Nach wieviel jahren ist man unkündbar?

13 Antworten

Man ist nie unkündbar. Kann höchstens sein, dass eine Freistellung für den Arbeitgeber bis zur Rente irgendwann günstiger ist.

Natürlich kann eine Kündigung rechtswidrig sein. Üblicherweise passiert dann folgendens: Beim Arbeitsgericht wird die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt. Da aber das Vertrauensverhältnis nachhaltigen Schaden erlitten hat, wird das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Sinne (!) aufgehoben und der Arbeitnehmer angemessen entschädigt. Diese Entschädigung ist vom Alter, von der Betriebszugehörigkeit, von den vertraglichen Rahmenbedingungen und vom Gehalt abhängig. Da kann es bei einem älteren Mitarbeiter mit langer Betriebszugehörigkeit durchaus günstiger sein, den Mitarbeiter mit Gehalt nach Hause zu schicken.

Eine vom Gesetzgeber vorgesehene Unkündbarkeit ab einem gewissen Alter oder einer Betriebszugehörigkeit gibt es nicht!

Eine derartiger Anspruch kann sich in der Regel nur aus einem anwendbaren Tarifvertrag ergeben. Theoreteisch wäre es natürlich denkbar eine Unkündbarkeit auch per Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung zu vereinbaren, dies kommt aber in der Praxis eher nur sehr selten vor.

In der Praxis gab / gibt? es tarifliche Regelungen welche die Kündigung von älteren Arbeitnehmern (über 50) bis hin zur faktischen Unkündbarkeit erschwert haben.

Kündigungsschutz hingegen besteht wie bitmap richtigerweise ausgeführt hat für einige Personengruppen.

Dieser Kündigungsschutz führt aber keinesfalls zu einer Unkündbarkeit.

Schwangere deren befristeter Arbeitsvertrag ausläuft haben beispielsweise keinen Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung.

Auch Betriebsräte können gekündigt werden, es muss lediglich ein Kündigungsgrund vorliegen der eine außerordentliche Kündigung gemäß §626 BGB rechtfertigt.

Peter Kleinsorge

Hallo!

Beamte sind tatsächlich unkündbar. Das hat aber den Grund, dass sie nicht arbeitsvertraglich eingestellt, sondern durch Urkunde ernannt werden. Noch in der Phase der Anstellung auf Probe können Beamte jedoch "entlassen" werden, wenn sie nicht geeignet erscheinen. Ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung auf Lebenszeit gibt es nur noch die Möglichkeit der "Entfernung aus dem Dienst", was meist bedeutet, dass der Beamte aus dem "aktiven" Dienst ausscheidet, den Beamtenstatus behält er und nennt sich dann z. B. Studienrat a. D. (außer Dienst), wobei das "a.D." aber auch eine reguläre Pensionierung sein kann.

Für Angestellte und Arbeiter des Landes Hessen galt bislang der BAT (Bundes-Angestellten-Tarifvertrag), heute der TV-H, in dem auch weiterhin geregelt ist, dass Arbeitnehmer des Landes Hessen nach einer Dienstzeit (Achtung: Unterschied zw. Arbeitszeit u. Dienstzeit) von 15 Jahren unkündbar sind, sofern sie das 40. Lebensjahr vollendet haben. Dies bedeutet jedoch nur einen Schutz vor sog. "betriebsbedingten" Kündigungen, also Schließung einer Behörde z. B. durch Verlegung eines Standortes wegen Zusammenlegung mit einer anderen Behörde oder sonstige Rationalisierungsmaßnahmen. Ein Umstand der durch die Zentralisierungspolitik der Regierung in letzter Zeit immmer häufiger vorkommt. Andere Kündigungsgründe bleiben weiterhin bestehen (z. B. Veruntreuung, wiederholtes dienstl. Fehlverhalten). In anderen Bereichen des öffentl. Dienstes dürfte es ähnliche tarifvertragl. Vereinbarungen geben.

Nur am Rande sei bemerkt, dass aber auch Straffälligwerden im privaten Bereich zur Kündigung führen kann, was in der Privatwirtschaft nicht unbedingt der Fall sein muss.

Andere Fälle der Unkündbarkeit - vorallem im Bereich der Privatwirtschaft - gibt es meines Wissens nicht und schließe mich im übrigen der Stellungnahme von Herrn Kleinsorge an. Gruß Navvie

Kündigungsschutz gibt es:

  • Für Schwangere.

  • Arbeitnehmer in Elternzeit

  • Mitglieder bzw. Kandidaten des Betriebsrates

  • Schwerbehinderte und ihnen gleich gestellte

  • Auszubildende (nach BBiG) nach der Probezeit

... um nur paar zu nennen.

Aber unkündbar ist man als Arbeitnehmer - wie schon erwähnt wurde - nicht.

Morituri00  09.04.2010, 11:57

Doch, das gibt es. Aber nur wenn man sich nichts zu Schulden kommen lässt. Je nachdem in was für einen Betrib man arbeitet.

bitmap  09.04.2010, 11:59
@Morituri00

''Doch, das gibt es.''

Nein, Unkündbarkeit gibt es für Arbeitnehmer nicht.

Morituri00  12.04.2010, 10:46
@bitmap

Dann ist unser Betrieb wohl etwas einzigartiges in Deutschland, denn hier sind viele unkündbar (solange sie nicht die goldenen Löffel klauen)

Beamte können unkündbar sein. Aber das geht auch nur, wenn man sich nichts zuschulden kommen lässt.