Sind Alkoholiker wirklich unkündbar?
17 Antworten
Die Alkoholabhängigkeit und Drogenabhängigkeit sind grundsätzlich als personenbedingte Kündigungsgründe anzusehen. Es gelten hier die Grundsätze, die für eine „normale“ personenbedingte Kündigung gelten. Die Leistungsausfälle müssen Folge der Alkohol-/Drogenabhängigkeit sein.
Besteht eine psychische und physische Abhängigkeit vom Alkohol, handelt es sich arbeitsrechtlich um eine Krankheit, so dass die Grundsätze für die Überprüfung krankheitsbedingter Kündigungen anzuwenden sind.
Verhaltensbedingte Kündigung......hier mehr Infos: http://alkoholkrank-online.telebus.de/Seiten/Kuendigung.htm
Dankeschön für das goldene Sternchen, habe mich sehr gefreut!
Das stimmt natürlich so nicht. Allerdings ist Alkoholismus eine Krankheit und solange der Beschäftigte sein Problem anerkennt und eine Therapie macht, darf man Probleme, die sich durch die Krankheit ergeben, nicht als verhaltensbedingte Probleme betrachten, denn eine Krankheit kann man nicht so einfach abstellen wie man das bei falschem Verhalten kann. Insofern ist erstmal eine verhaltensbedingte Kündigung schwer begründbar und es muss erst der Versuch einer Therapie gemacht werden.
Wenn aber die Therapie keinen Erfolg bringt oder der Betroffene gar nicht erst dazu bereit ist, kann es natürlich eine (personenbedingte) Kündigung geben.
ja, so kenne ich das auch.
Nein.
Bei uns wurde eine Alkoholikerin gekündigt. Sie hat nicht der Arbeitsaufgabe entsprechend gearbeitet und bekam sogar eine fristlose Kündigung - nach mehreren Abmahnungen.
Doch.
Man kann auch wegen Krankheit gekündigt werden, wenn keine Verbesserung des Gesundheitszustandes nicht absehbar ist.
Warum sollte das bei Alkoholikern anders sein?
Du musst schon genau lesen. Ich hab geschrieben, für eine Krankheit kann man keine Abmahnung bekommen.
Wie soll das gehen? Eine Krankheit kann man auch nicht dadurch loswerden, dass einem jemand sagt "reiß dich zusammen und sei in Zukunft nicht mehr krank."
Eine Kündigung kann es bei Krankheit natürlich geben, aber keine verhaltensbedingte.
Ganz sicher nicht deshalb, weil sie Alkoholiker sind....
Ganz sicher aber deshalb, weil sie ihre Krankheit behandeln lassen.
Frage beachten: Die Antwort darauf lautet schlicht: Nein!
Falls Du Schwierigkeiten mit dem Textverständnis hast: Ersetze "Alkoholiker" durch irgend eine andere Personengruppe, vielleicht wid es Dir dann klar.
Zum Beispiel: "Sind Männer(Frauen/Diabetiker/Fußfetischisten (oder was immer Du magst) unkündbar?"
sehr schöne antwort :D
Danke. Ich denke, die Frage war so gemeint: "Ist Alkoholkrankheit für sich genommen ein Kündigungsgrund?" -Leider völlig sinnentstellend formuliert.
Manchmal packt mich dann der "Oberlehrerinstinkt" und ich antworte auf (ungewollt) sinnlose Fragetexte ernsthaft-gewollt genauso sinnlos...
Nein das stimmt nicht - sobald sie den Pflichten des Berufes nicht nachkommen un bereits abgemahnt sind, sind sie wie jeder andere kündbar.
Wobei eine Abmahnung (und damit die Kündigung) unter Umständen angefochten werden kann. Alkoholsucht ist eine Krankheit und für eine Krankheit kann man keine Abmahnung bekommen.