Autounfall verursacht durch ausweichen einer Katze.

4 Antworten

In der Teilkasko ist der Zusammenstoß mit Tieren abgesichert, teilweise beschränkt auf Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz.

Wenn du einem Tier ausweichst und dabei einen Schaden an deinem Auto verursachst, wäre das nur im Rahmen einer Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Etwas anderes wäre es, wenn sich der Besitzer des Tieres finden würde. Dann wäre dessen Haftpflichtversicherung verantwortlich. Bei einer Katze wäre das die Privathaftpflicht.

Bei Unfällen mit Wild-Tieren wird es heikel, schließlich gibt es niemanden, dem das Tier offiziell gehört. Autofahrer, die lediglich eine Haftpflichtpolice haben, sind  dann quasi nicht versichert.

Nur Kaskoschutz hilft. Die Versicherungen unterscheiden Haarwild und andere Tiere.

Zum Haarwild gehören gemäß §2 Bundesjagdgesetz Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Silka-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild, Hase, Schneehase, Wildkaninchen, Biber, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Marder, Iltis, Hermelin, Wiesel, Nerz, Dachs, Fischotter und Seehund.

Stößt man während der Fahrt mit diesen Tieren zusammen, springt die Teilkaskoversicherung ein. Hier lohnt ein Blick ins Kleingedruckte, denn viele Versicherer haben den Versicherungsschutz insbesondere in so genannten Light-Tarifen erheblich beschränkt.

Stößt man mit anderen Tieren zusammen, deren Halter sich nicht ermitteln lässt, kommt hierfür die Vollkaskoversicherung auf.Tierfreunde haben es als Autofahrer nicht leicht, bestimmte Regeln zu akzeptieren.

Rechtlich ist es dem Autofahrer nämlich gar nicht erlaubt, jedem Tier auf der Straße auszuweichen.

Wechselt er beispielsweise auf die Fahrspur des Gegenverkehrs, weil er einen Igel nicht überfahren wollte, und verursacht dadurch einen Unfall, trifft ihn in der Regel die alleinige Schuld.

Von Autofahrern wird in solchen Situationen erwartet, dass sie das Tier gnadenlos überfahren. Selbst auf Nachbars Katze muss man draufhalten, auch wenn man sich hinterher nicht mehr in die Augen sehen kann.

Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/Wer-bei-Tier-Unfaellen-haftet-article3977861.html

Du wirst vermutlich auf den Kosten sitzen bleiben.

LG DaRi

Das war vor 100 Jahren so mit der Wildtierklausel. Heute nennt sich das Wirbeltiere, dazu gehören Hunde, Katzen, Vögel, Fische....,

wichtiger ist der Zusammenstoß. Wie willst du beweisen, daß du wegen einer Katze den Bürgersteig gerammt hast?

So ungern man es auch macht, man soll wenn ein Tier auf der Straße ist dieses überfahren und nicht ausweichen. Deshalb glaube ich nicht, dass die Versicherung dies übernimmt.

Auf keinen Fall das Tier überfahren. Das kann ja nichts dafür dass ein Auto angerauscht kommt - so viel Hirn haben die dann doch nicht. Gab es denn Zeugen? Da du vom Unfallort weggefahren bist kann es gut sein dass sie Versicherung den Schadens nicht übernimmt. Hättest du die Polizei gerufen wäre das was anderes.