetzt... incl. Scheinwerfer.

@Wiggum34

Unerheblich wodurch das Glas zerstört wurde. Glasbruch ist Glasbruch. Egal ob durch Stein oder Unfall

Vandalismus ist in der Regel eine Leistung der Vollkaskoversicherung.

Aber du kannst einfach mal bei deiner Versicherung anrufen und unter Angabe deiner Versicherungsnummer erfragen, ob so ein Schaden abgedeckt wäre oder nicht. Die Chancen sind zwar gering, aber vielleicht ist es ja ausgerechnet bei deiner Versicherung anders, als bei den anderen. Beispielsweise deckt meine Versicherung grobe Fahrlässigkeit ab, was die anderen Versicherungen nicht tun.

In der Teilkasko ist Glasbruch mitversichert. Wie das Glas oder in diesem Fall der Scheinwerfer zerstört wird, ist unerheblich.

Wenn du z. B. einen Totalschaden hast und alle Scheiben auch kaputt gegangen sind, bekommst du auch ohne Vollkasko, zumindest die Scheiben reguliert.