Attest gegen Spätdienste?

5 Antworten

Rechtlich gesehen ist es völlig ok, wenn dein AG dich jetzt dauerhaft für die Nachmittagsschicht einsetzt. Steht denn schon fest das der AG das Attest so akzeptiert und den Wünschen der anderen Kollegin nachkommt?

Falls ja, würde ich höflich aber deutlich beim AG (und falls vorhanden Betriebsrat) meine Meinung dazu formulieren. Falls man auf deine Einwände nicht eingeht bleibt am Ende für dich aber nur akzeptieren oder was anderes suchen.

Hallo,

ist der Arbeitsplatz denn als "Schichtareitsplatz" ausgewiesen, also wurden dort regelmäßig die Schichten zwischen den Mitarbeitern gewechselt ?

Wenn ja,kann der AG nicht einfach bestimmen, das nun einer nur Früh und einer nur Spät macht.Wenn die zurrück gekehrte Dame nicht mehr "Schicht-Tauglich" ist, kann sie auf diesen Arbeitsplatz auch nicht mehr eingesetzt werden.

Auf der anderen Seite solltest Du aber darüber nachdenken (gerade wenn die Firma nur wenige MA hat), das deine Kollegin über 30 Jahre dort ist und somit der AG da so ohne weiteres nicht ein "Machtwort" sprechen wird.Weil 30 Jahre heißt in Falle eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht eine hohe Abfindung und da wird man sich als AG doch eher an die "billigere" Variante halten....nämlich dich.

Daher würde ich an deiner Stelle gründlich darüber nachdenken, ob du hier die "Welle" schieben willst oder lieber in den sauren Apfel beißen und nur noch Spät zu machen.

...Beginn, Ende, Lage und Verteilung der täglichen Arbeitszeit sowie der Pausen richten sich nach den einschlägigen betrieblichen Regelungen der Dienstgeberin... sie gibt die Zeiten vor und du folgst oder kündigst. Besser solche Zeiten, als gar keinen Job

Wenn die Kollegin genau für diesen Schichtdienst eingestellt wurde, erfüllt sie jetzt eben nicht mehr die Voraussetzungen dafür und kann gekündigt werden.

Dann hast du demnächst eine andere Kollegin.

aber nur im Märchen bei 30 Jahren Betriebszugehörigkeit wirst du die nicht mehr loß.

Spätdienst sieht anders aus. Hoffentlich fällst Du nicht vom Stengel.